Betreff
Antrag auf Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) für die Gemeindestraße Breeweg, und zwar von der Holljestraße bis zum Bachmannsweg, Edewecht
Vorlage
2020/FB III/3375
Aktenzeichen
Ja
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushaltsplan 2020 wurden im Finanzplan 2021: 400.000,00 €; im Finanzplan 2022: 950.000,00 € und im Finanzplan 2023: 400.000,00 € vorgesehen.

 


Sachdarstellung:

Durch den VA-Beschluss vom 26.11.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, für den Ausbau des Breeweges, von der Holljestraße bis zum Bachmannsweg, auf der Grundlage der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vom 29.10.2019 (Beschlussvorlage-Nr. 2019/FBIII/3157) erörterten Rahmenbedingungen, einen Antrag an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2021 zu stellen.

Dieser Antrag war seitens der Gemeinde Edewecht bis zum 15.09.2020 u. a. mit einer aktualisierten Kostenschätzung bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorzulegen. Nach der aktuellen Kostenschätzung des beauftragten Ing.-Büros Börjes, Westerstede, belaufen sich die Ausbaukosten auf 2.601.263,25 € brutto. Das sind rd. 850.000,00 € mehr als ursprünglich für die Aufnahme in das Mehrjahresprogramm ermittelt. Die seinerzeit ermittelten Kosten beliefen sich auf 1.750.000,00 € brutto, einschließlich Ing.-Leistungen von 150.000,00 €.

Die Kostensteigerungen in der Kostenschätzung sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass bei weiteren Betrachtungen festgestellt wurde, dass der vorhandene Asphalt PAK-haltig ist und aufwendig entsorgt, die Bodenverhältnisse nicht durchgehend gut sind und deshalb ein Bodenaustausch durchgeführt und der Regenwasserkanal komplett abgängig ist und erneuert werden muss.

 

Trotz der vorstehenden Mehrkosten wurde der Antrag von der Verwaltung zur Fristwahrung eingereicht. Über die tatsächliche Umsetzung wäre in der Folge eine Entscheidung der Gremien notwendig.

 

In Anbetracht dessen, dass die Gemeinde Edewecht derzeit ein Verkehrskonzept erarbeitet, schlägt die Verwaltung vor, den Ausbau des Breeweges als verkehrswichtige Gemeindestraße im Rahmen dieses Konzeptes im Detail zu erörtern.

 

Eine Förderung des Ausbaus käme nur in Betracht, wenn der Breeweg als verkehrswichtige Gemeindestraße durchgängig befahrbar bliebe und in einer Breite von mindestens 5,50 m ohne Straßenbeete und Aufpflasterungen ausgebaut werden würde; die Anordnung von Tempo 30 im Bereich der Schule könnte bestehen bleiben.

 


Beschlussvorschlag:

Im Rahmen der Ausarbeitung des Verkehrskonzeptes der Gemeinde Edewecht soll ein möglicher Ausbau des Breeweges im Detail erörtert werden.

 


Anlagen:

- Kostenschätzung des Ing.-Büros Börjes