Finanzierung:
Die
Aufwandsentschädigungen für die Ehrenbeamten stehen im Haushalt 2020 zur
Verfügung.
Sachdarstellung:
a) Ortsfeuerwehr
Edewecht
Bei der Ortsfeuerwehr Edewecht enden am 31.03.2020 die Amtszeiten des Ortsbrandmeisters Uwe Wittig und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters Tim Helmerichs. Uwe Wittig hat das Amt des Ortsbrandmeisters 6 Jahre lang ausgeübt. Zur Wiederwahl steht Uwe Wittig nicht zur Verfügung. Seitens der Ortsfeuerwehr Edewecht wurde der bisherige Stellvertreter Tim Helmerichs als zukünftiger Ortsbrandmeister vorgeschlagen und auf der Jahreshauptversammlung am 06.02.2020 gewählt. Für das hierdurch frei werdende Amt des stellv. Ortsbrandmeisters wurde Dirk Gerdes-Röben vorgeschlagen und gewählt.
b) Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn
Bei der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn enden am 31.03.2020 die Amtszeiten des Ortsbrandmeisters Uwe Hilgen und des stellv. Ortsbrandmeisters Christian Niedrig. Uwe Hilgen hat das Amt des Ortsbrandmeisters seit 24 Jahren inne. Christian Niedrig hat das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters seit 6 Jahren inne.
Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es seitens der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn noch keine Vorschläge zur Besetzung der beiden Posten, da die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr erst am 06.03.2020 durchgeführt wird. Die Namen der Kandidaten werden dem Verwaltungsausschuss zur Entscheidung in der Sitzung nach Bekanntgabe durch die Ortsfeuerwehr separat oder am Sitzungstermin als Tischvorlage mitgeteilt. Es ist mit einer Wiederwahl zu rechnen.
c) Gemeindebrandmeister / Stellvertretender Gemeindebrandmeister
Die Amtszeit
des Gemeindebrandmeisters
d)
Ortsfeuerwehr
Osterscheps
Bei der Ortsfeuerwehr Osterscheps endet in diesem Jahr die Amtszeit des stellv. Ortsbrandmeisters Arno Watermann zum 31.03.2020. Arno Watermann hat das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters 6 Jahre lang ausgeübt. Zur Wiederwahl steht Arno Watermann nicht zur Verfügung. Auf der Jahreshauptversammlung am 07.02.2020 hat die Ortsfeuerwehr Osterscheps nach entsprechender Wahl den Vorschlag gemacht, den Oberfeuerwehrmann Peter Meißner zum stellv. Ortsbrandmeister zu ernennen. Peter Meißner verfügt noch nicht über die erforderlichen Ausbildungslehrgänge zur Übernahme dieses Amtes. Eine kommissarische Übernahme des Amtes ist nach § 12 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung – FwVO) für zwei Jahre möglich, wenn die Voraussetzungen für die nächst niedrigere Funktion erfüllt sind. Dies ist ebenfalls nicht der Fall, ist aber unschädlich, wenn nach § 13 FwVO eine Ausnahmegenehmigung des Landkreises für den Einzelfall erteilt wird. Der Landkreis Ammerland hat eine Ausnahmegenehmigung mit Schreiben vom 27.02.2020 erteilt und weist darauf hin, dass sowohl der Kreisbrandmeister als auch der Gemeindebrandmeister zu dieser Ausnahmegenehmigung angehört wurden und diese befürworten.
Beschlussvorschlag:
Unter Berufung in das
Ehrenbeamtenverhältnis werden mit einer Amtszeit von sechs Jahren:
a) zum
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Edewecht,
beginnend
am 01.04.2020: Tim Helmerichs, Edewecht,
zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Edewecht,
beginnend
am 01.04.2020: Dirk Gerdes-Röben, Edewecht,
b) zum
Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn,
beginnend
am 01.04.2020: Name ist in der Sitzung einzusetzen, Friedrichsfehn,
zum
stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Friedrichsfehn,
beginnend
am 01.04.2020: Name ist in der Sitzung einzusetzen, Friedrichsfehn,
c) zum
Gemeindebrandmeister der Gemeinde Edewecht
beginnend
am 01.04.2020: Hinrich Bischoff, Edewecht,
zum
stellvertretenden Gemeindebrandmeister der Gemeinde Edewecht,
beginnend
am 01.04.2020: Uwe Hilgen, Friedrichsfehn,
ernannt.
d) Der
Oberfeuerwehrmann Peter Meißner wird mit der kommissarischen Wahrnehmung der
Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Osterscheps
ab dem 01.04.2020 beauftragt. Die Beauftragung gilt für eine maximale Zeit von
zwei Jahren. Die Ernennung zum Ehrenbeamten erfolgt nach dem erfolgreichen
Abschluss der erforderlichen Lehrgänge.
Anlagen: