hier: Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung sowie der eingeschränkten Beteiligung, Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Zu der Planung wird
eine städtebauliche Vereinbarung mit dem Flächeneigentümer geschlossen. Hierin
wird unter anderem die Erstattung der auf die bei dem Flächeneigentümer
verbleibenden Flächenanteile entfallenden Kosten der Planung geregelt.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 11.12.2018 wurde der
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ in
Klein Scharrel im sog. beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 a, 13 b BauGB
gefasst. Gleichzeitig wurde beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes samt
Begründung öffentliche auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träge öffentlicher Belange zu der Planung einzuholen. Hierzu wird auf
die Beratungsvorlagen 2018/FBIII/2891 verwiesen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden hat in der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 01.11.2019
stattgefunden. Die hierzu von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange eingegangenen Stellungnahmen sind der Anlage Nr. 1 zu entnehmen.
Von privater Seite wurden keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. Zum
Ergebnis der öffentlichen Auslegung wurde im Anschluss daran in der Sitzung des
Bauausschusses am 19.11.2019 berichtet. Hierzu wird auf die Berichtsvorlage
2019/FB III/3165 verwiesen.
Seinerzeit war festzuhalten, dass es insbesondere aufgrund der Aspekte
Oberflächenentwässerung und Erschließungsplanung punktueller Modifizierungen
der Planung bedurfte. Dies wurde zum Anlass genommen, Plan und Begründung
entsprechend anzupassen.
Nach jetzt vorliegendem Stand der Planung, wie er der Anlage Nr. 2
zu entnehmen ist, kann festgehalten werden, dass sämtliche Anregungen
inhaltlich relevanter Art aus den Stellungnahmen in der Planung aufgenommen
wurden. Die Abwägungsvorschläge können im Einzelnen der Anlage Nr. 3
entnommen werden.
Aufgrund der Berücksichtigung der Anregungen und Hinweise aus den
Stellungnahmen waren Änderungen am Bebauungsplan vorzunehmen und somit eine
erneute Beteiligung zu dem modifizierten Plan durchzuführen. Da die Änderungen die
Grundzüge der Planung nicht berühren, konnte die Beteiligung auf die von den
Änderungen betroffene Öffentlichkeit – in diesem Fall bestehend aus dem
Flächeneigentümer des Plangebiets – beschränkt werden. Die Beteiligung hat
stattgefunden, die Zustimmung zu den Änderungen wurde erklärt.
Wie den Abwägungsvorschlägen zu entnehmen ist, war zwecks Nachweises der
schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers aus dem Baugebiet ein
Oberflächenentwässerungskonzept zu erstellen. Dieses vom Ing.-Büro Frilling,
Vechta erstellte Konzept liegt inzwischen vor und kommt zu dem Ergebnis, dass
aufgrund der günstigen Untergrundverhältnisse eine Versickerung des auf den
Baugrundstücken anfallenden Regenwassers erfolgen kann. Lediglich das auf den
privaten Erschließungsflächen anfallende Regenwasser ist einer Kanalisation
zuzuführen. Diese entwässert in die östlich gelegene Grünfläche. Dort kann
zentral die Versickerung des Regenwassers in einer hierfür herzustellenden
Versickerungsmulde mit einem Gesamtvolumen von 18 m³ erfolgen.
Als weiterer Aspekt war eine sog. richtlinienkonforme Entwurfsplanung für
die Einmündungsbereiche zu erstellen und mit der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr NLStbV) abzustimmen. Hierzu wurde
ebenfalls das Ing.-Büro Frilling, Vechta, beauftragt, so dass sichergestellt
ist, dass die Erschließung des Baugebiets in Bezug auf die Anforderungen der
NLStbV erfolgen kann. Die diesbezüglich vorzunehmenden Detailregelungen stehen
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Abschluss des
Bebauungsplanverfahrens sondern werden in den parallel erfolgenden
erschließungsvertraglichen Regelungen berücksichtigt und gewährleistet.
Da das Bebauungsplanverfahren unter Berücksichtigung der
Abwägungsvorschläge und dem Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung zum
Abschluss gebracht werden kann, sollte der Beschlussvorschlag an den Rat über
den Verwaltungsausschuss wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Die
von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB zu dem sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beschlussvorlage
zu TOP 6 der Sitzung des Bauausschusses am 02.03.2020 ergebenden Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ wird genehmigt.
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 181 „Am
Scharreler Damm“ in der Zeit vom 30.09.2019 bis 01.11.2019 eingegangenen
Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung
gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der
Bebauungsplan Nr. 181 „Am Scharreler Damm“, der aufgrund des BauGB in der
zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach §§ 13 a, 13 b
BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 181 „Am Scharreler Damm“ ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Anlagen:
-
Stellungnahmen
-
Modifizierter
Entwurf
-
Abwägungsvorschläge