Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und Erarbeitung des Satzungsbeschlusses
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Durch den Verwaltungsausschusses ist am 25.06.2019 nach vorheriger
Beratung im Bauausschuss am 17.06.2019 beschlossen worden, für einen Bereich
westlich des Kindergartens in Portsloge einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß §§ 13 b, 13 a BauGB
aufzustellen und die öffentliche Auslegung auf Grundlage eines entsprechenden
Planentwurfes durchzuführen. Der Entwurf sollte hierbei eine verdichtete
Bauweise mit der Möglichkeit zur Errichtung von Mehrparteienhäusern vorsehen.
Der zur Auslegung gelangte Entwurf kann (in verkleinerter Form) der Anlage
Nr. 1 entnommen werden.
Die öffentliche Auslegung des Planes hat zwischenzeitlich in der Zeit vom
24. 07.2019 bis 28.08.2019 stattgefunden.
Der Inhalt der von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sowie der von privater Seite eingegangenen Stellungnahmen ist zusammen
mit den hierzu erarbeiteten Abwägungsvorschlägen der als Anlage Nr. 2
beigefügten Synopse zu entnehmen.
Zu den Stellungnahmen ist herauszustellen, dass in den von Portsloger
Bürgern und den örtlichen Vereinen vorgetragenen Anregungen und Hinweise
insbesondere die Ausweisung der im Entwurf als WA 2 festgesetzten Teilfläche
des Baugebietes für eine Bebauung mit Mehrparteienhäusern auf Ablehnung stößt.
Auch wenn in planungsrechtlicher und städtebaulicher Hinsicht die
Stellungnahmen insgesamt eine sachgerechte Abwägung zu Gunsten des
Auslegungsentwurfes zulassen, wird von der Verwaltung angeregt, die Teilfläche
des WA 2 bei der abschließenden Beschlussfassung des Rates über das Baugebiet
auszusparen und für den Bebauungsplan Nr. 197 eine Teilbekanntmachung
ausschließlich der Fläche des WA 2 zu veranlassen. Hierdurch kann zum einen auf
abschließender planungsrechtlicher Grundlage die Entwicklung des WA 1 für Ein-
und Zweifamilienhäuser weitergeführt werden. Zum anderen besteht so die
Möglichkeit, die endgültigen Planungsinhalte zur Nutzungsintensität auf der
Fläche des WA 2 vom übrigen Plangebiet abgekoppelt separat weiter zu schärfen.
In formaler Hinsicht ist noch darauf hinzuweisen, dass in den Planentwurf
noch Festsetzungen zu Lärmpegelbereichen und Anforderungen an den passiven
Schallschutz an Gebäuden aufzunehmen sind. Weiterhin wird vom Landkreis
Ammerland aus Gründen der Rechtssicherheit empfohlen, aufgrund der gewählten
Verfahrensform gemäß § 13 b BauGB die explizit auf die Ausweisung zum Zwecke
der Wohnnutzung abzielt, die nach § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen
gewerbliche Nutzungen auszuschließen.
Die hierfür erforderliche eingeschränkte Beteiligung der von diesen
Festsetzungen betroffenen Grundstückseigentümer ist durchgeführt worden.
Der Beschlussvorschlag an den Rat über den Verwaltungsausschuss sollte
daher wie folgt lauten:
Beschlussvorschlag:
- Die
von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB hinsichtlich der Festsetzung von Lärmpegelbereichen
sowie des Ausschlusses der nach § 4 Abs. 3 Nr. 1 (Betriebe des
Beherbergungsgewerbes) und 2 (sonstige nicht störende Gewerbebetriebe)
BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen wird genehmigt.
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße“ in der Zeit vom 24.07.2019 bis 28.08.2019
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der zur Sitzung des
Bauausschusses am 16.09.2019 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
- Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197 mit örtlichen Bauvorschriften, der
aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten
Verfahren gemäß §§ 13 b, 13 a BauGB aufgestellt wurde, wird unter
Berücksichtigung der unter Nr. 1 genannten Ergänzungen als Satzung mit
Begründung beschlossen. Hierbei wird der im Bebauungsplan Nr. 197 als WA 2
festgesetzte Bereich vom Satzungsbeschluss ausgenommen.
- Der
Bebauungsplan Nr. 197 „Südlich Portsloger Straße ist gemäß § 10 Abs. 3
BauGB ausschließlich der WA 2-Fläche durch Teilbekanntmachung in Kraft zu
setzen.
Anlagen:
-
Entwurf
B-Plan Nr. 197
-
Synopse
Stellungnahmen / Abwägungsvorschläge