Betreff
Übernahme der Kosten zur Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2020/FB II/3395
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.16.03 - GR
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Gemeinde Edewecht fördert ab 2021 die Erlangung der Führerscheinklasse C durch Feuerwehrangehörige. Die hierfür nötigen Finanzmittel in Höhe von 15.000,00 € (fünfmal 3.000,00 €) sind nach Möglichkeit im Rahmen der Haushaltsplanungen für die Haushalte ab 2021 zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeindefeuerwehr Edewecht verfügt aktuell über 17 Einsatzfahrzeuge. Sieben dieser Fahrzeuge dürfen bereits heute nur mit einem Führerschein der Klasse C bzw. alter Klasse 2 gefahren werden. Weitere acht Fahrzeuge befinden sich in einem Gewichtsbereich, in dem nur mit alter Klasse 3, der Klasse C1 oder dem Feuerwehrführerschein gefahren werden darf. Es verbleiben somit Stand heute nur drei Fahrzeuge die mit dem normalen Führerschein der Klasse B zu fahren sind.

Der sogenannte Feuerwehrführerschein bietet hier nur eine geringe Abhilfe. Er erlaubt es Feuerwehrangehörigen, die über die Fahrerlaubnisklasse B verfügen, mit einer internen Schulung bei der Feuerwehr Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5t zu fahren. Die interne Schulung erfolgt dabei durch speziell ausgewählte Maschinisten.

 

Ausgehend vom Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr wird sich jedoch die Anzahl der Fahrzeuge über 7,5t in den nächsten Jahren erheblich erhöhen. Einhergehend mit einer Verringerung der Zahlen bei Fahrzeugen bis 7,5t. Hierfür ist das höhere Grundgewicht der Fahrzeuge verantwortlich. Es lässt die Realisierung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF), welches das Standardfahrzeug der Feuerwehren darstellt, unter 7,5t nicht mehr zu. So wird der Anteil an Fahrzeugen bis 2025 von sieben auf zehn gestiegen sein, bis 2036 sogar auf dreizehn.

 

Den Gemeinden obliegt nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) der abwehrende Brandschutz sowie die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Sie haben hierzu eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Sie haben somit auch dafür Sorge zu tragen, dass genügend Fahrer zur Verfügung stehen, um die Fahrzeuge einzusetzen. Bisher wurde durch die Gemeinde Edewecht ein Zuschuss zur Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C gewährt. Dieser war auf viermal 2.000,00 € im Jahr begrenzt und beinhaltete die Kosten der Fahrstunden sowie des Lehrmateriales. Gebühren der Landkreise sowie die Gebühren der Prüfungsstellen waren nicht enthalten. Der Grundbetrag von 2.000,00 € deckte zudem die Kosten der Fahrstunden und der Lehrmaterialien nicht immer vollständig ab. Es ist seitens der Feuerwehrangehörigen bisher also immer ein Eigenanteil von bis zu 1.000,00 € zu zahlen gewesen. Begründet wurde der Eigenanteil mit einem gewissen Grad an privater Nutzungsmöglichkeit der Fahrerlaubnis. Es hat sich aber herausgestellt, dass dieser private Vorteil so gut wie nie zum Tragen kommt. Es erscheint somit nicht mehr angemessen, einen Eigenanteil von den Feuerwehrangehörigen zu verlangen.

 

Aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Bezuschussungssystematik und der stark steigenden Anzahl an Fahrzeugen über 7,5t in der Gemeindefeuerwehr ist die bisherige Praxis überprüft worden. Seitens der Verwaltung wird der Vorschlag gemacht, die jährlich zur Verfügung stehende Summe für die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C auf insgesamt 15.000,00 € und somit fünfmal 3.000,00 € zu erhöhen. Die Summe soll alle mit der Erlangung zusammenhängenden Kosten beinhalten.

Unter Umständen kann es in Zukunft auch geboten sein, neben der Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C auch die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse CE und damit die Möglichkeit zum Bewegen von Fahrzeugen über 7,5t inklusive Anhänger zu fördern. Dies ist denkbar bei Stationierung von großen Notstromgeneratoren sowie evtl. bei einem zukünftigen Ersatz für das Rettungsboot in Jeddeloh II. Die Situation muss weiter beobachtet werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht fördert ab 2021 die Erlangung der Fahrerlaubnisklasse C durch Feuerwehrangehörige mit einer jährlichen Summe von fünfmal 3.000,00 €. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 15.000,00 € sollen nach Möglichkeit ab dem Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung steht somit unter einem Finanzierungsvorbehalt.