Betreff
Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr Edewecht - Festlegung der Beschaffungen bis 2024
Vorlage
2020/FB II/3393
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.07.07 - GR
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die benötigten Haushaltsmittel wären in den aus dem Konzept ersichtlichen Haushaltsjahren einzuplanen und wären in den entsprechenden Haushaltsjahren zur Verfügung zu stellen. Insoweit stehen die Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Sachdarstellung:

Das Gemeindekommando der Feuerwehren hat in den letzten Wochen vermehrt und intensiv die Entwürfe für die Fortschreibung des Fahrzeugkonzeptes diskutiert, die in der letzten Feuerwehrausschusssitzung am 06.07.2020 vorgestellt wurden. Nachdem in der damaligen Sitzung noch keine Einigung erzielt werden konnte, wurde durch das Gemeindekommando nun eine einvernehmliche Fortschreibung des Fahrzeugkonzepts beschlossen, die ein Einsparpotential bei den Fahrzeugen in den nächsten 5 Jahren von ca. 230.000,00 € bis 330.000,00 € bietet. Sie orientiert sich an den Varianten „MLF Edewecht“ und „Zuschuss Land“ aus der letzten Ausschusssitzung legt aber einige neue Reihenfolgen fest. Die Einsparungen durch den unten erläuterten Ersatzbeschaffungsprozess in 2028 eingerechnet, wäre somit sogar ein Einsparpotential von ca. 395.000,00 € bis 480.000,00 € möglich.

Die Fortschreibung des Konzeptes sieht eine Festlegung aller Beschaffungen bis 2024 vor und ergänzt darüber hinaus die danach folgenden Beschaffungen, die noch als vorläufig deklariert sind, da sich bis dahin neue einsatztaktische Erkenntnisse oder Neuerungen im Bereich der Fahrzeugtechnik ergeben können.

 

Zudem ist die Übersicht zum Fahrzeugkonzept nun ergänzt worden um Informationen zum Planungs- und Anschaffungszeitraum. Die neuen Informationen sind erforderlich, da der zeitliche Rahmen zur Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mittlerweile drei Jahre beträgt. Der Zeitraum beinhaltet die Vorplanung, die Ausschreibungszeit und die Bauzeit des Fahrzeuges. Gerade die Bauzeit hat sich in den letzten Jahren stark verlängert. So gibt es erste Hersteller, die nach Auftragsklarheit zwei Jahre zur Produktion des Fahrzeuges benötigen. Sowohl die Feuerwehr wie auch die Verwaltung sehen hier den dringenden Bedarf frühzeitig verbindliche Entscheidungen der Politik herbeizuführen, die sich dann für die Folgejahre finanziell auswirken. Nur so kann seitens der Feuerwehren eine vernünftige Planung und seitens der Verwaltung eine sichere Ausschreibung von Fahrzeugen durchgeführt werden, deren Lieferung vermutlich erst zwei Jahre später erfolgt. Das bedeutet, dass die Beauftragung der Verwaltung zur Ausschreibung eines Fahrzeuges mit der geplanten Auslieferung in 2023 spätestens Anfang 2022 erfolgen muss und damit für 2023 verbindlich die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen müssen, die Gebühren für die KWL bereits in 2022.

Es wird seitens der Feuerwehren und der Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Verschiebung von Beschaffungsjahren des Konzeptes soweit irgendwie möglich vermieden werden sollte. Die Vorgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen in Bezug auf Fahrzeugart und Austauschjahr sind die notwendigen Schritte zur Aufrechterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr für das Gebiet der Gemeinde Edewecht.

Die Verwaltung weist zudem darauf hin, dass es unter keinen Umständen zu einem Investitionsstau kommen sollte. Das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) stellt den Gemeinden aktuell die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes frei. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Erstellung eines solchen in den nächsten zehn Jahren verbindlich wird. Die Resultate von Feuerwehrbedarfsplänen in anderen umliegenden Gemeinden zeigen deutlich, dass es dann immer zu einem Anstieg des Bedarfes an Fahrzeugen und zur Sanierung von Feuerwehrhäusern gekommen ist. Um dieser Situation aus dem Weg zu gehen, ist es sinnvoll den Fahrzeugbestand suksessive zu verjüngen und zu verbessern. Es ist davon auszugehen, dass in jedem Jahr (beginnend ab 2022) ein Fahrzeug auszutauschen und hierfür Finanzmittel von bis zu 400.000,00 € (Stand heute) bereitzustellen sind. Nach Erkenntnissen der Feuerwehrbedarfspläne in den umliegenden Gemeinden sollte das Durchschnittsalter der Großfahrzeugfahrzeuge der Feuerwehren 10 Jahre nicht überschreiten. Dies liegt in der Gemeinde Edewecht aktuell bei 18,06 Jahren.

 

Seitens der Ortsfeuerwehr Husbäke wurde das Gemeindekommando auf seiner Sitzung am 05.10.2020 darüber in Kenntnis gesetzt, dass man als Ersatzbeschaffung für den Rüstwagen (RW) nun die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) präferiere. Hierdurch wird das 2018 neubeschaffte Löschgruppenfahrzeug (LF) 10 der Ortsfeuerwehr frei zur Stationierung in einer anderen Ortsfeuerwehr. Dort würde dann eine Ersatzbeschaffung dafür entfallen. Hierdurch ergibt sich das bereits zuvor erwähnte Einsparpotential von ca. 330.000,00 €. 

 

Das Fahrzeugkonzept der Feuerwehren sieht für die Jahre bis 2024 somit folgende Maßnahmen vor:

 

2022 – Beschaffung eines Tanklöschfahrzeuges (TLF) 4000 für die Ortsfeuerwehr Edewecht:

Die Beschaffung wurde bereits mehrfach im Ausschuss thematisiert. Der Vertrag zur Ausschreibung mit der KWL wurde beiderseits unterzeichnet. Die Arbeitsgruppe überarbeitet aktuell das Leistungsverzeichnis (LV). Der Start der Ausschreibung muss Ende 2020 bzw. Anfang 2021 erfolgen, damit die Auslieferung in 2022 realisiert werden kann. Sie kann aber erst erfolgen wenn die finanziellen Mittel durch die Politik für 2021 und 2022 verbindlich zugesichert sind. Es ist insgesamt mit einem Kostenvolumen von 375.500,00 € zu rechnen.

 

2023 – Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF) 10 oder 20 für die Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn:

Bedingt durch die zunehmend mehrgeschossige Bauweise im Ortsteil Friedrichsfehn besteht bei der Ortsfeuerwehr der Bedarf zur Beschaffung einer dreiteiligen Schiebleiter, die eine Rettungshöhe bis 14,00 m zulässt. Ergänzend muss aber erwähnt werden, dass die dreiteilige Schiebleiter als 2. Rettungsweg in Niedersachsen nicht zugelassen ist. Dennoch ergibt sich bei der Brandbekämpfung und der Rettung von Personen bei Bränden ein Mehrwert für den Löschbezirk Friedrichsfehn. Zudem wird das Fahrzeug die vorhandene Beladung zur technischen Hilfeleistung (TH) wieder aufnehmen. Ob ein LF 10 oder ein LF 20 zu beschaffen ist, wird in den Vorplanungen festgelegt. Der finanzielle Unterschied ist gering. Die Vorplanungen der Feuerwehr müssen jetzt beginnen. Eine Ausschreibung muss Mitte 2021 erfolgen, um die Beschaffung in 2023 zu realisieren. Die Entscheidung zur Bereitstellung von finanziellen Mittel in 2023 muss also bereits Ende 2021, bzw. Anfang 2022 verbindlich erfolgen. Es ist mit einem Kostenvolumen von 350.000,00 € zu rechnen.

 

2024 – Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) für die Ortsfeuerwehr Husbäke sowie eines LF 10 für die Ortsfeuerwehr Jeddeloh II

In 2024 ist ein HLF für die Ortsfeuerwehr Husbäke zu beschaffen. Das Fahrzeug ersetzt den RW aus dem Jahre 1988 und das in 2018 angeschaffte LF 10. Für die Ortsfeuerwehr Husbäke ist ein Fahrzeug zu wählen, welches über erweiterte Beladung für TH-Einsätze verfügt. Aus diesem Grunde ist zwingend ein HLF zu wählen. Es ist mit einem Kostenaufwand von ca. 370.000,00 € zu rechnen. Die Planungen durch die Feuerwehr sind in 2021 zu beginnen. Die Ausschreibung muss dann seitens der Verwaltung Mitte 2022 durchgeführt werden, um eine Auslieferung in 2024 zu erreichen.

 

Für die Ortsfeuerwehr Jeddeloh II wäre spätestens im Jahre 2025 die Ersatzbeschaffung des LF 8/6 durchzuführen gewesen. Durch die Entscheidung zur Stationierung eines HLF in Husbäke wird das dort in 2018 neu angeschaffte LF 10 frei und kann zur Ortsfeuerwehr Jeddeloh II verlegt werden. Es ist dort mit kleinen Umbauarbeiten am Fahrzeug zu rechnen. Der Kostenaufwand dafür sollte 10.000,00 € nicht überschreiten. Durch die Verlegung kann auf die Neubeschaffung eines LF 10 verzichtet werden, welche mit ca. 330.000,00 € Kostenaufwand verbunden gewesen wäre.

  

2025 – Beschaffung eines Gerätewagen-Logistik (GW-L) oder eines LF-GW für die Ortsfeuerwehr Edewecht

Wie in der Sitzung am 06.07.2020 bereits vorgetragen ist die Art der Ersatzbeschaffung für den in Edewecht stationierten GW-L davon abhängig, ob es bis dahin eine Möglichkeit zur Bezuschussung von LF 10 Kat’s oder LF 20 Kat’s durch den Bund oder das Land gibt. Die Ortsfeuerwehr plant hier die Ersatzbeschaffung für den GW-L möglichst kostensparend. Die Planungen für das Fahrzeug sind in 2022 zu beginnen. Sollte sich bis dahin keine Bezuschussung von LF Kat’s als Ersatzbeschaffung für das LF 8/6 in 2028 andeuten, dann soll als Ersatz für den GW-L ein LF-GW angeschafft werden. Dieser vereint fest eingebaute Löschtechnik und Ausrüstung mit der zusätzlichen Möglichkeit zur Unterbringung von bis zu sechs Rollcontainern für Sonderaufgaben wie z. B. Gefahrguteinsätze. Der Kostenaufwand beliefe sich dann auf ca. 300.000,00 €. Dem gegenüber wären dann bei der Ersatzbeschaffung des LF 8/6 in 2028 nur ca. 180.000,00 € aufzubringen für ein Mehrzwecklöschfahrzeug (MLF).

Für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Planungsbeginnes ein Zuschuss in Aussicht steht, soll die Beschaffung eines GW-L erfolgen. Hierfür wären ca. 200.000,00 € aufzubringen. Die Ersatzbeschaffung des LF 8/6 in 2028 würde dann durch ein LF Kat’s erfolgen. Ausgehend von 50 % Zuschuss kämen dann ca. 165.000,00 € zum Tragen.

Alles in allem wird es bei beiden Varianten im Vergleich zu einem reinen Austausch der Fahrzeuge gegen baugleiche Modelle zu einer Kosteneinsparung von 50.000,00 € bis zu 165.000,00 € kommen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes der Gemeindefeuerwehr Edewecht wird in der vorliegenden Form bis 2025 beschlossen. Die Beratungen und Planungen zu den einzelnen Fahrzeugen sind frühzeitig wie im Konzept dargestellt zu beginnen. Die einzelnen Maßnahmen sind für die aufgeführten Jahre in die Prioritätenliste in Stufe 1, Fallgruppe 1a, aufzunehmen. Dort bereits enthaltene Maßnahmen aus dem Konzept sind zu prüfen und entsprechend der Vorgabe des Konzeptes in Bezug auf Ansatzhöhe, Ausführungsjahr und Maßnahmenbezeichnung anzupassen.


Anlagen:

a)    Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr Edewecht ab 2020

b)    Fahrzeugkonzept der Gemeindefeuerwehr Edewecht ab 2020 - Einsparungen