hier: Festlegung des Anforderungsprofils und Darstellung der Fördermöglichkeiten
Finanzierung:
Als wesentliche
Aufwendungen sind die Personalkosten zu nennen. Ausgehend von einer
Eingruppierung in EG 11 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von rd. 80.000 €
anzunehmen. Unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Förderung würden
sich die Aufwendungen in den ersten beiden Jahren um rd. 52.000 € p. a.
reduzieren. Ggf. bestünde die Möglichkeit, ein gefördertes Anschlussvorhaben
auf den Weg zu bringen. Daraus könnte sich eine weitere Förderung über einen
Zeitraum von 36 Monaten in Höhe von rd. 32.000 € p. a. (Förderquote 40 %)
ergeben.
Sachdarstellung:
Auf die bisherigen Beratungen in der Sitzung
des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 28.10.2019 und die
Beschlussvorlage Nr. 2019/FB III/3092 wird Bezug genommen. Zwischenzeitlich hat
am 03.02.2020 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Fraktionen und
der Verwaltung ein Anforderungsprofil für eine/n zu benennende/n
Klimaschutzbeauftragte/n erarbeitet. Das Anforderungsprofil ist dieser Vorlage
als Anlage beigefügt.
Im Zuge der dortigen Erörterungen wurde auch
die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten nach der Kommunalrichtlinie
beraten. Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch
Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen. Der
Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel maximal 24 Monate. In folgenden
Bereichen werden Konzepte gefördert:
a)
integrierter Klimaschutz,
Die Konzepte umfassen möglichst alle klimarelevanten Bereiche und
adressieren die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommune als:
i. Verbraucherin und Vorbild
(Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, Anlagen und Fahrzeugen, bei der
Straßenbeleuchtung, der IT-Infrastruktur, der Beschaffung, der Abfall- und
Abwasserentsorgung etc.)
ii. Planerin und Reguliererin
(Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Abfallgebühren etc.)
iii. Versorgerin und Anbieterin
(Strom- und Wärmeversorgung, erneuerbare Energien, Abfall- und
Abwasserentsorgung, ÖPNV, kommunaler Wohnungsbau etc.)
iv. Beraterin und Förderin
(Motivation, Information, finanzielle Förderung etc.)
b)
klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung
Die Konzepte stimmen die unterschiedlichen Energieträgerangebote mit den
verschiedenen Wärme- und Kältebedarfen in einer Kommune aufeinander ab. Dies
geschieht sowohl für die aktuelle Situation als auch für zukünftige
Entwicklungen bei der Energieversorgung und dem Energiebedarf. Aus den
verschiedenen Möglichkeiten sollen auf Basis der Analysen die
klimafreundlichste und zugleich wirtschaftlichste Option ausgewählt und im
Rahmen des Konzeptes vertieft betrachtet werden. Das Konzept ist die Grundlage
für eine strategische Wärme- und Kälteversorgungsplanung der Kommune und bietet
wichtige Anhaltspunkte für die technische Umsetzung.
c)
klimafreundliche Mobilität.
Klimaschutzkonzepte zur klimafreundlichen Mobilität zielen darauf ab,
die Verkehrsplanung unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes
weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu initiieren, die die Bürgerinnen und Bürger
zu einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl motivieren. Zuwendungsfähig sind
umfassende Mobilitätskonzepte, die alle wesentlichen Verkehrsmittel und
Verkehrsursachen vor Ort betrachten (insb. Fuß- und Radverkehr, öffentlicher
Personennahverkehr (ÖPNV), Car-Sharing-Angebote, motorisierter
Individualverkehr (MIV), Liefer- und anderer Gewerbeverkehr) und dabei auch
unterschiedliche verkehrserzeugende Akteure wie Arbeitgeber (Pendlerströme,
betriebliches Mobilitätsmanagement), Einkaufszentren etc. mit einbeziehen.
Alle Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel-
und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen
aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen
Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten
Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine
Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung
für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.
Zuwendungsfähig sind:
Ausgaben für Fachpersonal zur Erstellung des
Klimaschutzkonzeptes, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird
(Einrichtung Personalstelle Klimaschutzmanagement, Förderquote 65 %). Das
Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des
Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen. Anschließend initiiert
die Klimaschutzmanagerin bzw. der -manager die Umsetzung erster Maßnahmen aus
dem Konzept.
Ausgaben für externe Dienstleister zur
Prozessunterstützung bei der Konzepterstellung von maximal fünf Tagen pro Jahr
sowie zur Unterstützung bei der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von
Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung.
Sachausgaben, Reise- und Weiterbildungskosten
sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.
Zu
beachten ist, dass eine im Rahmen der Projektförderung geschaffene Stelle
zunächst auf 24 Monate zu befristen ist. Bei einem möglichen Anschlussvorhaben
würde sich eine weitere Befristung von 36 Monaten anschließen. Der
Maßnahmenbeginn soll frühestens fünf Monate nach Antragstellung liegen, wobei
die Stellenausschreibung unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu einem früheren
auf den Weg gebracht werden kann.
Aus
der Arbeitsgruppe wurde die einhellige Empfehlung abgegeben, einen Förderantrag
für den Bereich des integrierten Klimaschutzes zu stellen.
Beschlussvorschlag:
- Das
erarbeitete Anforderungsprofil für die Stelle einer/eines
Klimaschutzbe-auftragten wird bestätigt.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag entsprechend der
Kommunalrichtlinie für den Bereich des integrierten Klimaschutzes zu
stellen.
Anlagen:
-
Anforderungsprofil