Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie Erarbeitu ng der Satzungsbeschlüsse
Finanzierung:
Die Planungskosten
für die Gestaltungssatzungen sind im diesjährigen Haushalt berücksichtigt.
Sachdarstellung:
Die in Aufstellung befindlichen Gestaltungssatzungen
a)
Örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des
Ortskerns in Edewecht;
b)
Örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in
Friedrichsfehn
wurden zuletzt in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 22.09.2020 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss
am 08.09.2020 behandelt. In diesen Sitzungen wurden die Entwürfe anhand der Abwägungsergebnisse aus der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung angepasst und konkretisiert. Auf die
Beratungsunterlagen 2020/FB III/3338 wird insoweit verwiesen.
Für die entsprechend angepassten Entwürfe der Gestaltungssatzungen wurde
die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie die Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beschlossen.
Die öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung konnte inzwischen in
der Zeit vom 07.10.2020 bis 06.11.2020 durchgeführt werden.
Von privater Seite wurden keine Anregungen und Hinweise mehr vorgebracht.
Die von Seiten der Behörden eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage 1
und 2 beigefügt. Wie sich den als Anlagen 3 und 4 beigefügten
Abwägungsvorschlägen entnehmen lässt, ergibt sich inhaltlicher Änderungsbedarf
an den Entwürfen nicht mehr. Es sind nur noch kleinere redaktionelle
Anpassungen vorzunehmen, so dass unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge
nunmehr die Satzungsbeschlüsse vorbereitet werden können.
Die Endfassungen der Gestaltungssatzungen sind als Anlagen 5 und 6
beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Zu den während der öffentlichen Auslegung der Entwürfe der
a)
Örtlichen
Bauvorschriften gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung
(Gestaltungssatzung) für Teile des Ortskerns in Edewecht;
b)
Örtlichen
Bauvorschrift gemäß § 84 Abs. 3 Nr. 2 NBauO über die Gestaltung
(Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in Friedrichsfehn
in der Zeit vom 07.10.2020 bis 06.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen
wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Betroffenen sind über
das Abwägungsergebnis zu benachrichtigen.
Die Entwürfe der
a) Örtlichen Bauvorschriften
gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des
Ortskerns in Edewecht;
b) Örtlichen Bauvorschrift
gemäß § 84 Abs. 3 NBauO über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die
Dorfstraße in Friedrichsfehn
werden in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Gestaltungssatzungen durch Bekanntmachung
im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
Stellungnahmen
zum Entwurf der Gestaltungssatzung Edewecht
-
Stellungnahmen
zum Entwurf der Gestaltungssatzung Friedrichsfehn
-
Abwägungsvorschläge
Edewecht
-
Abwägungsvorschläge
Friedrichsfehn
-
Endfassung
Gestaltungssatzung Edewecht
-
Endfassung
Gestaltungssatzung Friedrichsfehn