Abwägung zu den Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Erarbeitung des Satzungs beschlusses
Finanzierung:
Die Kosten der
Bauleitplanung sind durch den entsprechenden Haushaltsansatz 2020 gedeckt.
Sachdarstellung:
Nach Beratung im Bauausschuss am 23.06.2020 wurde für den Bebauungsplan
Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Sitzung des Verwaltungsausschusses
am 07.07.2020 die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung der Planung
und die Durchführung der erneuten Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der Planung beschlossen. Vorangegangen
war eine intensive Prüfung und Überarbeitung der Planungsinhalte insbesondere
hinsichtlich der Punkte Erschließung, Bebauungsintensität und Gestaltung. Auf
die entsprechende Beratungsvorlage (2020/FB III/3225) wird verwiesen. Der
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes liegt (unmaßstäblich) als Anlage Nr. 1
bei.
Die erneute Auslegung und Beteiligung hat in der Zeit vom 12.08.2020 bis
11.09.2020 stattgefunden. Die in dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind
den Anlagen Nr. 2 (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
und Nr. 3 (private Stellungnahme) zu entnehmen.
Von inhaltlich planerischem Gehalt ist lediglich die Stellungnahme des
Landkreises Ammerland zu nennen. Es wird dort auf Konkretisierungsbedarf
hinsichtlich der Aussagen zum Verkehrslärm hingewiesen. Die Abwägungsvorschläge
hierzu werden in der Sitzung im Detail erläutert. Vorausgeschickt kann aber
bereits jetzt gesagt werden, dass durch entsprechende geringfügige Anpassungen
hinsichtlich der Abgrenzung der Lärmpegelbereiche die Stellungnahme des
Landkreises berücksichtigt werden kann.
Die beigefügte private Stellungnahme beschäftigt sich mit der Konzeption
der Oberflächenentwässerung des Baugebiets. Das vom beauftragten Ing.-Büro
Frilling + Rolfs, Vechta, entwickelte Konzept basiert auf dem Einbau eines
Stauraumkanals innerhalb des Baugebiets. Aufgrund der geringen Größe des
Baugebiets und des damit einhergehenden geringen Stauraumbedarfs, lässt sich
der erforderliche Rückhalteeffekt zur schadlosen Oberflächenwasserableitung
durch entsprechend dimensionierte Querschnitte der Regenwasserkanalisation und einer Abflussdrosselung
erzielen. Es sind keine Eingriffe in die nachfolgenden Gewässer erforderlich.
Das von dem privaten Einwender angesprochene Regenrückhaltegewässer im Bereich
Warmloger Weg wird ebenfalls nicht berührt.
Das Verfahren kann nunmehr zum Abschluss gebracht und dem Rat über den
Verwaltungsausschuss zum Satzungsbeschluss vorgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr.
197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Zeit vom 12.08.2020 bis 11.09.2020
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197
„Südlich Portsloger Straße“ wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan
durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen.
Anlagen:
-
B-Plan
Nr. 197 Auslegungsentwurf
-
Stellungnahmen
der Träger öffentlicher Belange
-
Stellungnahme
eines privaten Einwenders