Betreff
Aufstellung und Überarbeitung von Bebauungsplänen in Friedrichsfehn,
Abgrenzung der Geltungsbereiche und Fassung der Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2020/FB III/3341
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 07.07.2020 wurde nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 23.06.2020 entsprechend des Antrages der SPD-Fraktion grundsätzlich beschlossen, für die Flächen nördlich sowie südlich der Friedrichsfehner Straße (von Brüderstraße bis Dorfstraße) in Friedrichsfehn einen Bauleitplan aufzustellen. Weiter wurde beschlossen, die Bebauungspläne für die Flächen westlich sowie östlich der Dorfstraße in Friedrichsfehn (von Friedrichsfehner Straße bis Verbindungsweg) zu überarbeiten.

 

Zur Durchführung konkreter Bauleitplanverfahren bedarf es einer parzellenscharfen Abgrenzung eines Plangebietes. Da für den Bereich nördlich der Friedrichsfehner Straße die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplanes angestrebt wird, schlägt die Verwaltung für diesen Bereich die sich aus der Anlage Nr. 1 ergebenden Abgrenzung eines Geltungsbereiches vor. Diese umfasst alle bislang unbeplanten Bereiche nördlich  und südlich der Friedrichsfehner Straße im Bereich zwischen Brüderstraße und Dorfstraße.

 

Der Abgrenzungsvorschlag für die Neufassung der bereits von Bebauungsplänen erfassten Bereiche gemäß der Anlage Nr. 2 umfasst die noch nicht von neueren Bebauungsplänen überplanten Bereiche des Bebauungsplanes Nr. 45 A, den gesamten Geltungsbereich der Bebauungspläne 9 und 32 A sowie die nördlich des Verbindungsweges liegenden Bereiche des Bebauungsplanes Nr. 9 B.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung näheres zu den derzeitigen Bebauungsmöglichkeiten ausführen.

 

Soweit in der Sitzung die Aufstellungsbeschlüsse wie in den Anlagen dargestellt gefasst werden, wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Erarbeitung konkreter Planungsinhalte in der nächsten, noch anzuberaumenden Sitzung des Arbeitskreises Innenentwicklung zu beginnen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Für die sich aus den Anlagen Nr. 1 und 2 zu TOP 9 der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2020 ergebenden Bereiche in Friedrichsfehn sollen Bebauungspläne der Innenentwicklung aufgestellt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellungsbeschlüsse gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Anlagen:

-       Abgrenzungsvorschlag für bislang unbeplante Bereiche

-       Abgrenzungsvorschlag für zu überarbeitende Planbereiche