a) Gemeinsame Beschlussvorlage der Fraktionen der CDU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UWG im Edewechter Gemeinderat
b) verschiedene Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen zur Thematik Innenentwicklung
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die gemeindlichen Gremien beschäftigen sich bekanntlich seit längerem mit
der Thematik der Innenentwicklung. Dies mündete zuletzt in der Vorstellung
erster Ergebnisse aus der städtebaulichen Analyse von zwei zuvor definierten Betrachtungsräumen
in Edewecht und Friedrichsfehn in der Sitzung des Bauausschusses am 20.08.2019.
Auf die entsprechende Beratungsvorlage und die in der Sitzung durch das
Planungsbüro NWP, Oldenburg, vorgestellte Ergebnispräsentation wird verwiesen
(2019/FB III/3096).
Als Ergebnis der damaligen Diskussion wurde von Seiten der Ratsfraktionen
der Entwurf des Konzeptes zustimmend zur Kenntnis genommen, gleichzeitig sollte
eine vertiefende Auseinandersetzung mit der Thematik im Rahmen eines
Arbeitskreises erfolgen.
Nunmehr ist aus einer Arbeitsgruppe der Fraktionen des Edewechter
Gemeinderates ein Grundsatzkonzept erarbeitet worden, in dem grundlegende
Aspekte zusammengestellt worden sind, die beim Thema Innenentwicklung
grundsätzlich vorangestellt beachtet werden sollen und die bei der
Identifizierung und Prüfung konkreter Flächen und Siedlungsbereichen
herangezogen werden sollen. Aufgrund der allgemeinen Bedeutung soll das
Grundsatzpapier nach übereinstimmender Auffassung der Ratsfraktionen eine
Bestätigung durch den Rat der Gemeinde Edewecht erfahren und somit als
Leitlinie bei der Durchführung und Entscheidung zu Maßnahmen der
Innenentwicklung herangezogen werden. Das Konzeptpapier ist als Anlage Nr. 1
beigefügt.
An die Gemeinde Edewecht sind in den zurückliegenden Jahren bereits
verschiedene Anträge auf Änderung von Bebauungsplänen gerichtet worden, die das
Thema Innenentwicklung betreffen bzw. die intensive Beschäftigung mit der
Thematik letztlich ausgelöst haben und zu denen bislang keine Entscheidung getroffen
wurde. Zu nennen sind hier insbesondere die Anträge auf Änderung der
Bebauungspläne 35 A, 1. Änderung sowie 32 A, 2. Änderung, um auf den jeweiligen
Baugrundstücken eine höhere Anzahl an Wohnungen in Bezug zur Grundstücksgröße
bzw. je Wohngebäude verwirklichen zu können. Weitere Anträge betreffen den
Bebauungsplan Nr. 9. Hier wird die Änderung der überbaubaren Grundstücksflächen
gewünscht, um auf dem Grundstück ein weiteres Ein- oder Zweifamilienwohnhaus
errichten zu können.
In allen vorgenannten Fällen ist somit über eine Änderung des jeweiligen
Bebauungsplanes zu entscheiden. Bislang wurde die abschließende Beratung der
Anträge zurückgestellt, da durch sie grundsätzliche Fragen der Innenentwicklung
berührt werden.
Soweit die gemeindlichen Gremien dem vorgelegten Konzept zur
Innenentwicklung zustimmen, sollte nach Auffassung der Verwaltung nunmehr eine
Entscheidung zu den vorgenannten Anträgen vorbereitet werden. Dies einerseits,
um den Antragstellern eine weiterführende Antwort geben zu können und andererseits,
um auch in der Sache der Aufgabe der Innenentwicklung Rechnung zu tragen.
Sofern das Konzept beschlossen wird, wird von der Verwaltung daher
vorgeschlagen, die bislang vorliegenden Anträge auf Änderung der Bebauungspläne
auf Grundlage des Konzeptes in einer nächsten Sitzung des Arbeitskreises
einzuordnen und zur Beratung in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses
vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Dem in der Sitzung des
Bauausschusses am 08.09.2020 vorgelegten Konzept der Fraktionen der CDU, SPD,
FDP, Bündnis 90/Die Grünen und UWG im Edewechter Gemeinderat wird zugestimmt.
Es soll fortan bei Maßnahmen der Innenentwicklung als Leitlinie berücksichtigt
werden.
Anlagen:
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Konzept
zur Innenentwicklung der im Rat vertretenen Fraktionen