Sachdarstellung:
1. Abwasserbeseitigungsgebühr
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2020 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2020 eine Abwassergebühr
in Höhe von 1,67 € je cbm. Somit bleibt die Abwassergebühr auf der
Vorjahreshöhe.
Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.10.2019
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Stabilisierend auf die gleichbleibende Abwassergebühr werden sich die
voraus-sichtlich geringeren Kosten der Klärschlammverwertung auswirken. Die
Abwassermenge hat sich im Vergleich zum Vorjahr mit rd. 100.000 m³ deutlich
reduziert.
Dem Sonderposten für Gebührenausgleich muss nach dem vorliegenden
Kenntnisstand ein Betrag in Höhe von 50.000,00 € entnommen werden, um die
bisherigen Gebührenhöhe beibehalten zu können. Hier ist die weitere Entwicklung
der Abwassermengen und der zu erhebenden Starkverschmutzungszuschläge sowie der
daraus resultierenden Abwassergebühren abzuwarten.
2. Ablesegebühr
Zur Absetzung von nicht in die Kanalisation eingeleiteten Abwassermengen
erhebt die Gemeinde Edewecht nach § 3 Absatz 2 der Abwassergebührensatzung eine
Gebühr in Höhe von 12,00 € für die Ablesung der betreffenden Wasserzähler durch
die Bezirksvorsteher. Die Höhe dieser Gebühr wurde erstmals 2008 festgelegt und
ist seither unverändert. Nunmehr wurde die Gebühr neu kalkuliert. Wie aus der
beigefügten Kalkulation ersichtlich ist, wäre die Gebühr auf maximal 21,38 € zu
erhöhen, um eine kostendeckende Gebührenhöhe zu erreichen.
Ursache für die deutliche Erhöhung dieser Gebühr ist die nunmehr
vorgenommene Einbeziehung der Entschädigungskosten der Bezirksvorsteher und die
allgemeine Personalkostensteigerung.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, die Ablesegebühr auf 21,00 € je
ablesenden Wasserzähler festzusetzen. Diese Kostenunterdeckung ist durch die
Vorgaben des Nds. Kommunalabgabengesetz gedeckt. Zur Umsetzung der
Gebührenerhöhung bedarf es einer Satzungsänderung. Der dahingehende Entwurf
einer Änderungssatzung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
1. Der mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 03.12.2019 übersandte
Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2020 wird
festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert bei 1,67 €/m³.
2. Die Ablesegebühr gem. § 3
Abs. 2 Abwassergebührensatzung wird auf 21,00 € festgesetzt. Der dahingehende
mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am
03.12.2019 vorgelegte Entwurf einer 3. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung
wird als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird
beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
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Gebührenbedarfsberechnung
Abwasserbeseitigung
-
Gebührenkalkulation
Ablesegebühr
-
Entwurf
der 3. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung