Sachdarstellung:
Ausgangslage
Die Planungen für das Haushaltsjahr 2021 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum stehen im Lichte der erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf das kommunale Steueraufkommen.
Die jüngsten Steuerschätzungen aus November gehen zwar davon aus,
dass die Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2020 mit 8,9 Mrd. Euro nochmals
etwa 25 Mio. Euro besser ausfallen, als im September erwartet. Allerdings
werden für das Planjahr 2021 weitere etwa 138 Mio. Euro weniger, und für die im
Ergebnisplanungszeitraum liegenden Jahre 2022 weitere etwa 116 Mio. Euro
weniger, 2023 181 Mio. Euro weniger und 2024 weitere etwa 239 Mio. Euro weniger
im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai prognostiziert. Weiterhin deutlich
unterschritten werden selbstverständlich die Erwartungen aus der letzten
Steuerschätzung des Kalenderjahres 2019.
Für den kommunalen Finanzausgleich (KFA) geht das Nds.
Finanzministerium für das laufende Jahr nur noch von einem um 203 Mio. Euro
geringeren Rückgang (somit dann noch 333 Mio. Euro weniger als im KFA 2020
ursprünglich angesetzt) aus. Die in der Mai-Steuerschätzung ermittelten
Einbußen wurden mit dem Nachtragshaushalt des Landes abgerechnet und durch eine
teilweise von den Kommunen vorzufinanzierende Stabilisierungszahlung
kompensiert. Mit den nunmehr für 2021 prognostizierten zusätzlichen Einbußen
beim KFA 2021 von „nur“ noch 57 Mio. Euro, wäre der KFA 2021 damit insgesamt mit
etwa 4,78 Mrd. Euro dotiert. Zum Vergleich: die Zahlungen, die die Gemeinde
Edewecht aus dem KFA 2020 erhalten hat, basierten auf einer Zuweisungsmasse,
einschl. Verbundabrechnung und Finanzausgleichsumlage, von etwa 4,95 Mrd. Euro.
Unbeschadet dessen ist bei der
laufenden Haushaltsplanung von unveränderten Steuerhebesätzen ausgegangen
worden. Hintergrund dieser Annahme ist, dass es zu der Frage einer zwingend
notwendigen Anpassung der Hebesätze im Rahmen der bisherigen Beratungen bislang
kein eindeutiges Meinungsbild gegeben hat.
Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt kann in der Planung weder für das Haushaltsjahr 2021 (Defizit: 1.000.400 €) noch für die Jahre 2022 (Defizit: 1.010.600 €) und 2023 (Defizit: 248.000 €) des Ergebnisplanungszeitraumes ausgeglichen werden.
Die für das Haushaltsjahr 2021 zu erwartenden ordentlichen Erträgen sind in Höhe von insgesamt 42,408 Mio. € veranschlagt worden. Gegenüber der ursprünglichen Planung des Ergebnisplanungszeitraums ist das ein Rückgang von rd. 2,066 Mio. €. Allein bei den Steuern und ähnlichen Abgaben beträgt der Rückgang rd. 1,1 Mio. €. Im Wesentlichen sind hier der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (rd. – 670 T€) sowie die Gewerbesteuer (- 500 T€) zu nennen. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist ein Rückgang gegenüber der bisherigen Planung in Höhe von rd. 840 T€ zu verzeichnen, gleichwohl der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen mit rd. -1,7 Mio. € deutlich größer ausfällt. Kompensiert wird dieses durch die zu erwartende Rückzahlung eines Teils der Kreisumlage durch den Landkreis Ammerland (rd. 800 T€).
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen liegt mit rd. 260 T€ nur geringfügig über dem bisherigen Ansatz. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass trotz einer leichten Erhöhung des Ansatzes die Zielgrößen bei der Bemessung der Ansätze zur Unterhalten des Infrastrukturvermögens (rd. 2,6 Mio. €) nicht erreicht werden kann und voraussichtlich lediglich 2,1 Mio. € beträgt.
Die Steigerungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von rd. 366 T€, die wie auch in den Vorjahren im Wesentlichen auf den Betrieb der Kindertagesstätten zurückzuführen sind, und bei den Sach- und Dienstleistungen (+ rd. 340 T€) werden teilweise durch die Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen (rd. -546 T€) kompensiert. Der Rückgang bei den Transferaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Berechnungssystematik der Kreisumlage zurückzuführen, welche bei sinkenden Steuererträgen ebenfalls geringer ausfällt (rd. -346 T€).
Finanzhaushalt
Der Finanzhaushalt sieht Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 39,9 Mio. € und Auszahlungen von rd. 39,0 Mio. € vor. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt rd. 920.400 € und reicht nicht aus, um die Zielgröße der Summe aus der ordentlichen Tilgung (621 T€) sowie der Differenz zwischen Auflösungserträgen aus Sonderposten und Abschreibungen (1.796.100 €), mithin insgesamt 2.417.100 € zu erwirtschaften. Im Weiteren Finanzplanungszeitraum wird der Saldo zunächst voraussichtlich weiter sinken (2022: 695.900 €) um dann in den Folgejahren wieder leicht zu steigen (2023: 1.467.400 €, 2024: 1.949.800 €). Letztlich wird damit über den Finanzplanungszeitraum die in Rede stehende Zielgröße des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit verfehlt.
Trotz deutlicher Steigerungen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insbesondere in den Jahren 2021 (6.262.000 €) und 2022 (5.632.800 €), die im Wesentlichen auf umfangreich geplante Erlöse aus Grundstücksveräußerungen resultieren, kann das Investitionsniveau der Vorjahre bei weitem nicht erreicht werden. Kredittaufnahmen scheiden für diese Jahre aufgrund des geringen Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus, weil unter Berücksichtigung des Tilgungszuschusses an den Eigenbetrieb (300 T€) die daraus resultierenden weiteren Tilgungsleistungen nicht erwirtschaftet werden können. In der Folge führt dieses zu erheblichen Kürzungen des Investitionsprogrammes.
Zwischenfazit
Unter Berücksichtigung gleichbleibender Steuerhebesätze kann trotz der
Berücksichtigung gewisser Sondereffekte auf der Ertragsseite (Zahlung des
Landkreises i.H.v. rd. 800.000 € für das Haushaltsjahr 2021, Hilfspaket des
Landes zur Stützung des kommunalen Finanzausgleiches) und einer zurückhaltenden
Planung der Aufwandsseite der Haushaltsausgleich weder für das Haushaltsjahr
2021 noch für die ersten beiden Folgejahre im Ergebnisplanungszeitraum erreicht
werden. Frühestens im Jahr 2024 kann wieder mit einer leichten Erholung
gerechnet werden.
Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erreicht über den gesamten
Finanzplanungszeitraum nicht die Zielgröße aus der Summe der ordentlicher
Tilgungsleistungen und der Nettoabschreibungen. Unter Berücksichtigung des Tilgungszuschusses
an den Immobilienbetrieb bestehen in den Jahren 2021 und 2022 keine
Möglichkeiten einer weiteren Kreditaufnahme.
Trotz umfangreicher Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen wird das
Investitionsniveau der vorangegangenen Jahre deutlich verfehlt.
Investitionsprogramm
Durch die dargestellten aktuellen Rahmenbedingungen und unter
Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätsentwicklungen können bei weitem nicht
alle geplanten und beschlossenen investiven Maßnahmen berücksichtigt werden.
Damit die verbleibenden Maßnahmen des Investitionsprogramms überhaupt umgesetzt
werden können, sind im Übrigen
zusätzliche Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 10,3 Mio. € in den Jahren
2023 und 2024 erforderlich.
Bei der Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen hat sich die Verwaltung
im Wesentlichen an der im Oktober verabschiedeten Prioritätenliste orientiert.
Der Entwurf eines Investitionsprogrammes ist der Beschlussvorlage als
Anlage beigefügt. Ebenso eine Übersicht der gestrichenen oder zeitlich
geschobenen Maßnahmen. Insbesondere zu nennen sind hier:
-
Sanierung
der Heinz-zu-Jührden-Halle (4,24 Mio. €)
Für die umfassende Sanierung der Halle wurde
ein Förderantrag gestellt, welcher nach Einschätzung der Verwaltung durchaus
erfolgversprechend gewesen wäre. Durch eine Förderung wäre die Maßnahme mit rd.
1,9 Mio. € bezuschusst worden.
-
Oberschule
Edewecht: Werkraumsanierung (550.000 €)
Die bisherigen Räumlichkeiten sind aufgrund
des baulichen Zustandes seit geraumer Zeit nicht länger nutzbar. Aktuell kann
der Werkunterricht nur behelfsmäßig stattfinden und würde bei einer längeren
Vakanz von geeigneten Unterrichtsräumen vermutlich vollständig eingestellt
werden müssen.
-
ALS,
Schaffung einer WC-Anlage für die Außenstelle (150.000 €)
Aktuell wird hier ein WC-Containerkomplex
mietweise vorgehalten. Die Jahreskosten belaufen sich auf rd. 22.000 €.
-
GS
Edewecht, energetische Dachsanierung, Beschattungsanlage (400.000 €)
In den Sommermonaten sind die betroffenen
Räumlichkeiten nur eingeschränkt nutzbar, weil sie durch die Sonnenstrahlung zu
stark aufgeheizt werden.
-
GOBS
Friedrichsfehn
Die geplanten Maßnahmen müssen bis auf die
Schaffung des Ganztagsbereiches an der Grundschule insgesamt zeitlich geschoben
werden. Für den Neubau bedeutet das bspw., dass die Maßnahme letztlich so
geplant werden muss, dass der wesentliche Mittelabfluss erst in den Jahren 2023
und 2024 stattfindet
-
Spielplätze
Für den Bereich der Spielplätze können über
den Planungszeitraum lediglich 50.000 p.a. berücksichtigt werden (ursprünglich
300.000 € bzw. 400.000 € p. a.). Die geplante Weiterentwicklung der Spielplätze
muss daher zunächst über den Finanzplanungszeitraum hinaus geschoben werden.
-
Quartiersentwicklung
Süd-Edewecht
Maßnahmen zur Quartiersentwicklung in
Süd-Edewecht konnten nur sporadisch (Parkplatz und Planschbecken) und nur in
einem Umfang, in dem entsprechende Erlöse aus Grundstücksverkäufen erzielt
werden, berücksichtigt werden.
-
Feuerwehrgerätehaus
Osterscheps
Ursprünglich waren für den Neubau
entsprechende Mittel für die Jahre 2022 (700.000 €), 2023 (300.000 €) und 2024
(290.000 €) eingeplant. Die Baumaßnahme muss nunmehr insgesamt auf die Jahre
2023 und 2024 geschoben werden.
Die weiteren gestrichenen Maßnahmen können der beigefügten Liste
entnommen werden.
Fazit
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist ein ausgeglichener Haushalt in
der Planung nicht zu realisieren. Gleichwohl es voraussichtlich im Wege der
Jahresrechnung und unter Berücksichtigung der Überschussrücklage möglich sein
wird, einen „haushaltsrechtlichen“ Ausgleich zu erzielen, ist die dauernde
Leistungsfähigkeit der Gemeinde Edewecht aufgrund der geringen
Steuereinnahmekraft gefährdet. Gleiches gilt für die Eigenfinanzierungskraft.
Durch die bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Kreditverpflichtungen kann
aus lfd. Verwaltungstätigkeit in den nächsten beiden Jahren kein Beitrag zur
Finanzierung investiver Maßnahmen geleistet werden. Es besteht folglich ein
nachhaltiges Liquiditätsproblem welches zwar nicht allein durch eine Erhöhung
der Hebesätze gelöst werden kann. Hierfür sind weitere Maßnahmen in einem noch
zu erarbeitenden Konzept zur Haushaltskonsolidierung festzulegen. Eine
deutliche Verbesserung der Ertragsseite ist allerdings unumgänglich und wird
sich durch anderweitige Maßnahmen als eine Hebesatzanpassung nicht kurzfristig
realisieren lassen.
Verwaltungsseits wird daher ausdrücklich empfohlen, dem vorliegenden
Entwurf der Haushaltssatzung nicht zuzustimmen. Vielmehr wird die
dringende Empfehlung abgegeben, eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen, um
auch in der Planung einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können und
insbesondere dauerhaft und nachhaltig die aufgezeigten Projekte zu finanzieren.
Wie bereits in vergangenen Beratungen aufgezeigt, wären dafür die Hebesätze der
Grundsteuer A und B von 300 auf 335 Prozentpunkte und der Hebesatz für die
Gewerbesteuer von 325 auf 360 Prozentpunkte anzuheben. Die sich daraus
ergebenden Mehrerträge würden sich auf rd. 1,1 Mio. € per anno belaufen.
Verwaltungsseits wird in Anbetracht der aktuell ungewissen Lage weiter
angeregt, die Anpassung der Hebesätze zunächst auf drei Jahre zu befristen und
sodann zu evaluieren. Hierzu würde sich die Verabschiedung einer Satzung über
die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde
Edewecht (Hebesatzsatzung) anbieten. Weil eine sodann notwendige Überarbeitung
der Haushaltsplanung voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr gelänge, wäre
ein weiterer Vorteil dieser Variante die Rechtssicherheit im Hinblick auf die
anstehenden Jahresveranlagungen.
Beschlussvorschlag:
1. Der vorliegende Entwurf
einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt auf dieser Basis die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 und
den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum zu erarbeiten und
zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
-
Entwurf
der Haushaltssatzung
-
Entwurf
des Ergebnishaushalts
-
Entwurf
des Finanzhaushaltes
-
Investitionsprogramm
-
Übersicht
über die gestrichenen und geschobenen investiven Maßnahmen
-
Entwurf
einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und
Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung)