Finanzierung:

Die notwendigen Finanzmittel sowie die Einnahmen aus Fördermitteln der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen für das Haushaltsjahr 2020 sind im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen. 

 

 


Sachdarstellung:

1. IT - Richtlinie des Landes – verfügbare Fördermittel

Am 08.08.2019 ist die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen“ in Kraft getreten (nachfolgend „IT-RiLi“ genannt). Sie tritt mit Ablauf des 07.08.2024 außer Kraft (RdErl. d. MK v. 08.08.2019; Nds MBl. Nr 31/2019 S. 1159). Bestandteil dieser sind auch mehrere Anlagen (Mindestanforderungen WLAN, Fördersummen pro Schulträger und Abschreibungszeiträume) siehe Anlage.

 

Die Ermittlung und Höhe des Sockel- bzw. Kopfbetrages sind in Ziff. 5 der Richtlinie geregelt. Darüber hinaus führt das Land unter „Digitalpakt.Niedersachsen.de“ ergänzend aus:

 

„Das Land hat im Rahmen der Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung die Entscheidungshoheit über die Verteilung der Mittel: Es muss entscheiden, wie die Mittel über die Schulträger an die Schulen verteilt werden. Die finanzhilfeberechtigten freien Schulen sind dabei ebenso zu berücksichtigen (§2 Satz 3 der BLV). Als Grundlage für die Verteilung dient deren landesweiter Anteil an der Zahl der Schülerinnen und Schüler.

 

Jedem Schulträger wird zu Beginn des Verfahrens ein festes Budget zugewiesen, das er während der fünf Jahre Laufzeit des Digitalpakts in Anspruch nehmen kann. Als Grundprinzip soll gelten, dass der jeweilige Schulträger die Entscheidungshoheit über das ihm zugewiesene Budget ausübt. Er kennt die Situation an den Schulen sowie ggf. vorausgegangene Investitionen am besten.

Neben dem Prinzip der Selbstverantwortung des Schulträgers über sein Budget soll aber auch gewährleistet werden, dass alle Schulen vom Digitalpakt profitieren, unabhängig davon, wie gut sie bisher digital ausgestattet waren. Insbesondere Grundschulen im ländlichen Raum sollen berücksichtigt werden, aber auch bereits gut ausgestattete Leuchtturmschulen. Aus diesem Grund soll sich das dem jeweiligen Schulträger zustehende Budget aus zwei Komponenten zusammensetzen: einem Schulsockelbetrag sowie einem schülerzahl-abhängigen Kopfbetrag.“

 

Die der Gemeinde Edewecht zugewiesenen Förderbeträge sind der folgenden Tabelle zu entnehmen:

 

Gemeinde Edewecht

Sockel

180.000 €

Kopf

638.337 €

Gesamt

818.337 €

SuS

1.885

Grundsch.

904

Sonstige

981

Grundschule Jeddeloh

30.000

35.414

65.414

159

159

0

Grundschule Edewecht

30.000

65.482

95.482

294

294

0

GOBS Friedrichsfehn

30.000

188.205

218.205

554

263

291

Grundschule Osterscheps

30.000

41.873

71.873

188

188

0

Oberschule Edewecht

30.000

241.882

271.882

543

0

543

FöS-LE Astrid Lindgren

30.000

65.482

95.482

147

0

147

 

 

• Nach Ziff. 2 der IT-RiLi sind folgende Maßnahmen förderfähig:

 

1. Maßnahmen zum Aufbau und zur Verbesserung der digitalen Vernetzung in

    Schulgebäuden und auf dem Schulgelände

2. die Einrichtung von schulischem WLAN

3. Aufbau und Weiterentwicklung digitaler Lehr-/Lern-Infrastrukturen

4. Anzeige- und Interaktionsgeräte (wie z.B. interaktive Tafeln)

5. digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche

    Bildung

6. Mobile Endgeräte (Tablets und Laptops) inkl. Lade- und Aufbewahrungszubehör
    Hierfür gelten aber folgende Einschränkungen:

    a) die Schule muss über die Infrastruktur nach  Ziff. 1. bis 5. verfügen

    b) ein Medienkonzept mit Aussagen zu den Fördergegenständen muss vorliegen

    c) Begrenzung in Höhe von 25.000 EUR je Schule

 

 

Die IT-RiLi enthält zudem folgende für die Antragstellung relevanten Regelungen:

 

Förderanträge können bis zum 16.05.2023 gestellt werden.

Auszahlungen bewilligter Zuwendungen sind bis zum 31.12.2024 möglich. Die der 

  Gemeinde Edewecht zugewiesenen Fördermittel sind sicher (kein „Windhund-

  prinzip“!)

Auszahlungen bedingen die Vorlage des Verwendungsnachweises (Ziff. 7.5) und  

  das Medienbildungskonzept der jeweiligen Schule (Ziff. 7.7).

 

 

 

2.  Stand Breitbandausbau des Landkreises und aktuelle Breitbandversorgung    

     an den Schulen

Der Landkreis Ammerland hat für alle Schulen im Gemeindegebiet entsprechende Förderbescheide vom Bund erhalten. Die Co-Finanzierungsbescheide des Landes liegen allerdings noch nicht vor.

 

Das Auswahlverfahren zur Vergabe der Aufträge wird vom Landkreis vorbereitet und wird voraussichtlich Mitte Dezember 2019 beginnen. Der Landkreis hofft, bis zum Ende des Jahres 2020 entsprechende Aufträge vergeben zu können.

 

Wann allerdings tatsächlich die Schulen an das Glasfasernetz angeschlossen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden. 

 

Die an den Schulstandorten aktuell verfügbare sowie von den Schulen tatsächlich in Anspruch genommene Breitbandversorgung ist aus der Anlage ersichtlich.

 

3.  Abstimmung der digitalen Infrastruktur und der Ausstattung mit Endgeräten

Zum Zeitpunkt der Antragstellung von Maßnahmen muss der Schulträger der Landesschulbehörde ein pädagogisch-technisches Anforderungsprofil („Kurzfassung eines Medienbildungskonzeptes“) der Schule vorlegen (Ziff. 4.3). Dieses muss Aussagen treffen

   - zur Ausstattungsplanung und Internetanbindung

   - zum pädagogischen Einsatz und Erwerb von Medienkompetenz im   

     schuleigenen Curriculum sowie

   - zur bedarfsgerechten Fortbildungsplanung der Lehrkräfte.

 

Voraussetzung für die Auszahlung von Fördermitteln ist sodann die Vorlage eines Verwendungsnachweises wie auch eines Medienbildungskonzeptes. Das Muster eines schulischen Medienbildungskonzeptes ist als Anlage beigefügt.

 

Bei der Erstellung dieses pädagogisch-technischen Anforderungsprofiles wie auch eines schulischen Medienbildungskonzeptes soll seitens des Schulträgers und der Schulleitungen u. a. auch die Möglichkeit genutzt werden, die vom Land zur Verfügung gestellten Medienberater des Niedersächsischen Landesinstituts für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)  einzubeziehen.

Darüber hinaus soll ein externes Beratungsunternehmen hinzugezogen werden. Dieses soll bei der Erarbeitung der vorgenannten Konzepte wie auch bei der erforderlichen Bedarfsanalyse unterstützen, welche Grundlage für die zu erstellenden Ausschreibungsunterlagen der Maßnahmen nach der IT-RiLi sind.

Bei der Erarbeitung der vorgenannten Konzepte wird insbesondere auch auf die Frage einzugehen sein, ob in den Klassenräumen Touchdisplays oder Beamer zum Einsatz kommen sollen.

Ferner sind auch die Folgekosten zu beachten, die während oder nach Ablauf des Verwendungszeitraums (Abschreibungsfrist der Geräte) auf den Schulträger zukommen können: eine ggfls. erforderlich werdende Ersatzbeschaffung wäre aus dem Haushalt der Gemeinde zu finanzieren.

 

Für die Unterstützung der Schulen bei der Erstellung der pädagogisch-technischen Anforderungsprofile bzw. der Medienbildungskonzepte, der Erarbeitung der Bedarfsanalyse einschließlich der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen sollte für das Haushaltsjahr 2020 einen Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,- € für externe Medienberater eingeplant werden.

 

4. Medienentwicklungsplan der Gemeinde Edewecht

Die Erstellung eines Medienentwicklungsplanes durch den Schulträger ist keine Voraussetzung für die Beantragung und Auszahlung von Fördermitteln. Dennoch ist es förderlich, ein solches Konzept zu erstellen, welches u. a. Aussagen enthält zur Beschaffung, Verwaltung, Pflege und Support der Hard- und Software.

„Der Medienentwicklungsplan soll dazu dienen, an Standards ausgerichtete pädagogische Konzepte zu erstellen, bereits bestehende an Standards auszurichten und diese dann mit dem technischen und organisatorischen Konzept verbinden, um ein Lernen mit und über Medien in den Schulen auf Dauer zu gewährleisten und die Investitionen eines kommunalen Trägers in die IT-Infrastruktur nachhaltig zu sichern.

 

Ausgangspunkt des Medienentwicklungsplans ist die strategische Ausrichtung durch die Auswertung und Zusammenführung der individuellen Medienbildungskonzepte der Schulen zu einem Gesamtkonzept unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Normen und Kerncurricula für die Unterrichtsfächer.

Daraus ergeben sich die Anforderungen an die Ausstattung der Schulen mit möglichst homogenen Hard- und Softwarekomponenten. Zusätzlich liefert die Auswertung Daten für eine Planung der Infrastruktur für eine Vernetzung der Unterrichtsräume und Schulen unter Berücksichtigung der Belange des Datenschutzes und der Datensicherheit….

 

Auf der Grundlage der formulierten Ausstattungsziele werden Wartungs- und Servicekonzepte zur Regelung des First-, Second- und Third-Level-Supports entwickelt und organisiert. Dies zieht in der Regel eine Ermittlung des Personalbedarfs für die Schulen und den Schulträger sowie Bereitstellung von Personalressourcen und Feststellung von Kostenfaktoren nach sich.

….

Am Ende folgt die Ermittlung des gesamten Mittelbedarfs und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung, sowie die Festlegung eines Zeitplans für die Ausführung des Medienentwicklungsplanes in der Umsetzungsphase. Der gesamte Prozess wird dokumentiert. Der Ablauf und die Ergebnisse werden mit Ausblick auf ein weiteres Vorgehen nach dem Ende des Planungszeitraums evaluiert.“

(Quelle: NLQ)

 

5. Schulisches WLAN-Netz in allen Schulen ausbauen

Die Verwendung digitaler Geräte setzt voraus, dass die Edewechter Schulen in sämtlichen Räumen über ein WLAN (drahtloses lokales Netzwerk) verfügen.

Die Verwaltung hat Ende 2018 eine Fachfirma damit beauftragt, die Kosten für eine flächendeckende WLAN-Ausstattung und -Versorgung in den Edewechter Schulen zu ermitteln. Dabei wurde ein Betrag i. H. v. rund 107.000 € (ohne GZE) ausgewiesen. Da nicht geprüft wurde, ob die in den Klassenräumen vorhandenen LAN-Anschlüsse durchgehend funktionstüchtig sind, ist hier mit weiteren Kosten zu rechnen.

 

Mit der Bereitstellung von flächendeckendem WLAN in allen Schulen soll, soweit die o. g. Konzepte der Schulen vorliegen, im Jahr 2020 begonnen werden. Hierfür sollte im Haushalt 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 150.000,- € eingeplant werden.

 

6. Anschaffung von Touchdisplays für die Edewechter Oberschule

Die Edewechter Oberschule verfügt über einen ausreichenden Breitbandzugang (Glasfaser) mit 1.000 Mbit/s. Die Oberschule hat federführend durch ihren Medienkoordinator und in Zusammenarbeit mit dem NLQ und einem Medienberater ein umfassendes Medienkonzept erarbeitet, welches die Voraussetzungen eines Medienbildungskonzeptes gem. der IT-RiLi erfüllt und fachspezifische Anforderungen benennt und berücksichtigt (Anlage).

Der neue Fachtrakt der Edewechter Oberschule (Naturwissenschaften, Informatik, Medienbildung (ICTM) etc.) wurde im Jahr 2019 fertig gestellt. Jeder Fachraum verfügt über eine stabile Breitbandversorgung mit etwa 500 Mbit/s. Mediengestützte Inhalte sind in allen Fächern in hohem Maße implementiert und bedingen eine Nutzung von Präsentationsmedien. Zu benennen wären hier u.a. Simulationen naturwissen-schaftlicher Versuche in hoher Qualität sowie medienkundliche Elemente im neuen Schulfach ICTM, farbbasierte Bildfreistellung und aktive Bild- und Videobearbeitung sowie BYOD-Anwendungen und Kurzpräsentationen mittels AirServer. Für diesen Trakt sollen nunmehr neun interaktive Touchdisplays einschließlich Wandhalterung und Montage angeschafft werden. Außerdem beabsichtigt die Schule die Anschaffung einer Synchronisierungssoftware für alle vorhandenen und noch anzuschaffenden Präsentationsgeräte.

Die voraussichtlichen Kosten hierfür liegen bei rund 80.000.- €. Bei Vorliegen der Zuwendungsbestimmungen gemäß der IT-RiLi sollen diese Geräte sowie die Softwarelizenzen im Jahr 2020 erworben werden.

7.  Weiteres Vorgehen

Weitere Maßnahmen zur Umsetzung und Verbesserung der IT-Infrastruktur und der    -Ausstattung an den Schulen werden vorab einer Beantragung von Fördermitteln in den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgestellt.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Für die Erstellung der pädagogisch-technischen Anforderungsprofile sowie der Medienbildungskonzepte wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 20.000,- € für die Beschäftigung externe Medienberater eingeplant.

 

2. Für eine flächendeckende WLAN-Ausstattung und -Versorgung der Edewechter Schulen wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Pauschalbetrag in Höhe von 150.000,- € eingeplant.

 

3. Für die Anschaffung von neun Touchdisplays für die Fachunterrichtsräume der Edewechter Oberschule sowie für die Anschaffung einer Synchronisierungssoftware wird für das Haushaltsjahr 2020 ein Betrag in Höhe von 80.000,- € eingeplant.

 

4. Die Umsetzung der Maßnahmen der Pkt. 1 bis 3 stehen unter dem Vorbehalt, dass die Zuwendungsbestimmungen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der IT-Infrastruktur und der IT-Ausstattung in Schulen erfüllt sind. 

 


Anlagen:

- IT-Förderrichtlinie vom 08.08.2019

- Breitbandversorgung an den Schulen

- Muster eines schulischen Medienbildungskonzeptes

- Medienbildungskonzept der Oberschule Edewecht

- Projektskizze Digitalpakt der Edewechter Oberschule