Betreff
Antrag der Fischereivereine Edewecht e. V. und Scheps e. V. zur Anschaffung eines Belüfters für Teiche und Regenrückhaltebecken; hier: Zuschuss für Mehrkosten
Vorlage
2019/FB III/3158
Aktenzeichen
Ja
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushalt 2019 stehen für Zwecke der Lokalen Agenda noch Mittel von insgesamt 2.100,00 € zur Verfügung.

 


Sachdarstellung:

Der dieser Beschlussvorlage beigefügte Antrag des Fischereivereins Edewecht e. V. soll in Anbetracht der engen Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit gleichzeitig für den Fischereiverein Scheps e. V. gelten. Aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Gewässer und der Gleichbehandlung der Fischereivereine sollen zwei Belüfter beschafft werden. Der Hintergrund des Antrages wird im Folgenden dargestellt:

Bedauerlicherweise ist es in diesem wiederum extrem heißen Sommer zu einem vermutlich durch Sauerstoffmangel ausgelösten Fischsterben in der Aue gekommen. Auch in stehenden Gewässern im Gemeindegebiet ist es zu einer äußerst bedenklichen Sauerstoffkonzentration gekommen. Das gesamte Ökosystem der Gewässer leidet. An manchen Gewässern gibt es zusätzliche Belastungen durch sauerstoffzehrende Nährstoffeinträge (z.B. Brut- und Rastgebiete von Gänsen - Gänse Kot). Durch ein schnelles und außerordentlich hilfsbereites Eingreifen der Ortsfeuerwehren der Gemeinde Edewecht wurde Abhilfe geschaffen und ein Fischsterben verhindert.

 

Die Fischereivereine stellen fest, dass sich die Sauerstoffwerte in den Gewässern der Gemeinde Edewecht in den letzten Jahren verschlechtert haben und begrüßen gleichzeitig, dass Anstrengungen unternommen werden sollen, die Situation durch eine Verbesserung der Strukturgüter, z. B. der Aue, grundlegend zu verbessern (vgl. Gewässerentwicklungsplan der Ammerländer Wasseracht). Auch die Fischereivereine sind gemeinsam mit dem Verbandsbiologen des Landesfischereivereines Weser-Ems und den fachlich zuständigen Stellen aktiv und arbeiten daran, die Pachtgewässer durch förderliche Maßnahmen zu verbessern und diese den sich ändernden klimatischen Bedingungen anzupassen. Diese Maßnahmen können jedoch nicht sofort eine Wirkung erzielen und auch in Extremsituationen durch Hitze und Dürre, wie wir sie im letzten Jahr erlebten, eine Sauerstoffunterversorgung des Gewässers verzögern. Um in diesen Fällen in stehenden Gewässern frühzeitig und effektiv handeln zu können, beantragen die Fischereivereine die Anschaffung von zwei schwimmenden Gewässerbelüftern. Die Gewässerbelüfter, die mittels eines Stromerzeugers betrieben werden, ermöglichen durch mehrere Ausströmer eine Belüftung auch tieferer Gewässerschichten und ein Durchbrechen einer Sprungschicht. Durch das Einbringen von 40.000 Liter Luft pro Stunde kann durch einen derartigen Belüfter der Sauerstoffgehalt eines Gewässers effektiver und schonender gesteigert werden als z. B. durch eine Umwälzung von Pumpen. Der Fischereiverein Edewecht e. V. erklärt sich bereit, den notwendigen Stromerzeuger, mit einem Anschaffungswert von ca. 550,00 € aus eigenen Mitteln anzuschaffen.

 

Zunächst wurde der Antrag auf Bezuschussung der Beschaffung der zwei Gewässerbelüfter bei der LEADER-Geschäftsstelle (LAG) Parklandschaft Ammerland gestellt. Auf der letzten LAG-Sitzung der Parklandschaft Ammerland am 22.08.2019 stellte der 1. Vorsitzende des Fischereivereines Scheps e. V., Herr Klöver, den Antrag vor. Daraufhin fasste die LAG-Parklandschaft Ammerland folgenden Beschluss: Nach den geschätzten Gesamtkosten von ca. 3.000,00 € für zwei Belüfter soll das Projekt mit einem Betrag von maximal 2.250,00 € bzw. maximal 75 % der förderfähigen Kosten aus dem Zusatztopf Zusammerland gefördert werden.

 

Nachdem nunmehr die tatsächlichen Kosten für die Beschaffung der Belüfter (3.035,81 €) vorliegen, ergibt sich ein noch offener Betrag in Höhe von 785,81 €.

 

Die Fischereivereine beantragen, diese Mehrkosten aus Agenda-Mitteln zur Verfügung zu stellen.

 


Beschlussvorschlag:

Den Fischereivereinen Edewecht e. V. und Scheps e. V. werden die Mehrkosten für die Beschaffung von zwei Entwässerungsbelüftern in Höhe von 785,81 € aus Mitteln der Lokalen Agenda erstattet.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt anhand des Nachweises der verauslagten Kosten.

 


Anlagen:

- Antrag Fischereivereine Edewecht vom 08.07.2019,

- Nachweis der tatsächlichen Kosten für die Belüfter vom 30.08.2019