Betreff
Innenentwicklung in der Gemeinde Edewecht,
a) Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UWG im Edewechter Gemeinderat
b) verschiedene Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen zur Thematik Innenentwicklung
Vorlage
2020/FB III/3340
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die gemeindlichen Gremien beschäftigen sich bekanntlich seit längerem mit der Thematik der Innenentwicklung. Dies mündete zuletzt in der Vorstellung erster Ergebnisse aus der städtebaulichen Analyse von zwei zuvor definierten Betrachtungsräumen in Edewecht und Friedrichsfehn in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019. Auf die entsprechende Beratungsvorlage und die in der Sitzung durch das Planungsbüro NWP, Oldenburg, vorgestellte Ergebnispräsentation wird verwiesen (2019/FB III/3096).

 

Als Ergebnis der damaligen Diskussion wurde von Seiten der Ratsfraktionen der Entwurf des Konzeptes zustimmend zur Kenntnis genommen, gleichzeitig sollte eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen eines Arbeitskreises erfolgen.

 

Nunmehr ist aus einer Arbeitsgruppe der Fraktionen des Edewechter Gemeinderates ein Grundsatzkonzept erarbeitet worden, in dem grundlegende Aspekte zusammengestellt worden sind, die beim Thema Innenentwicklung grundsätzlich vorangestellt beachtet werden sollen und die bei der Identifizierung und Prüfung konkreter Flächen und Siedlungsbereichen herangezogen werden sollen. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung soll das Grundsatzpapier nach übereinstimmender Auffassung der Ratsfraktionen eine Bestätigung durch den Rat der Gemeinde Edewecht erfahren und somit als Leitlinie bei der Durchführung und Entscheidung zu Maßnahmen der Innenentwicklung herangezogen werden. Das Konzeptpapier ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

An die Gemeinde Edewecht sind in den zurückliegenden Jahren bereits verschiedene Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen gerichtet worden, die das Thema Innenentwicklung betreffen bzw. die intensive Beschäftigung mit der Thematik letztlich ausgelöst haben und zu denen bislang keine Entscheidung getroffen wurde. Zu nennen sind hier insbesondere die Anträge auf Änderung der Bebauungspläne 35 A, 1. Änderung sowie 32 A, 2. Änderung, um auf den jeweiligen Baugrundstücken eine höhere Anzahl an Wohnungen in Bezug zur Grundstücksgröße bzw. je Wohngebäude verwirklichen zu können. Weitere Anträge betreffen den Bebauungsplan Nr. 9. Hier wird die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen gewünscht, um auf dem Grundstück ein weiteres Ein- oder Zweifamilienwohnhaus errichten zu können.

 

In allen vorgenannten Fällen ist somit über eine Änderung des jeweiligen Bebauungsplanes zu entscheiden. Bislang wurde die abschließende Beratung der Anträge zurückgestellt, da durch sie grundsätzliche Fragen der Innenentwicklung berührt werden.

 

Soweit die gemeindlichen Gremien dem vorgelegten Konzept zur Innenentwicklung zustimmen, sollte nach Auffassung der Verwaltung nunmehr eine Entscheidung zu den vorgenannten Anträgen vorbereitet werden. Dies einerseits, um den Antragstellern eine weiterführende Antwort geben zu können und andererseits, um auch in der Sache der Aufgabe der Innenentwicklung Rechnung zu tragen. Sofern das Konzept beschlossen wird, wird von der Verwaltung daher vorgeschlagen, die bislang vorliegenden Anträge auf Änderung der Bebauungspläne auf Grundlage des Konzeptes in einer nächsten Sitzung des Arbeitskreises einzuordnen und zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzubereiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem in der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2020 vorgelegten Konzept der Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UWG im Edewechter Gemeinderat wird zugestimmt. Es soll fortan bei Maßnahmen der Innenentwicklung als Leitlinie berücksichtigt werden.

 

 


Anlagen:

-       Konzept zur Innenentwicklung der im Rat vertretenen Fraktionen