Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 - 2024 sowie der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2020/FB I/3423
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

 


Sachdarstellung:

 

Ausgangslage

 

Die Planungen für das Haushaltsjahr 2021 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum stehen im Lichte der erwarteten Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und deren Auswirkungen auf das kommunale Steueraufkommen.

 

Die jüngsten Steuerschätzungen aus November gehen zwar davon aus, dass die Steuereinnahmen für das Haushaltsjahr 2020 mit 8,9 Mrd. Euro nochmals etwa 25 Mio. Euro besser ausfallen, als im September erwartet. Allerdings werden für das Planjahr 2021 weitere etwa 138 Mio. Euro weniger, und für die im Ergebnisplanungszeitraum liegenden Jahre 2022 weitere etwa 116 Mio. Euro weniger, 2023 181 Mio. Euro weniger und 2024 weitere etwa 239 Mio. Euro weniger im Vergleich zur Steuerschätzung im Mai prognostiziert. Weiterhin deutlich unterschritten werden selbstverständlich die Erwartungen aus der letzten Steuerschätzung des Kalenderjahres 2019.

 

Für den kommunalen Finanzausgleich (KFA) geht das Nds. Finanzministerium für das laufende Jahr nur noch von einem um 203 Mio. Euro geringeren Rückgang (somit dann noch 333 Mio. Euro weniger als im KFA 2020 ursprünglich angesetzt) aus. Die in der Mai-Steuerschätzung ermittelten Einbußen wurden mit dem Nachtragshaushalt des Landes abgerechnet und durch eine teilweise von den Kommunen vorzufinanzierende Stabilisierungszahlung kompensiert. Mit den nunmehr für 2021 prognostizierten zusätzlichen Einbußen beim KFA 2021 von „nur“ noch 57 Mio. Euro, wäre der KFA 2021 damit insgesamt mit etwa 4,78 Mrd. Euro dotiert. Zum Vergleich: die Zahlungen, die die Gemeinde Edewecht aus dem KFA 2020 erhalten hat, basierten auf einer Zuweisungsmasse, einschl. Verbundabrechnung und Finanzausgleichsumlage, von etwa 4,95 Mrd. Euro.

 

Unbeschadet dessen ist bei der laufenden Haushaltsplanung von unveränderten Steuerhebesätzen ausgegangen worden. Hintergrund dieser Annahme ist, dass es zu der Frage einer zwingend notwendigen Anpassung der Hebesätze im Rahmen der bisherigen Beratungen bislang kein eindeutiges Meinungsbild gegeben hat.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Ergebnishaushalt kann in der Planung weder für das Haushaltsjahr 2021 (Defizit: 1.000.400 €) noch für die Jahre 2022 (Defizit: 1.010.600 €) und 2023 (Defizit: 248.000 €) des Ergebnisplanungszeitraumes ausgeglichen werden.

 

Die für das Haushaltsjahr 2021 zu erwartenden ordentlichen Erträgen sind in Höhe von insgesamt 42,408 Mio. € veranschlagt worden. Gegenüber der ursprünglichen Planung des Ergebnisplanungszeitraums ist das ein Rückgang von rd. 2,066 Mio. €. Allein bei den Steuern und ähnlichen Abgaben beträgt der Rückgang rd. 1,1 Mio. €. Im Wesentlichen sind hier der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (rd. – 670 T€) sowie die Gewerbesteuer (- 500 T€) zu nennen. Bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen ist ein Rückgang gegenüber der bisherigen Planung in Höhe von rd. 840 T€ zu verzeichnen, gleichwohl der Rückgang bei den Schlüsselzuweisungen mit rd. -1,7 Mio. € deutlich größer ausfällt. Kompensiert wird dieses durch die zu erwartende Rückzahlung eines Teils der Kreisumlage durch den Landkreis Ammerland (rd. 800 T€).

 

Die Summe der ordentlichen Aufwendungen liegt mit rd. 260 T€ nur geringfügig über dem bisherigen Ansatz. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass trotz einer leichten Erhöhung des Ansatzes die Zielgrößen bei der Bemessung der Ansätze zur Unterhalten des Infrastrukturvermögens (rd. 2,6 Mio. €) nicht erreicht werden kann und voraussichtlich lediglich 2,1 Mio. € beträgt.

Die Steigerungen bei den Personalaufwendungen in Höhe von rd. 366 T€, die wie auch in den Vorjahren im Wesentlichen auf den Betrieb der Kindertagesstätten zurückzuführen sind, und bei den Sach- und Dienstleistungen (+ rd. 340 T€) werden teilweise durch die Minderaufwendungen bei den Transferaufwendungen (rd. -546 T€) kompensiert. Der Rückgang bei den Transferaufwendungen ist im Wesentlichen auf die Berechnungssystematik der Kreisumlage zurückzuführen, welche bei sinkenden Steuererträgen ebenfalls geringer ausfällt (rd. -346 T€).

 

Finanzhaushalt

 

Der Finanzhaushalt sieht Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von rd. 39,9 Mio. € und Auszahlungen von rd. 39,0 Mio. € vor. Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt rd. 920.400 € und reicht nicht aus, um die Zielgröße der Summe aus der ordentlichen Tilgung (621 T€) sowie der Differenz zwischen Auflösungserträgen aus Sonderposten und Abschreibungen (1.796.100 €), mithin insgesamt 2.417.100 € zu erwirtschaften. Im Weiteren Finanzplanungszeitraum wird der Saldo zunächst voraussichtlich weiter sinken (2022: 695.900 €) um dann in den Folgejahren wieder leicht zu steigen (2023: 1.467.400 €, 2024: 1.949.800 €). Letztlich wird damit über den Finanzplanungszeitraum die in Rede stehende Zielgröße des Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit verfehlt.

Trotz deutlicher Steigerungen bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit insbesondere in den Jahren 2021 (6.262.000 €) und 2022 (5.632.800 €), die im Wesentlichen auf umfangreich geplante Erlöse aus Grundstücksveräußerungen resultieren, kann das Investitionsniveau der Vorjahre bei weitem nicht erreicht werden. Kredittaufnahmen scheiden für diese Jahre aufgrund des geringen  Saldos aus lfd. Verwaltungstätigkeit aus, weil unter Berücksichtigung des Tilgungszuschusses an den Eigenbetrieb (300 T€) die daraus resultierenden weiteren Tilgungsleistungen nicht erwirtschaftet werden können. In der Folge führt dieses zu erheblichen Kürzungen des Investitionsprogrammes.

 

Zwischenfazit

 

Unter Berücksichtigung gleichbleibender Steuerhebesätze kann trotz der Berücksichtigung gewisser Sondereffekte auf der Ertragsseite (Zahlung des Landkreises i.H.v. rd. 800.000 € für das Haushaltsjahr 2021, Hilfspaket des Landes zur Stützung des kommunalen Finanzausgleiches) und einer zurückhaltenden Planung der Aufwandsseite der Haushaltsausgleich weder für das Haushaltsjahr 2021 noch für die ersten beiden Folgejahre im Ergebnisplanungszeitraum erreicht werden. Frühestens im Jahr 2024 kann wieder mit einer leichten Erholung gerechnet werden.

 

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit erreicht über den gesamten Finanzplanungszeitraum nicht die Zielgröße aus der Summe der ordentlicher Tilgungsleistungen und der Nettoabschreibungen. Unter Berücksichtigung des Tilgungszuschusses an den Immobilienbetrieb bestehen in den Jahren 2021 und 2022 keine Möglichkeiten einer weiteren Kreditaufnahme.

Trotz umfangreicher Erlöse aus der Veräußerung von Vermögen wird das Investitionsniveau der vorangegangenen Jahre deutlich verfehlt. 

 

Investitionsprogramm

 

Durch die dargestellten aktuellen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der aktuellen Liquiditätsentwicklungen können bei weitem nicht alle geplanten und beschlossenen investiven Maßnahmen berücksichtigt werden. Damit die verbleibenden Maßnahmen des Investitionsprogramms überhaupt umgesetzt werden können, sind im Übrigen  zusätzliche Kreditaufnahmen in Höhe von rd. 10,3 Mio. € in den Jahren 2023 und 2024 erforderlich.

Bei der Festlegung der Reihenfolge der Maßnahmen hat sich die Verwaltung im Wesentlichen an der im Oktober verabschiedeten Prioritätenliste orientiert.

 

Der Entwurf eines Investitionsprogrammes ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Ebenso eine Übersicht der gestrichenen oder zeitlich geschobenen Maßnahmen. Insbesondere zu nennen sind hier:

 

-       Sanierung der Heinz-zu-Jührden-Halle (4,24 Mio. €)

Für die umfassende Sanierung der Halle wurde ein Förderantrag gestellt, welcher nach Einschätzung der Verwaltung durchaus erfolgversprechend gewesen wäre. Durch eine Förderung wäre die Maßnahme mit rd. 1,9 Mio. € bezuschusst worden.

 

-       Oberschule Edewecht: Werkraumsanierung (550.000 €)

Die bisherigen Räumlichkeiten sind aufgrund des baulichen Zustandes seit geraumer Zeit nicht länger nutzbar. Aktuell kann der Werkunterricht nur behelfsmäßig stattfinden und würde bei einer längeren Vakanz von geeigneten Unterrichtsräumen vermutlich vollständig eingestellt werden müssen.

 

-       ALS, Schaffung einer WC-Anlage für die Außenstelle (150.000 €)

Aktuell wird hier ein WC-Containerkomplex mietweise vorgehalten. Die Jahreskosten belaufen sich auf rd. 22.000 €.

 

-       GS Edewecht, energetische Dachsanierung, Beschattungsanlage (400.000 €)

In den Sommermonaten sind die betroffenen Räumlichkeiten nur eingeschränkt nutzbar, weil sie durch die Sonnenstrahlung zu stark aufgeheizt werden.

 

-       GOBS Friedrichsfehn

Die geplanten Maßnahmen müssen bis auf die Schaffung des Ganztagsbereiches an der Grundschule insgesamt zeitlich geschoben werden. Für den Neubau bedeutet das bspw., dass die Maßnahme letztlich so geplant werden muss, dass der wesentliche Mittelabfluss erst in den Jahren 2023 und 2024 stattfindet

 

-       Spielplätze

Für den Bereich der Spielplätze können über den Planungszeitraum lediglich 50.000 p.a. berücksichtigt werden (ursprünglich 300.000 € bzw. 400.000 € p. a.). Die geplante Weiterentwicklung der Spielplätze muss daher zunächst über den Finanzplanungszeitraum hinaus geschoben werden.

 

-       Quartiersentwicklung Süd-Edewecht

Maßnahmen zur Quartiersentwicklung in Süd-Edewecht konnten nur sporadisch (Parkplatz und Planschbecken) und nur in einem Umfang, in dem entsprechende Erlöse aus Grundstücksverkäufen erzielt werden, berücksichtigt werden.

 

-       Feuerwehrgerätehaus Osterscheps

Ursprünglich waren für den Neubau entsprechende Mittel für die Jahre 2022 (700.000 €), 2023 (300.000 €) und 2024 (290.000 €) eingeplant. Die Baumaßnahme muss nunmehr insgesamt auf die Jahre 2023 und 2024 geschoben werden.

 

Die weiteren gestrichenen Maßnahmen können der beigefügten Liste entnommen werden.

 

Fazit

 

Unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist ein ausgeglichener Haushalt in der Planung nicht zu realisieren. Gleichwohl es voraussichtlich im Wege der Jahresrechnung und unter Berücksichtigung der Überschussrücklage möglich sein wird, einen „haushaltsrechtlichen“ Ausgleich zu erzielen, ist die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde Edewecht aufgrund der geringen Steuereinnahmekraft gefährdet. Gleiches gilt für die Eigenfinanzierungskraft. Durch die bestehenden unmittelbaren und mittelbaren Kreditverpflichtungen kann aus lfd. Verwaltungstätigkeit in den nächsten beiden Jahren kein Beitrag zur Finanzierung investiver Maßnahmen geleistet werden. Es besteht folglich ein nachhaltiges Liquiditätsproblem welches zwar nicht allein durch eine Erhöhung der Hebesätze gelöst werden kann. Hierfür sind weitere Maßnahmen in einem noch zu erarbeitenden Konzept zur Haushaltskonsolidierung festzulegen. Eine deutliche Verbesserung der Ertragsseite ist allerdings unumgänglich und wird sich durch anderweitige Maßnahmen als eine Hebesatzanpassung nicht kurzfristig realisieren lassen.

 

Verwaltungsseits wird daher ausdrücklich empfohlen, dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung nicht zuzustimmen. Vielmehr wird die dringende Empfehlung abgegeben, eine Anpassung der Hebesätze vorzunehmen, um auch in der Planung einen ausgeglichenen Haushalt aufstellen zu können und insbesondere dauerhaft und nachhaltig die aufgezeigten Projekte zu finanzieren. Wie bereits in vergangenen Beratungen aufgezeigt, wären dafür die Hebesätze der Grundsteuer A und B von 300 auf 335 Prozentpunkte und der Hebesatz für die Gewerbesteuer von 325 auf 360 Prozentpunkte anzuheben. Die sich daraus ergebenden Mehrerträge würden sich auf rd. 1,1 Mio. € per anno belaufen.

Verwaltungsseits wird in Anbetracht der aktuell ungewissen Lage weiter angeregt, die Anpassung der Hebesätze zunächst auf drei Jahre zu befristen und sodann zu evaluieren. Hierzu würde sich die Verabschiedung einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung) anbieten. Weil eine sodann notwendige Überarbeitung der Haushaltsplanung voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr gelänge, wäre ein weiterer Vorteil dieser Variante die Rechtssicherheit im Hinblick auf die anstehenden Jahresveranlagungen.

 


Beschlussvorschlag:

1. Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum zu erarbeiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

 


Anlagen:

-       Entwurf der Haushaltssatzung

-       Entwurf des Ergebnishaushalts

-       Entwurf des Finanzhaushaltes

-       Investitionsprogramm

-       Übersicht über die gestrichenen und geschobenen investiven Maßnahmen

-       Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung)