Betreff
Antrag auf Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse nach dem Entflechtungsgesetz (früher GVFG) für die Gemeindestraße Breeweg, Edewecht
Vorlage
2019/FB III/3157
Aktenzeichen
Ja
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für den Ausbau des Breeweges stehen im Haushalt 2019 Planungskosten in Höhe von 100.000,00 € zur Verfügung.

 


Sachdarstellung:

Wie im Verwaltungsausschuss am 24.09.2019 mitgeteilt, ist die Gemeinde Edewecht mit dem Ausbau eines Teilstückes der Gemeindestraße Breeweg, und zwar von der Holljestraße bis zum Bachmannsweg, in das Mehrjahresprogramm für Landeszuwendungen für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden aufgenommen worden. In einem zweiten Schritt ist ein detaillierter Antrag auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2021 mit den entsprechend vollumfänglich planreifen Bauunterlagen zu stellen, so dass 2021 der Ausbau des Breeweges erfolgen könnte. Förderfähig wären 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Der Breeweg stellt eine verkehrswichtige Straße von besonderer Bedeutung dar (Fahrbahnbreite 6,00 m bis 7,00 m). Als Gemeindeverbindungsstraße zwischen der L 831 „Hauptstraße“ über die „Holljestraße“ zur K 321 „Bachmannsweg“ hat der Breeweg eine wesentliche Bedeutung im gemeindlichen Straßennetz und schafft Verbindungen zum überörtlichen Straßennetz.

Nach den Förderrichtlinien sollen verkehrswichtige Straßen grundsätzlich durchgängig befahrbar sein, auch für LKWs, eine Ausbaubreite von mindestens 5,50 m, keine Straßenbeete und Aufpflasterungen zur Verkehrsberuhigung haben; auch sollen keine 30 km/h-Bereiche vorhanden sein, außer vor Schulen, Kindergärten und Kinderkrippen.

 

In dem Abschnitt, der in das Mehrjahresprogramm aufgenommen werden soll, gibt es derzeit einen 30 km/h-Bereich. Dieser 30 km/h-Bereich kann im Bereich des Schulzentrums nach den Förderrichtlinien beibehalten werden (vgl. anliegenden Lageplan).

 

Als Diskussionsgrundlage hat die Verwaltung für diese Fachausschusssitzung einen ersten Entwurf einer möglichen Ausbauplanung gefertigt, welcher in der Anlage beigefügt wird. Nachdem die Eckdaten für die Ausbauplanung abgestimmt worden sind, sollte mit der endgültigen Ausbauplanung ein Planungsbüro beauftragt werden. Hierzu wäre gesondert im Verwaltungsausschuss zu beraten.

 


Beschlussvorschlag:

Für den Ausbau des Breeweges in Edewecht soll auf der Grundlage der in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses vom 29.10.2019 erörterten Rahmenbedingungen ein Antrag an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr auf Aufnahme in das Jahresbauprogramm 2021 gestellt werden.

 


Anlagen:

- Ausbau Breeweg (Lageplan),

- Lageplan Breeweg/Holljestraße 30 (Lageplan),

- Entwurf Ausbaupläne,

- Kostenschätzung.