hier: Änderung der Gemeindegrenze
Sachdarstellung:
Im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor sollen auch Änderungen der
Gemeindegrenzen der Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn nach § 58 Abs. 2
FlurbG vorgenommen werden.
Die Flurstücke 129 und 130 sowie anteilig 148/5 der Flur 1 Gemarkung
Edewecht zur Größe von 1,9815 ha werden an die Gemeinde Bad Zwischenahn
übertragen.
Das Flurstück 260 der Flur 19 Gemarkung Bad Zwischenahn zur Größe von
0,3487 ha wird an die Gemeinde Edewecht übertragen.
Dies kann auch dem Lageplan in der Anlage Nr. 1 entnommen werden.
Zu berücksichtigen ist noch die komplette Neuvermessung des
Verfahrensgebietes der Flurbereinigung. Demnach vergrößert sich das
Gemeindegebiet nach derzeitigem Stand um 1,7734 ha.
Beschlussvorschlag:
Der Änderung der Gemeindegrenze
im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor nach § 58 Abs. 2 FlurbG wird
zugestimmt.
Anlagen:
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Lageplan