Betreff
Bebauungsplan Nr. 197 "Südlich Portsloger Straße" in Portsloge,
Erneute öffentliche Auslegung auf Grundlage einer modifizierten Planung
Vorlage
2020/FB III/3225
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten der Bauleitplanung sind durch den entsprechenden Ansatz im Haushaltsplan 2020 abgedeckt.

 


Sachdarstellung:

Die Planungen für die Ausweisung eines Wohnbaugebietes südlich der Portsloger Straße in Portsloge wurden letztmals in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.09.2019 nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 16.09.2019 erörtert. Auf die Vorlage Nr. 2019/FB III/3118 wird insofern verwiesen.

 

Seinerzeit wurde die Planung nach bereits erfolgter öffentlicher Auslegung des Planentwurfes zur Beschlussfassung vorgelegt. Der damalige Planentwurf liegt als Anlage Nr. 1 bei.

 

Im Zuge der Beratung wurden zu der Planung verschiedene Fragestellungen kritisch beleuchtet. Insbesondere wurden die Lage der Erschließungsstraße, die Parkplatzproblematik beim Kindergarten, die Hol- und Bringverkehre, die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer und die Zahl der Grundstücke für Mehrparteienhäuser im Baugebiet kontrovers diskutiert. Ergebnis der Beratung war deshalb, zu diesen und weiteren Fragen eine Anliegerversammlung durchzuführen und auf Grundlage der so gewonnenen Anregungen und Hinweise eine modifizierte Planung zu erarbeiten.

 

Die Anliegerversammlung konnte bereits im vergangenen Jahr am 28.10.2019 durchgeführt werden. Die in dieser Veranstaltung vorgetragenen Anregungen und Hinweise sind zusammengefasst der Anlage Nr. 2 zu entnehmen.

 

Im Frühjahr dieses Jahres war ursprünglich beabsichtigt, den entsprechend überarbeiteten Entwurf am 23.03.2020 in einer weiteren Anliegerversammlung vorzustellen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt im Zuge der Corona-Pandemie bereits bestehenden Kontakteinschränkungen konnte die Veranstaltung in der vorgesehen Form leider nicht durchgeführt werden. Um dennoch ein Votum aus der Anliegerschaft und Dorfgemeinschaft sowie der Kirchengemeinde und Kindergarten zu der modifizierten Planung zu erhalten, wurde der Kreis der bereits im Herbst eingeladenen Anlieger und Interessenvertreter schriftlich über die angepassten Planungsinhalte informiert und um Rückmeldung gebeten. Die aufgrund der o. g. Hinweise erarbeitete Planung kann der Anlage Nr. 3 entnommen werden.

 

Im Rahmen der schriftlichen Beteiligung zum überarbeiteten Entwurf wurden keine Bedenken gegen die Planung mehr vorgebracht. Durch den Ortsbürgerverein Por,tsloge wurden Hinweise zur späteren Detailplanung, insbesondere der Stellplatzbreiten gegeben. Die Anregungen konnten mit dem 1. Vorsitzenden des Ortsbürgervereins erörtert werden.

 

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass auch der Ortsbürgerverein - in Abstimmung mit dem Boßelverein Portsloge - die Anregungen aus der Anliegerversammlung vom 28.10.2019 in der vorliegenden modifizierten Planung vollständig und gut umgesetzt sieht und keine weiteren Bedenken gegen die Planung erhebt.

Es wird daher vorgeschlagen, auf Grundlage der vorliegenden modifizierten Planung eine erneute Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut zur Stellungnahme aufzufordern.

 


Beschlussvorschlag:

Das in der Sitzung des Bauausschusses am 23.06.2020 vorgelegte modifizierte städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes Nr. 197 wird genehmigt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage eines entsprechenden Entwurfes einschließlich örtlicher Bauvorschriften den Bebauungsplan Nr. 197 gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut einzuholen.

 


Anlagen:

- B-Plan Nr. 197 - Entwurf der ersten öffentlichen Auslegung,

- Anliegerversammlung 28.10.2020 - Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise,

- modifizierte Planung