hier: Abwägung zu den aus der öffentlichen Auslegung sowie Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen un d Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Kosten der
Planung einschließlich Lärmgutachten und Kosten der Ausgleichsmaßnahmen sind
vom Käufer der Fläche zu übernehmen.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 10.12.2019 hat der Verwaltungsausschuss die
Durchführung einer 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128 in Friedrichsfehn im
beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung soll die Herstellung weiterer
Parkplatzflächen im Bereich der Straßen Am Ortsrand und Wangerooger Straße
planerisch gesichert werden. Mit der Herstellung der Stellplätze kann neben der
Erhöhung des Stellplatzangebots im Umfeld der Nahversorgungsbetriebe auch
außerhalb der Geschäftszeiten das allgemeine Parkraumangebot in diesem Bereich
erhöht werden. Dies auch mit Blick auf die insbesondere an den Wochenenden
bestehenden Bedarfe durch die Nutzer der Spielscheune. Der Auslegungsentwurf
des Planes ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.
Die öffentliche Auslegung der Bebauungsplanänderung sowie die Einholung
der Stellungnahmen der Behörde uns sonstigen Träger öffentlicher Belange zu der
Planung hat nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung
am 01.02.2020 in der Zeit vom 11.02.2020 bis 13.03.2020 stattgefunden.
Von privater Seite sind zu der Planung keinerlei Anregungen und Hinweise
eingegangen. Die von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Anregungen und Hinweise sind lediglich vom Landkreis Ammerland, dem OOWV,
der EWE Netz GmbH sowie der TenneT TSO GmbH vorgebracht worden. Inhaltliche
Auswirkungen auf die Planung ergeben sich durch diese Hinweise allerdings
nicht. Die Stellungnahmen können wie folgt abgewogen werden:
Landkreis Ammerland
Der Landkreis Ammerland stellt der Gemeinde Edewecht anheim, neben der
Festsetzung einer Stellplatzfläche auf der Ebene des Bebauungsplanes auch eine
entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes im Wege der Berichtigung
vorzunehmen und im Flächennutzungsplan für die künftige Stellplatzfläche eine
entsprechende Darstellung aufzunehmen.
Hiervon wird kein Gebrauch gemacht. Es handelt sich um eine sehr
kleinflächige Planung. Der Bereich ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
bereits als gemischte Baufläche dargestellt, so dass die Festsetzung einer
Stellplatzfläche aus dieser Darstellung entwickelt werden kann. Auf der Ebene
der vorbereitenden Bauleitplanung im Flächennutzungsplan für die insgesamt
lediglich rd. 1.000 m² große Fläche eine gesonderte Darstellung aufzunehmen,
wird in planerischer Hinsicht nicht für erforderlich gehalten.
Weiterhin weist der Landkreis darauf hin, dass die Zahlen zur
Verkehrsbelastung der Straßen Am Ortsrand und Wangerooger Straße höher
anzusetzen seien, als es in der schalltechnischen Immissionsprognose des Büro
Lux, Oldenburg, erfolgt ist. Gleichzeitig wird aber davon ausgegangen, dass
auch bei der anzunehmenden höheren Zahl von Fahrzeugbewegungen eine Überschreitung
der Immissionsrichtwerte nicht zu erwarten ist und daher aus
immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen die Planung bestehen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die schalltechnische
Immissionsprognose ist bezüglich der berücksichtigten Fahrzeugbewegungen
angepasst worden und kommt weiterhin zu dem Ergebnis, dass die
Immissionsrichtwerte deutlich unterschritten werden.
OOWV
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband weist darauf hin, dass
gegen die Planung keine Bedenken bestehen, sofern sichergestellt ist, dass die
angrenzenden Versorgungsanlagen des OOWV weder freigelegt, überbaut, bepflanzt
noch sonst in ihrer Funktion gestört werden.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch das Plangebiet selbst
verlaufen keine Versorgungsleitungen des OOWV, so dass eine Beeinträchtigung
der Belange des OOWV ausgeschlossen werden können.
EWE Netz GmbH
Die EWE Netz GmbH weist darauf hin, dass sich Leitungen und Anlagen der
EWE Netz GmbH in unmittelbarer Nähe des Plangebiets befinden. Für diese
Leitungen und Anlagen ist sicherzustellen, dass es zu keiner technischen und
rechtlichen Beeinträchtigung kommt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Eine Beeinträchtigung der Belange
der EWE Netz GmbH durch die Planung kann ausgeschlossen werden.
TenneT TSO GmbH
Die TenneT TSO GmbH gibt in ihrer Stellungnahme zu Hinweise zu maximalen
Arbeitshöhen sowie zu maximal zulässigen Höhen von Beleuchtungsmasten,
Fahnenstangen oder Hinweisschildern.
Diese Hinweise werden zur Kenntnis genommen und beachtet. Durch sie wird
die Herstellung der Stellplatzfläche nicht beeinträchtigt.
Der Hinweis der TenneT TSO GmbH, dass beim Betrieb der Freileitung die
Grenzwerte für die elektrische Feldstärke und die elektromagnetische
Flussdichte von Hochspannungsfreileitungen gemäß der 26. Verordnung zur Durchführung des
Bundesimmissionsschutzgesetzes eingehalten werden, wird zur Kenntnis genommen.
Festzuhalten ist somit, dass die Planung ohne inhaltliche Änderung zum
Abschluss gebracht werden kann.
Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.12.2019
erörtert, führt die Planung auf rd. 1.000 m² zu einem Eingriff in die bislang
dort festgesetzte Maßnahmenfläche des Bebauungsplanes Nr. 128. Für die Fläche
ist derzeit die Pflanzung von Gruppen von Sträuchern und strauchförmigen Bäumen
vorgesehen. Der gehölzfreie Bereich ist als extensiv gepflegte Wiese zu nutzen.
Die Parkplatzfläche wird zwar zukünftig ebenfalls mit einer randlichen
Bepflanzung versehen sein. Es verbleibt aber ein rechnerisches Defizit in Höhe
von 2.980 Wertpunkten nach dem Nds. Städtetagsmodell. Für den Wegfall dieser
Fläche ist also an anderer Stelle ein entsprechender Ausgleich herzustellen. Um
den Ausgleich möglichst im näheren Umfeld des Eingriffs zu ermöglichen, wird
angestrebt, auf der benachbarten Sportplatzfläche im südöstlichen Randbereich
angrenzend an die bestehende randliche Bepflanzung auf einer Fläche von
insgesamt 1.500 m² Anpflanzungen gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 128 vorzunehmen. Hierdurch wäre der vollständige Ausgleich des Defizits
möglich (Aufwertung um 2 Wertpunkte je Quadratmeter). Die Lage der Pflanzfläche
ist der Anlage Nr. 3 zu entnehmen.
Mit dem SV Friedrichsfehn wurde die Inanspruchnahme der Fläche bereits
abgestimmt. Der Bereich wird für sportliche Zwecke nicht benötigt, so dass von
dieser Seite keine Bedenken gegen die Anpflanzungen bestehen.
Beschlussvorschlag:
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 128 in der Zeit vom 11.02.2020 bis 13.03.2020
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Beschlussvorlage zur
Sitzung des Bauausschusses am 05.05.2020 vorgetragenen Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128, der aufgrund des
BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen.
- Die
7. Änderung des Bebauungsplanes Nr.128 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen.
Anlagen:
-
7.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 128
-
Stellungnahmen
-
Lageplan
Ausgleichsfläche