Sachdarstellung:
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2021 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 eine Abwassergebühr
in Höhe von 1,70 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,03 €/m³
bzw. um rd. 1,8 %. Gleichzeitig ist auch der Starkverschmutzungszuschlag
anzupassen, der nunmehr auf 0,68 €/m³ festzusetzen wäre. Dies entspricht einer
Erhöhung um 0,01 €/m³.
Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.10.2020
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Die Erhöhung der Abwassergebühren
ist letztlich auf die gestiegenen Kosten der Klärschlammverwertung zurück zu
führen. Hier hat sich durch eine Ausschreibung der EWE WASSER GmbH (EWE) eine
moderate Preissteigerung ergeben. Betrugen die Klärschlammverwertungskosten in
den letzten Jahren netto rd. 644 T€ (2019) bzw. rd. 600 T€ (2020), so werden
für 2021 hier Nettokosten in Höhe von rd. 700 T€ einkalkuliert. Zunächst waren
die ursprünglichen dahingehenden Prognosen der EWE WASSER GmbH von einer
Erhöhung auf bis zu 900 T€ ausgegangen.
Kompensation erlebt die vorgenannte Preissteigerung durch die turnusgemäße Zinsanpassung innerhalb des an die EWE zu zahlenden Betreiberentgeltes sowie die leicht gestiegenen Abwassermengen.
Dem Sonderposten für
Gebührenausgleich muss nach dem vorliegenden Kenntnisstand ein Betrag in Höhe
von 30.000,00 € entnommen werden, um die Erhöhung der Gebühren etwas
abzufedern. Hier ist die weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu
erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden
Abwassergebühren abzuwarten.
Beschlussvorschlag:
1.
Der mit der Einladung zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2020 übersandte Entwurf der
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2021 wird festgestellt. Die
Abwassergebühren werden auf 1,70 €/m³ festgesetzt. Der
Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,68 €/m³ festgesetzt.
2.
Der mit der Einladung zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2020 übersandte Entwurf der 4.
Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere
Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung 2021
Entwurf 4. Abwassergebührenänderungssatzung