Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2020 stehen im laufenden Jahr 100.000,00 € zur Abdeckung von Planungskosten zur Verfügung, während die Finanzplanung in den Jahren 2021 bis 2023 550.000,00 €, 750.000,00 € und 200.000,00 € vorsieht. Dazu sind Einnahmen aus der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 1.050.000,00 € eingeplant. Diese Beträge sind den aktuellen Entwicklungen anzupassen.

 


Sachdarstellung:

In Anbetracht des schlechten Zustandes der Fahrbahn und großen Teilen der Nebenanlagen der Oldenburger Straße hat die Verwaltung gemeinsam mit der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen und unter Beteiligung des Ingenieurbüros Thalen Planungsunterlagen für die notwendigen Maßnahmen erarbeitet. Diese Unterlagen einschließlich der Detailpläne über Querschnitte und Aufbau der Verkehrsflächen sind als Anlage beigefügt.

 

Bei der Maßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Aufgabe des Landes Niedersachsen, welches für die eigentliche Fahrbahn und deren Entwässerung verantwortlich ist, und der Gemeinde Edewecht, die Baulastträger für die Nebenanlagen ist.

 

Die Kosten werden sich anhand der derzeitigen Ermittlungen auf 2,6 Mio. € zzgl der Nebenkosten belaufen. Diese Kosten sind entsprechend der zuvor genannten Zuständigkeiten zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht aufzuteilen. Als Berechnungsgrundlage ist eine konkrete Ausbauplanung zugrunde zu legen, die in der Folge zwischen den Verfahrensbeteiligten verbindlich zu vereinbaren ist. Hierbei ist es in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht zweckmäßig, die Erneuerung der Fahrbahn sowie der Nebenanlagen gemeinsam auszuschreiben und durchzuführen.

 

Hierzu ist ein Planfeststellungverfahren durchzuführen, um in straßenrechtlicher Hinsicht die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die als Anlage beigefügten Planunterlagen werden in der Sitzung durch einen Vertreter des Ingenieurbüros Thalen vorgestellt. Sie dienen in der Folge als Grundlage für die Bemessung der Kostenanteile der Beteiligten und der Beantragung von Fördermitteln.

 


Beschlussvorschlag:

Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.10.2020 vorgestellten Pläne zur Erneuerung der Oldenburger Straße einschließlich Nebenanlagen sollen als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren und der Kostenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht dienen.

 


Anlagen: