Erarbeitung konkreter konzeptioneller Vorschläge zu Maßnahmen der Innenentwicklung in den Betrachtungsräumen
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Auftrag zur Konzepterstellung:
Zuletzt wurde in der Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 (Vorlage
2019/FB III/2997) ein Zwischenbericht auf Grundlage des Auftrages zur
Erarbeitung von Konzepten zur Innenentwicklung für Edewecht und Friedrichsfehn
gegeben. Seinerzeit wurden im Wesentlichen die Bestandsanalysen zu den
Betrachtungsräumen ebenso wie erste Ansätze dargestellt, welche grundsätzlichen
Innenentwicklungsmöglichkeiten sich für diese Betrachtungsräume identifizieren
lassen.
Ziel des Konzeptes soll sein, auf Grund dokumentierter Analyseergebnisse
Innenentwicklungspotenziale herauszuarbeiten und unter Berücksichtigung
ableitbarer städtebaulicher Strukturen, Zonen unterschiedlicher städtebaulicher
Qualitäten zu bilden, für die dann Empfehlungen z. B. zur Nutzungsintensität im
Hinblick auf Anzahl der zulässigen Wohneinheiten, der überbaubaren
Grundstücksflächen und Kubatur der Gebäude gegeben werden.
Methodik:
Seit dem Zwischenbericht im April dieses Jahres sind durch das Büro NWP die
Analysen detailliert weiter geführt worden. Unter dem Begriff der
Innenentwicklung, also der (verstärkten) baulichen Nutzbarmachung freier
Flächen im Bereich bereits bestehender Bebauung, lassen sich typischerweise
folgende Formen der Nachverdichtung zusammenfassen:
-
Nutzen
von Baulücken
-
Ersatzbebauung
-
Zusätzliche
Bebauung / Aufstockung
-
Privaterschließung
-
Zusammenlegung
von Grundstücken
Ausgehend hiervon ist für die Betrachtungsräume die Einordnung zu den
folgenden 5 Kategorien von Innenentwicklungspotenziale erfolgt:
Typ A „Baulücken“
(nicht
bebaute, freie Grundstücke)
Typ B „Ersatzbau“
(Abriss
und anschließender Neubau)
Typ C „Zusätzliche Bebauung“
(freie
Flächen auf großen Grundstücken)
Typ D„ Private Erschließung“
(Verdichtungsmöglichkeiten
durch Zusammenlegung von Grundstücken)
Typ E „Zusammenhängende Flächen“
(mehr
als drei Grundstücke nebeneinander).
Um eine Zuordnung zu den
vorgenannten Typen vornehmen zu können, wurden die geltenden Bebauungspläne
ausgewertet und ein Vergleich der zulässigen Ausnutzung mit der realen
Ausnutzung (Bestand/Baulücken) durchgeführt. Hierbei wurden schützenswerte
Freiraumstrukturen erfasst und die Analyseergebnisse durch Ortsbesichtigung
abgeglichen.
Analyse:
Neben der Prüfung, ob und welche
der vorgenannten Typen in den Betrachtungsräumen in Edewecht und Friedrichsfehn
vorliegen, wurde auch geprüft, inwieweit sich diese Potenziale bereits mit dem
bestehenden Bauplanungsrecht verwirklichen lassen oder hierfür eine gezielte
Änderung der jeweiligen Bebauungspläne bzw. dort, wo bislang kein Bebauungsplan
existiert, über die erstmalige Aufstellung eines Bebauungsplanes die
Bebauungsmöglichkeiten neu zu definieren wären.
Ergebnisse:
Aufgrund terminlicher
Schwierigkeiten können dieser Beschlussvorlage leider noch keine Anlagen
beigefügt werden. Diese können allerdings im Laufe der Woche nachgereicht
werden. In der Sitzung wird Herr Dipl.-Ing. Diedrich Janssen dann die
erarbeiteten Konzeptinhalte ausführlich darstellen. Hierbei werden auf
Grundlage möglicher Zonen mit unterschiedlichen städtebaulichen Qualitäten auch
konkrete Empfehlungen insbesondere zu den Aspekten der Begrenzung der
Wohneinheiten, Regelungen zur Gebäudelänge, zu Abstandsmaßen und zur
Grundstücksbegrünung erfolgen, mit denen Beiträge zur Innenentwicklung in
den Betrachtungsräumen geleistet werden
können.
Weitere Schritte:
Soweit den in der Sitzung
dargestellten und erläuterten Inhalten durch den Ausschuss zugestimmt wird,
kann dieser Entwurf als informelle Planung in Form eines Städtebauliches
Konzept zur Innenentwicklung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB für die
Betrachtungsräume verabschiedet werden. Das Konzept wäre dann als Leitlinie bei
zukünftigen formellen Planungen in diesen Bereichen (Aufstellung und Änderung
von Bebauungsplänen) zum Aspekt der Innenentwicklung zu berücksichtigen.
In nächsten Schritten könnten nach
der entwickelten Methodik für weitere zu definierende Betrachtungsräume in
Friedrichsfehn und Edewecht aber auch in den übrigen Bauerschaften mit
entsprechenden Siedlungsschwerpunkten ebenfalls Konzepte zur Innenentwicklung
erarbeitet werden.
Handlungsbedarf
Das Vorliegen einer
städtebaulichen Konzeption zur Innenentwicklung ersetzt nicht die Durchführung
konkreter Bauleitplanverfahren. Für die derzeit bereits zu den
Betrachtungsräumen vorliegenden Anträge auf Änderung der Bebauungspläne - die
letztlich erst zu der umfassenden Auseinandersetzung mit diesem Thema geführt
haben - bedeutet dies, dass über die Einleitung von Änderungsverfahren zu den
betroffenen Bebauungsplänen zu entscheiden wäre.
Die Erfahrung aus verschiedenen
Ansätzen zur Änderung von Bebauungsplänen hat gezeigt, dass aufgrund sehr
heterogener Interessenlagen und Eigentümerverhältnissen die Umsetzung von
Maßnahmen der Innenentwicklung einer intensiven Bürgerbeteiligung bedarf.
Soweit den in der Sitzung
dargestellten und erläuterten Inhalten durch den Ausschuss zugestimmt werden
kann, wird deshalb von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, auf dieser
Grundlage unter Begleitung durch das Planungsbüro NWP für die Betrachtungsräume
Bürger-/Eigentümer-Informationsver-anstaltungen durchzuführen.
Im Vorfeld der weiteren Schritte
wird außerdem vorgeschlagen, für eine vertiefende Auseinandersetzung mit den
Konzeptinhalten eine Bereisung der
Betrachtungsräume durch den Ausschuss bzw. einer gegebenenfalls zu bildenden
Arbeitsgruppe durchzuführen.
Unter Berücksichtigung der hieraus
(Bereisung und Informationsveranstaltung) gewonnenen Anregungen und Hinweise
sollte dann abschließend über die Konzeptinhalte sowie die Einleitung konkreter
Bebauungsplanänderungen entschieden werden.
Beschlussvorschlag:
- Dem
Entwurf des Konzeptes zur Innenentwicklung Edewecht / Friedrichsfehn wird
grundsätzlich zugestimmt.
- Zur
vertiefenden Auseinandersetzung mit den Inhalten des Konzeptes wird durch
den Ausschuss bzw. einer noch zu bildenden Arbeitsgruppe eine Bereisung
der Betrachtungsräume erfolgen.
- Für
die Betrachtungsräume werden zur Vorbereitung der abschließenden
Beratungen über das Konzept und die Einleitung von Bauleitplanverfahren
auf Grundlage des Konzeptes Bürger-Informationsveranstaltungen
durchgeführt.
- Auf
Grundlage der entwickelten Methodik soll für weitere Siedlungsbereiche
ebenfalls die Erarbeitung entsprechender Konzepte zur Innenentwicklung
erfolgen. Hierfür sind von der Verwaltung entsprechende Betrachtungsräume
zu benennen.
Anlagen: