Finanzierung:
Die notwendigen Finanzmittel
sowie die Einnahmen aus Fördermitteln der Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in
Schulen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend
zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
1. IT - Richtlinie des Landes – verfügbare Fördermittel
Am 08.08.2019 ist die „Richtlinie
über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und
der IT-Ausstattung in Schulen“ in Kraft getreten (nachfolgend „IT-RiLi“
genannt). Sie tritt mit Ablauf des 07.08.2024 außer Kraft (RdErl. d. MK v.
08.08.2019; Nds MBl. Nr 31/2019 S. 1159). Bestandteil dieser sind auch mehrere Anlagen (Mindestanforderungen WLAN,
Fördersummen pro Schulträger und Abschreibungszeiträume) siehe Anlage.
Die Ermittlung und
Höhe des Sockel- bzw. Kopfbetrages sind in Ziff. 5 der Richtlinie geregelt.
Darüber hinaus führt das Land unter „Digitalpakt.Niedersachsen.de“ ergänzend
aus:
„Das Land hat im Rahmen der Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung die
Entscheidungshoheit über die Verteilung der Mittel: Es muss entscheiden, wie
die Mittel über die Schulträger an die Schulen verteilt werden. Die
finanzhilfeberechtigten freien Schulen sind dabei ebenso zu berücksichtigen (§2
Satz 3 der BLV). Als Grundlage für die Verteilung dient deren landesweiter
Anteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler.
Jedem Schulträger wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget
zugewiesen, das er während der fünf Jahre Laufzeit des Digitalpakts in Anspruch
nehmen kann. Als Grundprinzip soll gelten, dass der jeweilige Schulträger die
Entscheidungshoheit über das ihm zugewiesene Budget ausübt. Er kennt die
Situation an den Schulen sowie ggf. vorausgegangene Investitionen am besten.
Neben dem Prinzip der Selbstverantwortung des Schulträgers über sein
Budget soll aber auch gewährleistet werden, dass alle Schulen vom
Digitalpakt profitieren, unabhängig davon, wie gut sie bisher digital
ausgestattet waren. Insbesondere Grundschulen im ländlichen Raum sollen
berücksichtigt werden, aber auch bereits gut ausgestattete Leuchtturmschulen.
Aus diesem Grund soll sich das dem jeweiligen Schulträger zustehende Budget aus
zwei Komponenten zusammensetzen: einem Schulsockelbetrag sowie einem
schülerzahl-abhängigen Kopfbetrag.“
Die der Gemeinde Edewecht zugewiesenen Förderbeträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Gemeinde Edewecht |
Sockel 180.000 € |
Kopf 638.337 € |
Gesamt 818.337 € |
SuS 1.885 |
Grundsch. 904 |
Sonstige 981 |
Grundschule Jeddeloh |
30.000 |
35.414 |
65.414 |
159 |
159 |
0 |
Grundschule Edewecht |
30.000 |
65.482 |
95.482 |
294 |
294 |
0 |
GOBS Friedrichsfehn |
30.000 |
188.205 |
218.205 |
554 |
263 |
291 |
Grundschule Osterscheps |
30.000 |
41.873 |
71.873 |
188 |
188 |
0 |
Oberschule Edewecht |
30.000 |
241.882 |
271.882 |
543 |
0 |
543 |
FöS-LE Astrid Lindgren |
30.000 |
65.482 |
95.482 |
147 |
0 |
147 |
• Nach Ziff. 2 der
IT-RiLi sind folgende Maßnahmen förderfähig:
1. Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in
Schulgebäuden und auf dem
Schulgelände
2. die Einrichtung von schulischem WLAN
3. Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen
4. Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie z.B. interaktive Tafeln)
5. digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die
technisch-naturwissenschaftliche
Bildung
6. Mobile Endgeräte (Tablets und Laptops) inkl. Lade- und
Aufbewahrungszubehör
Hierfür gelten aber folgende
Einschränkungen:
a) die Schule muss über die
Infrastruktur nach Ziff. 1. bis 5.
verfügen
b) ein Medienkonzept mit
Aussagen zu den Fördergegenständen muss vorliegen
c) Begrenzung in Höhe von
25.000 EUR je Schule
Die IT-RiLi enthält zudem folgende für die Antragstellung relevanten Regelungen:
• Förderanträge können
bis zum 16.05.2023 gestellt werden.
• Auszahlungen
bewilligter Zuwendungen sind bis zum 31.12.2024 möglich. Die der
Gemeinde Edewecht zugewiesenen Fördermittel sind sicher (kein „Windhund-
prinzip“!)
• Auszahlungen
bedingen die Vorlage des Verwendungsnachweises (Ziff. 7.5) und
das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule (Ziff. 7.7).
2. Stand Breitbandausbau des Landkreises und aktuelle Breitbandversorgung
an den Schulen
Der Landkreis Ammerland hat für alle Schulen im Gemeindegebiet entsprechende Förderbescheide vom Bund erhalten. Die Co-Finanzierungsbescheide des Landes liegen allerdings noch nicht vor.
Das Auswahlverfahren zur Vergabe der Aufträge wird vom Landkreis vorbereitet und wird voraussichtlich Mitte Dezember 2019 beginnen. Der Landkreis hofft, bis zum Ende des Jahres 2020 entsprechende Aufträge vergeben zu können.
Wann allerdings tatsächlich die Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.
Die an den Schulstandorten aktuell verfügbare sowie von den Schulen tatsächlich in Anspruch genommene Breitbandversorgung ist aus der Anlage ersichtlich.
3. Abstimmung der digitalen Infrastruktur und der Ausstattung mit Endgeräten
Zum Zeitpunkt der Antragstellung von Maßnahmen muss der Schulträger der
Landesschulbehörde ein pädagogisch-technisches
Anforderungsprofil („Kurzfassung eines Medienbildungskonzeptes“) der Schule
vorlegen (Ziff. 4.3). Dieses muss Aussagen treffen
- zur
Ausstattungsplanung und Internetanbindung
- zum
pädagogischen Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im
schuleigenen Curriculum sowie
- zur
bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.
Voraussetzung für die Auszahlung von
Fördermitteln ist sodann die Vorlage eines Verwendungsnachweises wie auch eines
Medienbildungskonzeptes. Das Muster eines schulischen Medienbildungskonzeptes
ist als Anlage beigefügt.
Bei der Erstellung
dieses pädagogisch-technischen Anforderungsprofiles wie auch eines schulischen
Medienbildungskonzeptes soll seitens des Schulträgers und der Schulleitungen u.
a. auch die Möglichkeit genutzt werden, die vom Land zur Verfügung gestellten
Medienberater des Niedersächsischen
Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
einzubeziehen.
Darüber hinaus soll ein externes
Beratungsunternehmen hinzugezogen werden. Dieses soll bei der Erarbeitung der
vorgenannten Konzepte wie auch bei der erforderlichen Bedarfsanalyse
unterstützen, welche Grundlage für die zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen
der Maßnahmen nach der IT-RiLi sind.
Bei der Erarbeitung der vorgenannten
Konzepte wird insbesondere auch auf die Frage einzugehen sein, ob in den
Klassenräumen Touchdisplays oder Beamer zum Einsatz kommen sollen.
Ferner sind auch die Folgekosten zu
beachten, die während oder nach Ablauf des Verwendungszeitraums
(Abschreibungsfrist der Geräte) auf den Schulträger zukommen können: eine
ggfls. erforderlich werdende Ersatzbeschaffung wäre aus dem Haushalt der
Gemeinde zu finanzieren.
Für die Unterstützung der Schulen bei der
Erstellung der pädagogisch-technischen Anforderungsprofile bzw. der
Medienbildungskonzepte, der Erarbeitung der Bedarfsanalyse einschließlich der
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sollte für das Haushaltsjahr 2020
einen Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,- € für externe Medienberater
eingeplant werden.
4. Medienentwicklungsplan der Gemeinde Edewecht
Die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes
durch den Schulträger ist keine Voraussetzung für die Beantragung und Auszahlung von
Fördermitteln. Dennoch ist es förderlich, ein solches Konzept zu erstellen,
welches u. a. Aussagen enthält
zur Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software.
„Der Medienentwicklungsplan soll dazu dienen, an Standards ausgerichtete
pädagogische Konzepte zu erstellen, bereits bestehende an Standards
auszurichten und diese dann mit dem technischen und organisatorischen Konzept
verbinden, um ein Lernen mit und über Medien in den Schulen auf Dauer zu
gewährleisten und die Investitionen eines kommunalen Trägers in die
IT-Infrastruktur nachhaltig zu sichern.
Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische
Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu
einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und
Kerncurricula für die Unterrichtsfächer.
Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit
möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die
Auswertung Daten für eine Planung der Infrastruktur für eine Vernetzung der
Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der Belange des
Datenschutzes und der Datensicherheit….
Auf der Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs-
und Servicekonzepte zur Regelung des First-, Second- und Third-Level-Supports
entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine Ermittlung des
Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von
Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich.
….
Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die
Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans
für die Ausführung des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der
gesamte Prozess wird dokumentiert. Der Ablauf und die Ergebnisse werden mit
Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des Planungszeitraums
evaluiert.“
(Quelle: NLQ)
5. Schulisches WLAN-Netz in allen Schulen ausbauen
Die Verwendung digitaler Geräte setzt voraus, dass die Edewechter Schulen in sämtlichen Räumen über ein WLAN (drahtloses lokales Netzwerk) verfügen.
Die Verwaltung hat Ende 2018 eine Fachfirma damit beauftragt, die Kosten für eine flächendeckende WLAN-Ausstattung und -Versorgung in den Edewechter Schulen zu ermitteln. Dabei wurde ein Betrag i. H. v. rund 107.000 € (ohne GZE) ausgewiesen. Da nicht geprüft wurde, ob die in den Klassenräumen vorhandenen LAN-Anschlüsse durchgehend funktionstüchtig sind, ist hier mit weiteren Kosten zu rechnen.
Mit der Bereitstellung von flächendeckendem WLAN in allen Schulen soll, soweit die o. g. Konzepte der Schulen vorliegen, im Jahr 2020 begonnen werden. Hierfür sollte im Haushalt 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 150.000,- € eingeplant werden.
6. Anschaffung von Touchdisplays für die Edewechter
Oberschule
Die Edewechter Oberschule verfügt über einen ausreichenden Breitbandzugang (Glasfaser) mit 1.000 Mbit/s. Die Oberschule hat federführend durch ihren Medienkoordinator und in Zusammenarbeit mit dem NLQ und einem Medienberater ein umfassendes Medienkonzept erarbeitet, welches die Voraussetzungen eines Medienbildungskonzeptes gem. der IT-RiLi erfüllt und fachspezifische Anforderungen benennt und berücksichtigt (Anlage).
Der
neue Fachtrakt der Edewechter Oberschule (Naturwissenschaften, Informatik,
Medienbildung (ICTM) etc.) wurde im Jahr 2019 fertig gestellt. Jeder Fachraum
verfügt über eine stabile Breitbandversorgung mit etwa 500
Mbit/s. Mediengestützte Inhalte sind in allen Fächern in hohem Maße
implementiert und bedingen eine Nutzung von Präsentationsmedien. Zu benennen
wären hier u.a. Simulationen naturwissen-schaftlicher Versuche in hoher
Qualität sowie medienkundliche Elemente im neuen Schulfach ICTM, farbbasierte Bildfreistellung
und aktive Bild- und Videobearbeitung sowie BYOD-Anwendungen und
Kurzpräsentationen mittels AirServer. Für diesen Trakt sollen nunmehr neun
interaktive Touchdisplays einschließlich Wandhalterung und Montage angeschafft
werden. Außerdem beabsichtigt die Schule die Anschaffung einer
Synchronisierungssoftware für alle vorhandenen und noch anzuschaffenden
Präsentationsgeräte.
Die
voraussichtlichen Kosten hierfür liegen bei rund 80.000.- €. Bei Vorliegen der
Zuwendungsbestimmungen gemäß der IT-RiLi sollen diese Geräte sowie die
Softwarelizenzen im Jahr 2020 erworben werden.
7. Weiteres
Vorgehen
Weitere Maßnahmen zur Umsetzung und Verbesserung der IT-Infrastruktur und der -Ausstattung an den Schulen werden vorab einer Beantragung von Fördermitteln in den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgestellt.
Beschlussvorschlag:
1. Für die
Erstellung
der pädagogisch-technischen Anforderungsprofile sowie der
Medienbildungskonzepte wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in
Höhe von 20.000,- € für die Beschäftigung externe Medienberater eingeplant.
2. Für eine flächendeckende WLAN-Ausstattung und -Versorgung der Edewechter Schulen wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 150.000,- € eingeplant.
3. Für die Anschaffung von neun Touchdisplays für die Fachunterrichtsräume der Edewechter Oberschule sowie für die Anschaffung einer Synchronisierungssoftware wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 80.000,- € eingeplant.
4. Die Umsetzung der Maßnahmen der Pkt. 1 bis 3 stehen unter
dem Vorbehalt, dass die Zuwendungsbestimmungen gemäß der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der
IT-Ausstattung in Schulen erfüllt sind.
Anlagen:
- IT-Förderrichtlinie vom 08.08.2019
- Breitbandversorgung an den Schulen
- Muster eines schulischen Medienbildungskonzeptes
- Medienbildungskonzept der Oberschule Edewecht
- Projektskizze Digitalpakt der Edewechter Oberschule