Betreff
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB für die im Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht benannten gewerblichen Entwicklungsflächen
Vorlage
2019/FB III/3086
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Bereits im Jahre 2014 ist von der Gemeinde zur Vorbereitung und Absicherung der ersten Gewerbegebietserweiterung auf Grundlage des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich der ehemaligen Baumschulflächen Folkerts eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB beschlossen worden. In der damaligen Beratung wurden auch bereits die weiteren sich aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept ergebenden Erweiterungsbereiche (südwestlicher Bereich und nördlicher Bereich) angesprochen. Konkrete Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht wurden seinerzeit für diese Bereiche noch nicht beschlossen. Auf die damalige Beratungsvorlage Nr. 2013/FB III/1492 wird verwiesen.

 

Um auch hinsichtlich dieser Flächen für den Fall zukünftiger Erweiterungsplanungen dieses Instrumentarium nutzen zu können, sollten nunmehr für die in der Anlage Nr. 1 dargestellten Flächen ebenfalls Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden.

 

Zu der Fläche „nördlicher Erweiterungsbereich“ ist anzumerken, dass der in den Satzungsbereich einbezogene Übergangsbereich zu der Wohnsiedlungsfläche „Hinterm Alten Kamp“ zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes im Falle einer Gebietsausweisung allenfalls nur mit einer wohnverträglichen Mischgebietsnutzung beplant werden könnte.

 


Beschlussvorschlag:

  1. Den Entwürfen der Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung („nördlicher Erweiterungsbereich“ und „südwestlicher Erweiterungsbereich“), wie sie sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/FB III/3086 des Verwaltungsausschusses am 27.08.2019 ergeben, wird zugestimmt. Die Entwürfe werden als Satzung beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.

 

 


Anlagen:

-       Geltungsbereiche

-       Satzungsentwürfe