Erneute öffentliche Auslegung auf Grundlage einer modifizierten Planung
Finanzierung:
Die Kosten der
Bauleitplanung sind durch den entsprechenden Ansatz im Haushaltsplan 2020
abgedeckt.
Sachdarstellung:
Die Planungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes südlich der
Portsloger Straße in Portsloge wurden letztmals in der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 24.09.2019 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss
am 16.09.2019 erörtert. Auf die Vorlage Nr. 2019/FB III/3118 wird insofern
verwiesen.
Seinerzeit wurde die Planung nach bereits erfolgter öffentlicher
Auslegung des Planentwurfes zur Beschlussfassung vorgelegt. Der damalige
Planentwurf liegt als Anlage Nr. 1 bei.
Im Zuge der Beratung wurden zu der Planung verschiedene Fragestellungen
kritisch beleuchtet. Insbesondere wurden die Lage der Erschließungsstraße, die
Parkplatzproblematik beim Kindergarten, die Hol- und Bringverkehre, die
Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer und die Zahl der Grundstücke für
Mehrparteienhäuser im Baugebiet kontrovers diskutiert. Ergebnis der Beratung
war deshalb, zu diesen und weiteren Fragen eine Anliegerversammlung
durchzuführen und auf Grundlage der so gewonnenen Anregungen und Hinweise eine modifizierte
Planung zu erarbeiten.
Die Anliegerversammlung konnte bereits im vergangenen Jahr am 28.10.2019
durchgeführt werden. Die in dieser Veranstaltung vorgetragenen Anregungen und
Hinweise sind zusammengefasst der Anlage Nr. 2 zu entnehmen.
Im Frühjahr dieses Jahres war ursprünglich beabsichtigt, den entsprechend
überarbeiteten Entwurf am 23.03.2020 in einer weiteren Anliegerversammlung
vorzustellen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt im Zuge der Corona-Pandemie
bereits bestehenden Kontakteinschränkungen konnte die Veranstaltung in der
vorgesehen Form leider nicht durchgeführt werden. Um dennoch ein Votum aus der
Anliegerschaft und Dorfgemeinschaft sowie der Kirchengemeinde und Kindergarten
zu der modifizierten Planung zu erhalten, wurde der Kreis der bereits im Herbst
eingeladenen Anlieger und Interessenvertreter schriftlich über die angepassten
Planungsinhalte informiert und um Rückmeldung gebeten. Die aufgrund der o. g.
Hinweise erarbeitete Planung kann der Anlage Nr. 3 entnommen werden.
Im Rahmen der schriftlichen Beteiligung zum überarbeiteten Entwurf wurden
keine Bedenken gegen die Planung mehr vorgebracht. Durch den Ortsbürgerverein
Por,tsloge wurden Hinweise zur späteren Detailplanung, insbesondere der
Stellplatzbreiten gegeben. Die Anregungen konnten mit dem 1. Vorsitzenden des
Ortsbürgervereins erörtert werden.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass auch der Ortsbürgerverein - in
Abstimmung mit dem Boßelverein Portsloge - die Anregungen aus der
Anliegerversammlung vom 28.10.2019 in der vorliegenden modifizierten Planung
vollständig und gut umgesetzt sieht und keine weiteren Bedenken gegen die
Planung erhebt.
Es wird daher vorgeschlagen, auf Grundlage der vorliegenden modifizierten
Planung eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger
Straße“ durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange erneut zur Stellungnahme aufzufordern.
Beschlussvorschlag:
Das in der Sitzung des
Bauausschusses am 23.06.2020 vorgelegte modifizierte städtebauliche Konzept des
Bebauungsplanes Nr. 197 wird genehmigt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes einschließlich örtlicher
Bauvorschriften den Bebauungsplan Nr. 197 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2
BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2
BauGB erneut einzuholen.
Anlagen:
- B-Plan Nr. 197 - Entwurf der ersten öffentlichen Auslegung,
- Anliegerversammlung 28.10.2020 - Zusammenfassung der Anregungen und
Hinweise,
- modifizierte Planung