Finanzierung:
Aus dem Ansatz zur
Förderung von Maßnahmen der Lokalen Agenda stehen für 2020 noch 2.300,00 € zur
Verfügung.
Sachdarstellung:
Anliegender Antrag des Waldverein „De Jeddeloher Busch e. V.“ wird zur
Entscheidung vorgelegt. Bereits in seiner Sitzung am 11.03.2019 hat der
Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz dem Verein einen Zuschuss für die
Beschaffung von zwei Biotoiletten und ein Handwaschbecken in Höhe von
4.000,00 € bewilligt. Die Anschaffungskosten wurden vom Antragsteller
seinerzeit auf gesamt 5.142,40 € brutto beziffert. Von einer Bezuschussung der
Gesamtausgaben wurde seinerzeit abgesehen, um anderen förderwürdigen Maßnahmen
ebenfalls die Chance auf einen Zuschuss aus Agenda-Mitteln zu erhalten. Die
Auszahlung des Zuschusses wurde seinerzeit außerdem an die vorherige Vorlage
der Baugenehmigung für die Nutzung des Waldes als Anlage der Umweltbildung
geknüpft. Auf die Beratungsvorlage 2019/FB III/2972 wird insoweit verwiesen.
Nachdem im April diesen Jahres die Baugenehmigung vorgelegt wurde, ist umgehend
die Auszahlung des Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € erfolgt.
Nunmehr wird erneut ein Zuschuss für eine Biotoilette beantragt. Wie dem
Antrag zu entnehmen ist, wurde unter Verwendung des seinerzeit bewilligten
Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € lediglich eine Biotoilette sowie ein
Waschbecken beschafft.
Der Wald ist als außerschulischer Lernort grundsätzlich anerkannt. Die
baurechtlichen Voraussetzungen für diese Nutzung liegen vor. Nachvollziehbar
erscheint auch, dass für eine zweckentsprechende Nutzung zwei Toiletten
sinnvoll sind.
Da abweichend von den bereits 2019 vorgesehenen zwei Toiletten bisher
trotz Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 4.000,00 € lediglich eine Toilette
beschafft wurde, ist dies bei der Bemessung des nunmehr beantragten Zuschusses
zu berücksichtigen.
Mit der Bewilligung von 4.000,00 € sind die im Antrag seinerzeit
genannten Gesamtkosten zu 77,8 % abgedeckt worden. Unter Beibehaltung dieser
Zuschussquote und unter Berücksichtigung des rechnerisch noch nicht
verbrauchten Zuschusses in Höhe von 1.499,97 € wäre die Beschaffung der zweiten
Waldtoilette gemäß nachfolgender Berechnung mit maximal 410,00 € (408,93 €) zu
fördern:
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Antrag 2019: |
Zuschuss 2019 |
Quote |
2
Biotoiletten á 1.928,40 € |
3.857,40 € |
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1 Handwaschbecken |
1.285,00
€ |
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Gesamt |
5.142,40 € |
4.000,00 € |
77,8 % |
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hiervon beschafft |
Anteil Zuschuss |
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1 Biotoilette á 1.928,40 € |
1.928,40
€ |
1.500,30
€ |
77,8 % |
1 Handwaschbecken |
1.285,00
€ |
999,73 € |
77,8 % |
Gesamt |
3.213,40 € |
2.500,03 € |
77,8 % |
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Rest-Zuschuss 2019: |
1.499,97 € |
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Kosten 2020 |
Zuschuss 2020 |
Quote |
1 Biotoilette mit Zubehör |
2.453,60
€ |
1.908,90
€ |
77,8 % |
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abzgl.Rest-Zuschuss
2019 |
1.499,97
€ |
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Zuschuss 2020 |
408,93 € |
410,00 € |
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang noch, dass vom Waldverein auch
ein Antrag auf Bezuschussung eines Stromanschlusses vorliegt. Dieser wird vom
Verein derzeit noch modifiziert und soll zu gegebener Zeit dem Sport- und
Kulturausschuss zur Beratung vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldverein „De Jeddeloher
Busch e. V“ wird auf Nachweis der tatsächlich erbrachten Aufwendungen für eine
zweite Biotoilette ein Zuschuss in Höhe von 410,00 € gewährt.
Anlagen:
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Antrag