Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange s owie Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Die Planungskosten
sind vom Vorhabenträger zu erstatten.
Sachdarstellung:
Auf dem Grundstück des ehemaligen KIK-Marktes beabsichtigt der
Grundstückseigentümer bekanntlich die Errichtung von drei Wohngebäuden mit
jeweils 9 Wohnungen und einer Tiefgarage. In der Sitzung des
Verwaltungsausschusses am 21.08.2019 wurde nach vorheriger Beratung im Bauausschuss am 14.08.2018 beschlossen,
entsprechend der damals vorgestellten Objektplanungen einen vorhabenbezogenen
Bebauungsplan aufzustellen und mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag
zur Umsetzung des Vorhabens abzuschließen. Auf die Beratungsvorlage Nr. 2018/B
III/2780 wird hierzu verwiesen.
Gegenstand der Beratungen war seinerzeit auch die Forderung, dass vor
Durchführung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes, die Belange der
Oberflächenentwässerung, des Baugrundes (Grundwasserabsenkung während der
Bauphase) und des Immissionsschutzes in Bezug auf Verkehrs- und Gewerbelärm zu
klären seien. Entsprechende Gutachten sind in der Folge erarbeitet worden.
Diese waren zusammen mit dem Auslegungsentwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Gegenstand der öffentlichen Auslegung der Planung und sind
somit den entsprechenden Fachbehörden im Zuge der Auslegung zur Prüfung
vorgelegt worden. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 13.05.2019 bis
14.06.2019 stattgefunden. Der Planentwurf sowie die Fachgutachten sind dieser
Beschlussvorlage als Anlage Nr. 1 bis 4 beigefügt.
Während der öffentlichen Auslegung sind sowohl von Seiten der beteiligten
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange als auch von privater Seite
Stellungnahmen abgegeben worden. Die Stellungnahmen sind als Anlage Nr. 5
und 6 beigefügt.
Wie den als Anlage Nr. 7 beigefügten Abwägungsvorschlägen
entnommen werden kann, ergeben sich aus den Stellungnahmen bis auf
redaktionelle Ergänzungen keine inhaltlichen Änderungsanforderungen an die
Planung. Insbesondere zu den von privater Seite vorgetragenen Bedenken zur
Oberflächenentwässerung und Grundwassersituation kann folgendes festgestellt
werden:
Die Untersuchungen durch das Büro Frilling, Vechta, haben ergeben, dass
der Anschluss des Grundstücks sowie der versiegelten Flächen an den bestehenden
Regenwasserkanal zu keiner Verschärfung der Entwässerungssituation der
Oberflächenentwässerung führt. Da der Versiegelungsgrad auf dem Grundstück im
Vergleich zur jetzigen Situation mit den großflächig angelegten
Kundenparkplätzen zukünftig deutlich geringer ausfallen wird, wirkt sich dies
sowohl auf dem Grundstück selbst als auch für die Oberflächenentwässerung
positiv aus.
Durch das Büro OWS, Greven, sind im Rahmen der Prüfung der Bau- und
Gründungstechnischen Maßnahmen die Auswirkungen von
Grundwasserabsenkungsmaßnahmen während der Bauphase geprüft worden. Im Ergebnis
lässt sich feststellen, dass eine Grundwasserabsenkung nur in absolut geringfügigem
Ausmaß zu Baugrundsetzungen führen kann. Zusammengefasst ist das Prüfergebnis
der Anlage Nr. 8 zu entnehmen. Durch den Vorhabenträger werden
vorsorglich dennoch Beweissicherungsgutachten für die Nachbarbebauung
durchgeführt.
Durch den Vorhabenträger sind die hydrogeologischen Aspekte (u.a.
Auswirkungen auf die Grundwasserverhältnisse) des Vorhabens einschließlich der
für die wasserrechtliche Genehmigung zur Grundwasserabsenkung erforderlichen
Unterlagen und Nachweise bereits im Detail mit dem Amt für Umwelt und
Wasserwirtschaft erörtert worden. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird
von Seiten des Landkreises die vollzugsfähige Absicherung der erforderlichen
Sicherungsmaßnahmen über entsprechende Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung
erfolgen.
In der Sitzung wird Herr Adam Szablowski, Dipl.-Ing. Architekt, von für
nähere Erläuterungen zum Vorhaben zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag:
- Zu den während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Hauptstraße 123“ eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der zur
Sitzung des Bauausschusses am 01.10.2019 vorgelegten Abwägungsvorschläge
entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend
zu benachrichtigen.
- Der Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hauptstraße 123“, der aufgrund des
BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 a BauGB aufgestellt wurde, wird als Satzung mit Begründung beschlossen.
- Der Durchführungsvertrag
ist um die in der Abwägung genannten Aspekte zu ergänzen.
- Der vorhabenbezogene
Bebauungsplan „Hauptstraße 123“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu
setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“
nachrichtlich hinzuweisen.
Anlagen:
-
Entwurf
des Bebauungsplanes
-
Lärmgutachten
-
Gutachten
zur Oberflächenentwässerung
-
Baugrundgutachten
-
Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
-
Stellungnahmen
von Bürgern
-
Abwägungsvorschläge
-
Gutachterliche
Stellungnahme zur Grundwasserabsenkung