Betreff
Örtliche Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzungen) für Teile des Ortskerns in Edewecht sowie für die Dorfstraße in Friedrichsfehn,
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie Erarbeitu ng der Satzungsbeschlüsse
Vorlage
2020/FB III/3411
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Planungskosten für die Gestaltungssatzungen sind im diesjährigen Haushalt berücksichtigt.

 

 


Sachdarstellung:

Die in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzungen

 

a)    Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

b)    Örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

wurden zuletzt in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 22.09.2020 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 08.09.2020 behandelt. In diesen Sitzungen wurden die Entwürfe anhand der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung angepasst und konkretisiert. Auf die Beratungsunterlagen 2020/FB III/3338 wird insoweit verwiesen.

 

Für die entsprechend angepassten Entwürfe der Gestaltungssatzungen wurde die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung konnte inzwischen in der Zeit vom 07.10.2020 bis 06.11.2020 durchgeführt werden.

 

Von privater Seite wurden keine Anregungen und Hinweise mehr vorgebracht. Die von Seiten der Behörden eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Wie sich den als Anlagen 3 und 4 beigefügten Abwägungsvorschlägen entnehmen lässt, ergibt sich inhaltlicher Änderungsbedarf an den Entwürfen nicht mehr. Es sind nur noch kleinere redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, so dass unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge nunmehr die Satzungsbeschlüsse vorbereitet werden können.

 

Die Endfassungen der Gestaltungssatzungen sind als Anlagen 5 und 6 beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Zu den während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der

 

a)    Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

 

b)    Örtlichen Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

 

in der Zeit vom 07.10.2020 bis 06.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Betroffenen sind über das Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.

 

Die Entwürfe der

 

a)        Örtlichen Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;

 

b)        Örtlichen Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn

 

werden in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzungen durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

 

 


Anlagen:

-       Stellungnahmen zum Entwurf der Gestaltungssatzung Edewecht

-       Stellungnahmen zum Entwurf der Gestaltungssatzung Friedrichsfehn

-       Abwägungsvorschläge Edewecht

-       Abwägungsvorschläge Friedrichsfehn

-       Endfassung Gestaltungssatzung Edewecht

-       Endfassung Gestaltungssatzung Friedrichsfehn