Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2020, Neufestlegung der Ablesegebühr
Vorlage
2019/FB I/3194
Aktenzeichen
FB I - Hol 538.11.02.01.67
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

1.         Abwasserbeseitigungsgebühr

 

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit bleibt die Abwassergebühr auf der Vorjahreshöhe.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.10.2019 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Stabilisierend auf die gleichbleibende Abwassergebühr werden sich die voraus-sichtlich geringeren Kosten der Klärschlammverwertung auswirken. Die Abwassermenge hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 100.000 m³ deutlich reduziert.

 

Dem Sonderposten für Gebührenausgleich muss nach dem vorliegenden Kenntnisstand ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € entnommen werden, um die bisherigen Gebührenhöhe beibehalten zu können. Hier ist die weitere Entwicklung der Abwassermengen und der zu erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der daraus resultierenden Abwassergebühren abzuwarten.

 

2.         Ablesegebühr

 

Zur Absetzung von nicht in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen erhebt die Gemeinde Edewecht nach § 3 Absatz 2 der Abwassergebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 12,00 € für die Ablesung der betreffenden Wasserzähler durch die Bezirksvorsteher. Die Höhe dieser Gebühr wurde erstmals 2008 festgelegt und ist seither unverändert. Nunmehr wurde die Gebühr neu kalkuliert. Wie aus der beigefügten Kalkulation ersichtlich ist, wäre die Gebühr auf maximal 21,38 € zu erhöhen, um eine kostendeckende Gebührenhöhe zu erreichen.

 

Ursache für die deutliche Erhöhung dieser Gebühr ist die nunmehr vorgenommene Einbeziehung der Entschädigungskosten der Bezirksvorsteher und die allgemeine Personalkostensteigerung.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Ablesegebühr auf 21,00 € je ablesenden Wasserzähler festzusetzen. Diese Kostenunterdeckung ist durch die Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetz gedeckt. Zur Umsetzung der Gebührenerhöhung bedarf es einer Satzungsänderung. Der dahingehende Entwurf einer Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.      Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2020 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,67 €/m³.

 

2.      Die Ablesegebühr gem. § 3 Abs. 2 Abwassergebührensatzung wird auf 21,00 € festgesetzt. Der dahingehende mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 vorgelegte Entwurf einer 3. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Anlagen:

-           Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung

-           Gebührenkalkulation Ablesegebühr

-           Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung