Betreff
Antrag auf Förderung aus Mitteln der Lokalen Agenda des Waldverein "De Jeddeloher Busch e. V." für die Anschaffung einer weiteren Biotoilette
Vorlage
2020/FB III/3415
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Aus dem Ansatz zur Förderung von Maßnahmen der Lokalen Agenda stehen für 2020 noch 2.300,00 € zur Verfügung.

 

 


Sachdarstellung:

Anliegender Antrag des Waldverein „De Jeddeloher Busch e. V.“ wird zur Entscheidung vorgelegt. Bereits in seiner Sitzung am 11.03.2019 hat der Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz dem Verein einen Zuschuss für die Beschaffung von zwei Biotoiletten und ein Handwaschbecken in Höhe von 4.000,00 € bewilligt. Die Anschaffungskosten wurden vom Antragsteller seinerzeit auf gesamt 5.142,40 € brutto beziffert. Von einer Bezuschussung der Gesamtausgaben wurde seinerzeit abgesehen, um anderen förderwürdigen Maßnahmen ebenfalls die Chance auf einen Zuschuss aus Agenda-Mitteln zu erhalten. Die Auszahlung des Zuschusses wurde seinerzeit außerdem an die vorherige Vorlage der Baugenehmigung für die Nutzung des Waldes als Anlage der Umweltbildung geknüpft. Auf die Beratungsvorlage 2019/FB III/2972 wird insoweit verwiesen. Nachdem im April diesen Jahres die Baugenehmigung vorgelegt wurde, ist umgehend die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € erfolgt.

 

Nunmehr wird erneut ein Zuschuss für eine Biotoilette beantragt. Wie dem Antrag zu entnehmen ist, wurde unter Verwendung des seinerzeit bewilligten Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € lediglich eine Biotoilette sowie ein Waschbecken beschafft.

 

Der Wald ist als außerschulischer Lernort grundsätzlich anerkannt. Die baurechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzung liegen vor. Nachvollziehbar erscheint auch, dass für eine zweckentsprechende Nutzung zwei Toiletten sinnvoll sind.

 

Da abweichend von den bereits 2019 vorgesehenen zwei Toiletten bisher trotz Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € lediglich eine Toilette beschafft wurde, ist dies bei der Bemessung des nunmehr beantragten Zuschusses zu berücksichtigen.

 

Mit der Bewilligung von 4.000,00 € sind die im Antrag seinerzeit genannten Gesamtkosten zu 77,8 % abgedeckt worden. Unter Beibehaltung dieser Zuschussquote und unter Berücksichtigung des rechnerisch noch nicht verbrauchten Zuschusses in Höhe von 1.499,97 € wäre die Beschaffung der zweiten Waldtoilette gemäß nachfolgender Berechnung mit maximal 410,00 € (408,93 €) zu fördern:

 

 

Antrag 2019:

Zuschuss 2019

Quote

2 Biotoiletten á 1.928,40 €

3.857,40 €

 

 

1 Handwaschbecken

1.285,00 €

 

 

Gesamt

5.142,40 €

4.000,00 €

77,8 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hiervon beschafft

Anteil Zuschuss

 

1 Biotoilette á 1.928,40 €

1.928,40 €

1.500,30 €

77,8 %

1 Handwaschbecken

1.285,00 €

999,73 €

77,8 %

Gesamt

3.213,40 €

2.500,03 €

77,8 %

 

 

 

 

 

Rest-Zuschuss 2019:

1.499,97 €

 

 

 

 

 

 

Kosten 2020

Zuschuss 2020

Quote

1 Biotoilette mit Zubehör

2.453,60 €

1.908,90 €

77,8 %

 

 

 

 

 

abzgl.Rest-Zuschuss 2019

1.499,97 €

 

 

Zuschuss 2020

408,93 €

410,00 €

 

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang noch, dass vom Waldverein auch ein Antrag auf Bezuschussung eines Stromanschlusses vorliegt. Dieser wird vom Verein derzeit noch modifiziert und soll zu gegebener Zeit dem Sport- und Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Waldverein „De Jeddeloher Busch e. V“ wird auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Aufwendungen für eine zweite Biotoilette ein Zuschuss in Höhe von 410,00 € gewährt.

 

 


Anlagen:

-       Antrag