Abwägung zu den Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Erarbeitung eines Auslegungsentwurfes und Vorbereitung des Au slegungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planungskosten
sind durch den entsprechenden Ansatz im Haushaltsplan 2020 abgedeckt.
Sachdarstellung:
Bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 08.05.2018 wurde für einen
Bereich östlich der Kreisstraße K 128 Lindendamm in Osterscheps die Aufstellung
eines Bebauungsplanes zur Ausweisung eines Misch-/Wohngebietes beschlossen. Auf
Grundlage des als Anlage Nr. 1 beigefügten Vorentwurfes wurde in der
Zeit vom 25.06.2018 bis 27.07.2018 die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung durchgeführt. Die Stellungnahmen sowie Abwägungsvorschläge
hierzu sind der als Anlage Nr. 2 beigefügten Synopse zu entnehmen.
Wie danach zuletzt im Bauausschuss am 19.11.2019 (2019/FB III/3165)
berichtet wurde, waren aufgrund von Hinweisen und Anforderungen einiger
beteiligten Fachbehörden vor Weiterführung des Verfahrens verschiedene Aspekte
zu klären. Hierbei handelte es sich um Fragen des Artenschutzes, der
achäologischen Denkmalpflege sowie der Kampfmittelbelastung des Plangebiets.
Insbesondere aufgrund der erforderlichen Prüfung artenschutzrechtlicher
Belange konnte die Planung über das gesamte Jahr 2019 nicht weitergeführt
werden. Die mit Ende des Jahres 2019 vorgelegten Untersuchungsergebnisse liegen
als Anlagen Nr. 3 und 4 bei. Hieraus ist zu entnehmen, dass hinsichtlich
Brutvögel und Lurche für das Plangebiet keine Einschränkungen vorzunehmen
wären. Anders ist das Untersuchungsergebnis zu den Fledermäusen zu bewerten.
Zwar könnten in artenschutzrechtlicher Hinsicht durch Ausgleichs- und
insbesondere Ersatzmaßnahmen (Bereitstellung von alternativen Fortpflanzungs-
und Ruhestätten als Ersatz für die Beseitigung der bislang entsprechend von den
Fledermäusen genutzten Bäume) sowie einer aufwendigen ökologischen
Baubegleitung im Vorfeld der Beseitigung der potenziell als Fortpflanzungs- und
Ruhestätte genutzten Bäume die Verbotstatbestände (Verletzungs- und Tötungsverbot
sowie Beschädigungs- und Zerstörungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten
wild lebender Tiere) vermieden werden. Angesichts des trotz der möglichen
Vermeidungsmaßnahmen verbleibenden erheblichen Eingriffs schlägt die Verwaltung
allerdings vor, das Plangebiet neu zu gliedern und die östlichen Bereiche nicht
weiter für eine Bebauung vorzusehen. Hierdurch können auch erforderliche
Maßnahmen zur Regelung der Oberflächenentwässerung innerhalb des Plangebiets
organisiert werden. Ein entsprechendes Konzept, das die reduzierten
Versiegelungsraten sowie die dann für Rückhaltemaßnahmen zur Verfügung
stehenden Flächen im Osten des Plangebiets berücksichtigt, wird derzeit durch
das Ing.-Büro Frilling erarbeitet. Der sich hieraus ergebende Planentwurf ist
als Anlage Nr. 5 beigefügt.
Auch bei einer Herausnahme der östlichen Bereiche aus der Bebauung wird
weiterhin die Beseitigung des Waldes auf der Restfläche erforderlich bleiben.
Die mit der Ausweisung des Baugebiets erforderlich werdende Beseitigung der
Waldfläche stellt in rechtlicher Hinsicht eine sog. Waldumwandlung dar. Diese
ist zulässig, sobald die Waldfläche durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan
überplant ist und eine adäquate Ersatzaufforstungsfläche zur Verfügung steht.
In rechtlicher Hinsicht ist somit die Beseitigung des Waldes erst dann
zulässig, wenn das Bauleitplanverfahren abgeschlossen ist und eine
Ersatzaufforstung an anderer Stelle gesichert ist. Hierfür kommt eine
gemeindeeigene Fläche im Bereich Altenwehr in Husbäke in Frage. Die Lage der Fläche
ist der Anlage Nr. 6 zu entnehmen. Die Fläche ist derzeit jahresweise
als Ackerfläche verpachtet. Mit Ablauf des Pachtjahres 2020 könnte sie somit zu
Aufforstungszwecken genutzt werden. Die Eignung als Aufforstungsfläche wurde
bereits von der unteren Naturschutzbehörde bestätigt. Das Planungsbüro
erarbeitet derzeit in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde eine
konkrete Maßnahmenbeschreibung, die auch die Bilanzierung des
Aufwertungspotenzials der Fläche umfasst.
Anzumerken hierzu ist außerdem, dass die Fläche gleichzeitig als
Alternativfläche für die ursprünglich vorgesehene Aufforstungsfläche an der
Vegesacker Straße genutzt werden könnte. Aufgrund ihrer Größe bietet sie
ausreichend Potenzial sowohl für den Ausgleich und Ersatz, der für das Baugebiet
nachgewiesen werden muss, als auch für weitergehende Aufforstungsmaßnahmen, wie
sie für die ursprünglich für die Fläche an der Vegesacker Straße vorgesehen
angedacht waren.
Wie schon im vergangenen Herbst berichtet, hatte das Niedersächsische
Landesamt für Denkmalpflege eine archäologische Untersuchung (sog. Prospektion)
der Fläche vor Abschluss der artenschutzrechtlichen Untersuchungen abgelehnt,
um Verstöße gegen Artenschutzvorschriften durch die Grabungen ausschließen zu
können. Nachdem nunmehr die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Untersuchung
vorliegen, ist von Seiten des Landesamtes mitgeteilt worden, vor einer
Untersuchung den Abschluss des Bauleitplanverfahrens abwarten zu wollen.
Begründet wird diese im Verfahren bislang nicht geäußerte Rechtsauffassung
damit, dass vor Rechtskraft des Bebauungsplanes keine ausreichende
Rechtfertigungslage für einen Eingriff in etwaige Bodendenkmäler gegeben sei.
Das Planverfahren kann jetzt also unter Beachtung der
artenschutzrechtlichen Prüfergebnisse ohne vorherige Prospektion weiter geführt
werden. Diese ist dann nach Abschluss des Verfahrens durchzuführen. Vorteil
dieser Reihenfolge ist, dass nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens die
Arbeiten zur Beseitigung der Waldfläche mit den archäologischen Grabungen
besser zu koordinieren sind. Gleiches gilt für eine Kampfmittelsondierung des
Gebiets, die nach Beseitigung des Bewuchses besser umzusetzen ist.
Auch wenn sich aus den Änderungen der Planung aufgrund der
artenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eine deutliche Verkleinerung der
Baufläche ergibt sollte nunmehr auf Grundlage der angepassten Entwürfe der 15.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 194
„Lindendamm“ die öffentliche Auslegung und Einholung der Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
- Den
in der Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 vorgelegten Entwürfen der
15. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie des Bebauungsplanes Nr.
194 „Lindendamm“ wird zugestimmt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits
vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu
den Planentwürfen und Begründungen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.
Anlagen:
-
Vorentwurf
B-Plan Nr. 194 „Lindendamm“
-
Stellungnahmen
und Abwägungsvorschläge aus frühzeitiger Beteiligung
-
Untersuchungsergebnisse
Brutvögel und Lurche
-
Untersuchungsergebnisse
Fledermäuse
-
angepasster
Entwurf B-Plan Nr. 194 „Lindendamm“
-
Lageplan
Ausgleichs- und Ersatzfläche