Sachdarstellung:
Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.12.2019 ist die Gemeinde Edewecht seit Januar 2020 Vollmitglied im Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“.
Nach § 8 Abs. 4 der einschlägigen Satzung (Stand: 01.10.2014) hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung eine Stimme. Zur Ausübung des Stimmrechts kann somit ein*e Vertreter*in der Gemeinde Edewecht an den Mitgliederversammlungen teilnehmen oder ein anderes Mitglied im Sinne des § 4 der Satzung zur Vertretung der Gemeinde Edewecht in der Mitgliederversammlung bevollmächtigt werden. Hierfür kämen lt. Mitgliederliste der Homepage des Bündnisses aus Verwaltungssicht z. B. die Gemeinde Rastede als einzige weitere Ammerlandgemeinde oder die Stadt Cloppenburg als räumlich nähere Kommune in Betracht.
Soll die Gemeinde Edewecht in der
Mitgliederversammlung durch eine*n Vertreter*in der Gemeinde Edewecht vertreten
werden, wird gebeten, hierfür eine
Person und ggf. ein*e Stellvertreter*in durch Beschluss gem. § 66 NKomVG zu
benennen.
Die nächste jährliche Mitgliederversammlung ist im Übrigen für den 23./24.11.2020 in Wernigerode terminiert.
Beschlussvorschlag:
Der/die Vertreter*in für die
Mitgliederversammlung sowie deren/dessen Stellvertreter*in werden wie in der
Sitzung vorgeschlagen benannt.
Anlagen:
Satzung des Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt e. V.“
Einladung zur Mitgliederversammlung