Betreff
Bebauungsplan Nr. 197 "Südlich Portsloger Straße",
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Erarbeitung des Satzungs beschlusses
Vorlage
2020/FB III/3372
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten der Bauleitplanung sind durch den entsprechenden Haushaltsansatz 2020 gedeckt.

 


Sachdarstellung:

Nach Beratung im Bauausschuss am 23.06.2020 wurde für den Bebauungsplan Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.07.2020 die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung der Planung und die Durchführung der erneuten Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung beschlossen. Vorangegangen war eine intensive Prüfung und Überarbeitung der Planungsinhalte insbesondere hinsichtlich der Punkte Erschließung, Bebauungsintensität und Gestaltung. Auf die entsprechende Beratungsvorlage (2020/FB III/3225) wird verwiesen. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes liegt (unmaßstäblich) als Anlage Nr. 1 bei.

 

Die erneute Auslegung und Beteiligung hat in der Zeit vom 12.08.2020 bis 11.09.2020 stattgefunden. Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind den Anlagen Nr. 2 (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) und Nr. 3 (private Stellungnahme) zu entnehmen.

 

Von inhaltlich planerischem Gehalt ist lediglich die Stellungnahme des Landkreises Ammerland zu nennen. Es wird dort auf Konkretisierungsbedarf hinsichtlich der Aussagen zum Verkehrslärm hingewiesen. Die Abwägungsvorschläge hierzu werden in der Sitzung im Detail erläutert. Vorausgeschickt kann aber bereits jetzt gesagt werden, dass durch entsprechende geringfügige Anpassungen hinsichtlich der Abgrenzung der Lärmpegelbereiche die Stellungnahme des Landkreises berücksichtigt werden kann.

 

Die beigefügte private Stellungnahme beschäftigt sich mit der Konzeption der Oberflächenentwässerung des Baugebiets. Das vom beauftragten Ing.-Büro Frilling + Rolfs, Vechta, entwickelte Konzept basiert auf dem Einbau eines Stauraumkanals innerhalb des Baugebiets. Aufgrund der geringen Größe des Baugebiets und des damit einhergehenden geringen Stauraumbedarfs, lässt sich der erforderliche Rückhalteeffekt zur schadlosen Oberflächenwasserableitung durch entsprechend dimensionierte Querschnitte der  Regenwasserkanalisation und einer Abflussdrosselung erzielen. Es sind keine Eingriffe in die nachfolgenden Gewässer erforderlich. Das von dem privaten Einwender angesprochene Regenrückhaltegewässer im Bereich Warmloger Weg wird ebenfalls nicht berührt.

 

Das Verfahren kann nunmehr zum Abschluss gebracht und dem Rat über den Verwaltungsausschuss zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Zu den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Zeit vom 12.08.2020 bis 11.09.2020 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  2. Der Entwurf  des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 


Anlagen:

-       B-Plan Nr. 197 Auslegungsentwurf

-       Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange

-       Stellungnahme eines privaten Einwenders