Betreff
Flurbereinigung Fintlandsmoor,
hier: Änderung der Gemeindegrenze
Vorlage
2020/FB III/3265
Aktenzeichen
FB III - Beh
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

Im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor sollen auch Änderungen der Gemeindegrenzen der Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn nach § 58 Abs. 2 FlurbG vorgenommen werden.

 

Die Flurstücke 129 und 130 sowie anteilig 148/5 der Flur 1 Gemarkung Edewecht zur Größe von 1,9815 ha werden an die Gemeinde Bad Zwischenahn übertragen.

Das Flurstück 260 der Flur 19 Gemarkung Bad Zwischenahn zur Größe von 0,3487 ha wird an die Gemeinde Edewecht übertragen.

Dies kann auch dem Lageplan in der Anlage Nr. 1 entnommen werden.

 

Zu berücksichtigen ist noch die komplette Neuvermessung des Verfahrensgebietes der Flurbereinigung. Demnach vergrößert sich das Gemeindegebiet nach derzeitigem Stand um 1,7734 ha.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Änderung der Gemeindegrenze im Flurbereinigungsverfahren Fintlandsmoor nach § 58 Abs. 2 FlurbG wird zugestimmt.

 

 


Anlagen:

-       Lageplan