Betreff
Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2019/FB III/3210
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Änderung der Richtlinie hat keine finanziellen Auswirkungen. Im Haushaltsjahr 2020 sollen für die Förderung von Existenzgründungen 15.000 € bereitgestellt werden.

 


Sachdarstellung:

Der Rat hatte in seiner Sitzung am 18.12.2018 die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen beschlossen.

 

Mittlerweile ist eine erfreuliche Anzahl von Anträgen bei der Gemeinde Edewecht eingegangen.

 

Die bislang geltende Fassung der Richtlinie verlangt, dass der Antragsteller den Antrag vor dem Abschluss des Mietvertrages für die Geschäftsräume einreicht.

In der Praxis hat sich jedoch herausgestellt, dass dies jungen Unternehmen erhebliche Schwierigkeiten bereiten kann. Gerade jungen Unternehmen wird häufig von Vermietern abverlangt, sich sehr kurzfristig zu Mietangeboten zu entscheiden. Somit wäre eine Förderung durch die Gemeinde nicht mehr möglich, wenn diese Entscheidung vor Antragstellung getroffen würde. 

 

Um diesem Problem der Praxis zu begegnen, wird folgende Fassung vorgeschlagen:

 

3. Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen

3.1. Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist nur möglich, wenn die Gemeinde Edewecht vor tatsächlicher Innutzungnahme des Mietobjektes bestätigt, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.

 

Bei dieser Fassung wird auch die Voraussetzung nicht mehr berücksichtigt, dass die Gemeinde vor dem Abschluss des Mietvertrages eine schriftliche Bestätigung zu den Fördervoraussetzungen abgeben muss. Hier ist es nach Auffassung der Verwaltung ausreichend, wenn diese Bestätigung formfrei erfolgt, um das Verfahren weiter zu vereinfachen. Dieses ist für Existenzgründer wichtig, weil sie in der sehr anstrengenden Phase der Unternehmensgründung eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen haben.

 

Um vorliegende Anträge positiv bescheiden zu können, sollte die Richtlinie rückwirkend zum 01.01.2019 geändert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Die Richtlinie der Gemeinde Edewecht über die Förderung von Existenzgründungen erhält mit Wirkung zum 01.01.2019 zu Ziffer 3.1 folgende Fassung:

„Eine Förderung nach dieser Richtlinie ist nur möglich, wenn die Gemeinde Edewecht vor tatsächlicher Innutzungnahme des Mietobjektes bestätigt, dass die Fördervoraussetzungen vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung dem Grunde nach erfüllt sind.“

 


Anlagen:

Richtlinie – neue Fassung

Antragsvordruck