Finanzierung:
Die Maßnahmen
erfordern insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 1.132.000,00 €, die im
Haushaltsjahr 2021 bereitzustellen wären und sowohl auf den Ergebnis- als auch
auf den Finanzhaushalt entfallen. In dieser Summe sind die Ziffern 7, 8 und 9
dieser Vorlage nicht berücksichtigt.
Sachdarstellung:
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung sind im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel die notwendigen Tiefbaumaßnahmen zu benennen. Aufgrund der
bisherigen Entscheidungspraxis wird das aktualisierte Straßenzustandskataster
als Bewertungsgrundlage zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen.
Als Anlage 1 ist ein Auszug aus dem Kataster mit den „rot“
gekennzeichneten Straßen, Straßenabschnitten und Wegen beigefügt. Hierbei
handelt es sich um einzelne Maßnahmen mit den schlechtesten Endbewertungen, die
bei einer Durchführung in Gänze nach einer groben Kostenschätzung Ausgaben in
Höhe von mehr als 3 Mio. € verursachen würden.
Um zunächst eine praxisgerechte Priorisierung vornehmen zu können, werden
die in der Anlage 2 aufgeführten 33 Straßen, Straßenabschnitte und Wege
mit dem schlechtesten Zustand gemessen an der Endbewertung beleuchtet.
Nach Auswertung der vorstehenden Übersicht und einer Prüfung der Eignung
kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich die in der Anlage 3 näher
dargestellten Maßnahmen, die insgesamt ein Kostenvolumen von ca. 552.000,00 €
nach sich ziehen.
Die betroffenen Bereiche sollen im Wege einer Bereisung vor der Sitzung
in Augenschein genommen werden.
Zusätzlich zu den in der Anlage 3 genannten Straßenbaumaßnahmen sollten noch folgende Tiefbaumaßnahmen im Jahr 2021 durchgeführt werden:
1. Kleinbahnwanderweg
Der Kleinbahnwanderweg ist in Teilbereichen in einem schlechten Zustand und wird häufig von Radfahrern bemängelt. Hier schlagen wir vor, die Oberfläche des Radweges (ca. 2.100 m) mit einer feinen DSK (Dünnschicht im Kalteinbau) zu verbessern. Hierbei werden zuerst die Wegränder freigelegt, eine dünne DSK-Schicht aufgebracht und abschließend abgewalzt. Die Kosten für diese Instandsetzung betragen ca. 40.000,-€.
2. Gehwegprogramm
Viele Gehwege, insbesondere in älteren Siedlungsgebieten, sind in einem überholungsbedürftigen Zustand. Hierfür soll ab dem HH 2021 ein Ansatz gebildet werden, um jedes Jahr einige Gehwege neu zu pflastern. Als Ansatz sollten hierfür 30.000,- € vorgesehen werden.
3. Sonstige Kleinaufträge im Tiefbaubereich
Für die Durchführung von kleineren Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet, wie z.B. auch in der Anlage 1 als Unterhaltungsmaßnahmen beschrieben, sollte ein Ansatz von 25.000,- € eingeplant werden.
4. „Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp“ in
Edewecht
Der Regenwasserkanal in den o. a. Straßen ist in einem sehr schlechten
Zustand. Die erste Planung für die Sanierung wurde 2016 durch das Ingenieurbüro
Börjes erarbeitet. Die Durchführung wurde bisher aus Haushaltsgründen
verschoben. Die Kosten wurden seinerzeit auf ca. 570.000,- € geschätzt.
Detailliertere Untersuchungen in diesem Jahr (insbesondere die Untersuchung der
Hausanschlüsse) und die vollständige Berücksichtigung des Roggenkamps haben
jetzt zu einer Kostenschätzung in Höhe von rd. 825.000,- € zzgl. Nebenkosten
geführt. Im Jahr 2021 sollte aus Sicht der Verwaltung daher ein 1. Abschnitt
mit Gesamtkosten von ca. 250.000,- € eingeplant werden.
5. Baumkataster
Im den Jahren 2018 bis 2020 wurde vom Baumbüro Schöpe ein Baumkataster
aufgestellt. Für die notwendige Regelkontrolle und Fortschreibung der erfassten
Bäume sollen Mittel in Höhe von 30.000,- € eingeplant werden.
6. Straßenzustandskataster
In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein Straßenzustandskataster
aufgestellt und 2020 aktualisiert. Um das Straßenzustandskataster weiterhin
fortzuschreiben, ist ein Betrag von ca. 10.000,- € zu berücksichtigen.
7. Ausbau Oldenburger Str.
Der Ausbau der Oldenburger Straße wird in einem gesonderten
Tagesordnungspunkt detailliert erläutert. Für den Ausbau ist insgesamt ein
Betrag von ca. 2.750.000,- € einzuplanen, wozu Einnahmen aus der Beteiligung
des Landes und ggf. aus Förderungen erwartet werden.
8. Breeweg
Nach der aktuellen Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurbüros
Börjes, Westerstede, belaufen sich die Ausbaukosten auf rd. 2,6 Mio. €. Hierzu
wird eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 60 % der Kosten
erwartet. Es wird ebenfalls auf einen gesonderten Tageordnungspunkt
hingewiesen.
9. Erschließung des
Baugebietes Nr. 197 „Portsloger Straße“
Die Ersterschließung (Kanalbau und Baustraße) des Baugebietes Nr. 197 in
Portsloge soll durchgeführt werden. Die Erschließungsplanung wird vom
Ingenieurbüro Frilling erarbeitet. Die Gesamtkosten für den Erstausbau des
Baugebietes Nr. 197 werden auf rd. 475.000,- € geschätzt. Diese Kosten sind
über die Erlöse aus dem Bauplatzverkauf zu refinanzieren.
10. Erschließung des Baugebietes
Nr. 195 „Gewerbegebiet und Feuerwehr
Friedrichsfehn“
Die Erschließung des Baugebietes Nr. 195 wurde 2020 weitestgehend
abgeschlossen. Als letzte Leistung ist noch der Wendehammer einschl. der
Verlängerung des Regenwasserkanals herzustellen. Die Kosten für die Herstellung
des Wendehammers belaufen sich auf ca. 45.000,- €.
11
. Ausbau von Bushaltestellen
Insbesondere für den Ausbau der
Bushaltestelle im Bereich der Friedrichsfehner Straße in Höhe der Dorfstraße in
Friedrichsfehn sowie weiterer kleinerer Maßnahmen werden 100.000,- € benötigt.
Hierzu sind Fördermittel in Höhe von rd. 87.000.- € beantragt worden, deren
Bewilligung nach einer ersten Einschätzung zu erwarten ist.
12.
Vorplanungskosten
Wie in den vergangenen Jahren sollten für verschiedene Vorplanungen im
Tiefbaubereich 50.000,- € eingeplant werden.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2021 sollen
für die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.10.2020
vorgestellten Maßnahmen mit einem Umfang von 552.000,00 € im Haushaltsplan 2021
berücksichtigt werden.
Anlagen: