Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2021
Vorlage
2020/FB I/3420
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2021 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,70 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,03 €/m³ bzw. um rd. 1,8 %. Gleichzeitig ist auch der Starkverschmutzungszuschlag anzupassen, der nunmehr auf 0,68 €/m³ festzusetzen wäre. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,01 €/m³.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.10.2020 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Erhöhung der Abwassergebühren ist letztlich auf die gestiegenen Kosten der Klärschlammverwertung zurück zu führen. Hier hat sich durch eine Ausschreibung der EWE WASSER GmbH (EWE) eine moderate Preissteigerung ergeben. Betrugen die Klärschlammverwertungskosten in den letzten Jahren netto rd. 644 T€ (2019) bzw. rd. 600 T€ (2020), so werden für 2021 hier Nettokosten in Höhe von rd. 700 T€ einkalkuliert. Zunächst waren die ursprünglichen dahingehenden Prognosen der EWE WASSER GmbH von einer Erhöhung auf bis zu 900 T€ ausgegangen.

 

Kompensation erlebt die vorgenannte Preissteigerung durch die turnusgemäße Zinsanpassung innerhalb des an die EWE zu zahlenden Betreiberentgeltes sowie die leicht gestiegenen Abwassermengen.

 

Dem Sonderposten für Gebührenausgleich muss nach dem vorliegenden Kenntnisstand ein Betrag in Höhe von 30.000,00 € entnommen werden, um die Erhöhung der Gebühren etwas abzufedern. Hier ist die weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden Abwassergebühren abzuwarten.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2020 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2021 wird festgestellt. Die Abwassergebühren werden auf 1,70 €/m³ festgesetzt. Der Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,68 €/m³ festgesetzt.

 

2.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 01.12.2020 übersandte Entwurf der 4. Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 

 


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung 2021

Entwurf 4. Abwassergebührenänderungssatzung