Betreff
Klimaschutzbeauftragte/r
hier: Festlegung des Anforderungsprofils und Darstellung der Fördermöglichkeiten
Vorlage
2020/FB I/3235
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Als wesentliche Aufwendungen sind die Personalkosten zu nennen. Ausgehend von einer Eingruppierung in EG 11 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von rd. 80.000 € anzunehmen. Unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme der Förderung würden sich die Aufwendungen in den ersten beiden Jahren um rd. 52.000 € p. a. reduzieren. Ggf. bestünde die Möglichkeit, ein gefördertes Anschlussvorhaben auf den Weg zu bringen. Daraus könnte sich eine weitere Förderung über einen Zeitraum von 36 Monaten in Höhe von rd. 32.000 € p. a. (Förderquote 40 %) ergeben.

 

 


Sachdarstellung:

Auf die bisherigen Beratungen in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 28.10.2019 und die Beschlussvorlage Nr. 2019/FB III/3092 wird Bezug genommen. Zwischenzeitlich hat am 03.02.2020 eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Fraktionen und der Verwaltung ein Anforderungsprofil für eine/n zu benennende/n Klimaschutzbeauftragte/n erarbeitet. Das Anforderungsprofil ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der dortigen Erörterungen wurde auch die Inanspruchnahme von Fördermöglichkeiten nach der Kommunalrichtlinie beraten. Gefördert wird die Erstellung von Klimaschutzkonzepten durch Klimaschutzmanagerinnen oder -manager sowie die Umsetzung erster Maßnahmen. Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel maximal 24 Monate. In folgenden Bereichen werden Konzepte gefördert:

 

a) integrierter Klimaschutz,

Die Konzepte umfassen möglichst alle klimarelevanten Bereiche und adressieren die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten der Kommune als:

                                          i.    Verbraucherin und Vorbild (Klimaschutz in eigenen Liegenschaften, Anlagen und Fahrzeugen, bei der Straßenbeleuchtung, der IT-Infrastruktur, der Beschaffung, der Abfall- und Abwasserentsorgung etc.)

                                         ii.    Planerin und Reguliererin (Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Abfallgebühren etc.)

                                        iii.    Versorgerin und Anbieterin (Strom- und Wärmeversorgung, erneuerbare Energien, Abfall- und Abwasserentsorgung, ÖPNV, kommunaler Wohnungsbau etc.)

                                       iv.    Beraterin und Förderin (Motivation, Information, finanzielle Förderung etc.)

b) klimafreundliche Wärme- und Kältenutzung

Die Konzepte stimmen die unterschiedlichen Energieträgerangebote mit den verschiedenen Wärme- und Kältebedarfen in einer Kommune aufeinander ab. Dies geschieht sowohl für die aktuelle Situation als auch für zukünftige Entwicklungen bei der Energieversorgung und dem Energiebedarf. Aus den verschiedenen Möglichkeiten sollen auf Basis der Analysen die klimafreundlichste und zugleich wirtschaftlichste Option ausgewählt und im Rahmen des Konzeptes vertieft betrachtet werden. Das Konzept ist die Grundlage für eine strategische Wärme- und Kälteversorgungsplanung der Kommune und bietet wichtige Anhaltspunkte für die technische Umsetzung.

 

c) klimafreundliche Mobilität.

Klimaschutzkonzepte zur klimafreundlichen Mobilität zielen darauf ab, die Verkehrsplanung unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes weiterzuentwickeln und Maßnahmen zu initiieren, die die Bürgerinnen und Bürger zu einer klimafreundlichen Verkehrsmittelwahl motivieren. Zuwendungsfähig sind umfassende Mobilitätskonzepte, die alle wesentlichen Verkehrsmittel und Verkehrsursachen vor Ort betrachten (insb. Fuß- und Radverkehr, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Car-Sharing-Angebote, motorisierter Individualverkehr (MIV), Liefer- und anderer Gewerbeverkehr) und dabei auch unterschiedliche verkehrserzeugende Akteure wie Arbeitgeber (Pendlerströme, betriebliches Mobilitätsmanagement), Einkaufszentren etc. mit einbeziehen.

 

 

Alle Klimaschutzkonzepte müssen kurz-, mittel- und langfristige Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen aufzeigen und somit auf lokaler Ebene zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. Sie müssen unter Einbeziehung aller relevanten Akteure erstellt werden sowie eine Energie- und Treibhausgasbilanz, eine Potenzialanalyse, Minderungsziele, einen Maßnahmenkatalog und eine Empfehlung für ein geeignetes Instrument zum Controlling und Management enthalten.

 

Zuwendungsfähig sind:

Ausgaben für Fachpersonal zur Erstellung des Klimaschutzkonzeptes, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird (Einrichtung Personalstelle Klimaschutzmanagement, Förderquote 65 %). Das Klimaschutzkonzept ist spätestens 18 Monate nach Beginn des Bewilligungszeitraums beim Projektträger einzureichen. Anschließend initiiert die Klimaschutzmanagerin bzw. der -manager die Umsetzung erster Maßnahmen aus dem Konzept.

Ausgaben für externe Dienstleister zur Prozessunterstützung bei der Konzepterstellung von maximal fünf Tagen pro Jahr sowie zur Unterstützung bei der Treibhausgasbilanzierung und der Berechnung von Potenzialen und Szenarien im Rahmen der Konzepterstellung.

Sachausgaben, Reise- und Weiterbildungskosten sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zu beachten ist, dass eine im Rahmen der Projektförderung geschaffene Stelle zunächst auf 24 Monate zu befristen ist. Bei einem möglichen Anschlussvorhaben würde sich eine weitere Befristung von 36 Monaten anschließen. Der Maßnahmenbeginn soll frühestens fünf Monate nach Antragstellung liegen, wobei die Stellenausschreibung unter bestimmten Voraussetzungen bereits zu einem früheren auf den Weg gebracht werden kann.

 

Aus der Arbeitsgruppe wurde die einhellige Empfehlung abgegeben, einen Förderantrag für den Bereich des integrierten Klimaschutzes zu stellen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Das erarbeitete Anforderungsprofil für die Stelle einer/eines Klimaschutzbe-auftragten wird bestätigt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag entsprechend der Kommunalrichtlinie für den Bereich des integrierten Klimaschutzes zu stellen.

 

 


Anlagen:

 

-       Anforderungsprofil