Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Erar beitung der Auslegungsentwürfe
Finanzierung:
Die Planungskosten
für die Gestaltungssatzungen sind im diesjährigen Haushalt berücksichtigt.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 19.05.2020 wurde nach
vorheriger Beratung im Bauausschuss am 05.05.2020 beschlossen, zu den im
Arbeitskreis Ortsgestaltung erarbeiteten Vorentwürfe der Gestaltungssatzungen
für Teile des Ortskerns von Edewecht entlang der Hauptstraße und Oldenburger
Straße sowie für die Dorfstraße in Friedrichsfehn die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Hinsichtlich der
Vorentwürfe wird auf die Beratungsunterlagen zur Sitzung des Bauausschusses am
05.05.2020 (2020/FB III/3278) verwiesen.
Dieser formelle Beteiligungsschritt ist in der Zeit vom 03.06.2020 bis
10.07.2020 durchgeführt worden.
Außerdem ist am 24.06.2020 eine Beteiligung der Bauschaffenden in Form
einer Informations- und Erörterungsveranstaltung im Rathaus der Gemeinde
Edewecht durchgeführt worden. Aus dieser Veranstaltung konnte gezielt eine
Rückkopplung mit den Praktikern im Bereich der Objektplanung erreicht werden.
Die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen sowie der
zusammenfassende Vermerk zur Informationsveranstaltung einschließlich der
Anwesenheitsliste sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt.
Im Wesentlichen enthalten die Stellungnahmen Anregungen und Hinweise
redaktioneller Art. Aus den Hinweisen des Landkreises ergibt sich zu einzelnen
Regelungen ein Klarstellungs- und Präzisierungsbedarf, der aber in inhaltlicher
Hinsicht zu keinen Änderungen der Satzungen führt.
Anders verhält es sich bei den von privater Seite vorgetragenen
Stellungnahmen.
Diese greifen zum einen gleichzeitig die inhaltlich relevanten Anregungen
auf, die auch von Seiten der Bauschaffenden vorgetragen wurden. Zentraler Punkt
ist hier die bislang vorgesehene Unzulässigkeit bodentiefer Fenster. Dies
stelle eine zu weitgehende Einschränkung dar. Zum einen könne durch eine
angemessene Gesamtgestaltung der Fassade unter Mitverwendung bodentiefer
Fenster ein die Satzungsziele unterstützendes Gestaltungsergebnis erzielt
werden, da durch sie die grundsätzlich gewollten hochstehenden Formate
gefördert werden. Zum anderen seien bodentiefe Fenster ein wichtiger Aspekt bei
der Planung zeitgemäßer und attraktiver Wohnräume. Hier komme auch der Aspekt
der Barrierefreiheit in den Erdgeschossen mit Blick auf die Zugänglichkeit der
Außenwohnbereiche zum Tragen. Von Seiten des Planungsbüros NWP wird
vorgeschlagen, diesem Einwand in der Form nachzukommen, dass ein generelles
Verbot bodentiefer Fenster nicht erfolgt, sondern die Zulässigkeit an das
Flächenverhältnis von Fassadenflächen zu Fensterflächen geknüpft wird. So kann
verhindert werden, dass es aufgrund des optischen Hervorstechens bodentiefer
Fenster zu negativen Gestaltungsfolgen kommt.
Zum anderen wird durch den Landwirt Höche für seine im Geltungsbereich
liegende Hofstelle ein weiterer inhaltlicher Aspekt, den es auch aus Gründen
der Bestimmtheit und Rechtssicherheit der Regelung zu überarbeiten gilt,
vorgetragen und der generell die Regelungen zu den in den Satzungsgebieten
befindlichen Hofstellen betrifft. Hier ist deutlicher herauszuarbeiten, dass
durch die Regelungen der Satzung landwirtschaftliche Bauvorhaben in
gestalterischer Hinsicht nicht betroffen werden.
Die Abwägungsvorschläge sind der Anlage Nr. 3 und 4 zu entnehmen.
In der Sitzung wird Dipl.-Ing. Diedrich Janssen vom beauftragten
Planungsbüro NWP, Oldenburg die Abwägung zu den Stellungnahmen im Detail
erläutern. Hierbei wird er insbesondere auf die oben genannten inhaltliche
relevanten Aspekte und Änderungen eingehen.
Die sich unter Beachtung der Abwägungsvorschläge ergebenden Entwürfe der
Satzungen für Edewecht und Friedrichsfehn wird er dann ebenfalls vorstellen und
erläutern.
Beschlussvorschlag:
- Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 08.09.2020 vorgelegten Entwürfen der
a) örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für Teile des
Ortskerns in Edewecht;
b) örtlichen
Bauvorschriften über die Gestaltung (Gestaltungssatzung) für die Dorfstraße in
Friedrichsfehn
wird zugestimmt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen, bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
-
Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einschließlich
Vermerk zur Informationsveranstaltung für die Bauschaffenden
(Gestaltungssatzung Edewecht)
-
Stellungnahmen
aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung einschließlich
Vermerk zur Informationsveranstaltung für die Bauschaffenden
(Gestaltungssatzung Friedrichsfehn)
-
Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahmen (Gestaltungssatzung Edewecht)
-
Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahmen (Gestaltungssatzung Friedrichsfehn)