Finanzierung:
Sachdarstellung:
Bereits im Jahre 2014 ist von der Gemeinde zur Vorbereitung und
Absicherung der ersten Gewerbegebietserweiterung auf Grundlage des
Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den Bereich der ehemaligen
Baumschulflächen Folkerts eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß
§ 25 BauGB beschlossen worden. In der damaligen Beratung wurden auch bereits
die weiteren sich aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept ergebenden
Erweiterungsbereiche (südwestlicher Bereich und nördlicher Bereich)
angesprochen. Konkrete Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht wurden
seinerzeit für diese Bereiche noch nicht beschlossen. Auf die damalige
Beratungsvorlage Nr. 2013/FB III/1492 wird verwiesen.
Um auch hinsichtlich dieser Flächen für den Fall zukünftiger
Erweiterungsplanungen dieses Instrumentarium nutzen zu können, sollten nunmehr
für die in der Anlage Nr. 1 dargestellten Flächen ebenfalls
Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht erlassen werden.
Zu der Fläche „nördlicher Erweiterungsbereich“ ist anzumerken, dass der
in den Satzungsbereich einbezogene Übergangsbereich zu der Wohnsiedlungsfläche
„Hinterm Alten Kamp“ zur Wahrung des Trennungsgrundsatzes im Falle einer
Gebietsausweisung allenfalls nur mit einer wohnverträglichen Mischgebietsnutzung
beplant werden könnte.
Beschlussvorschlag:
- Den
Entwürfen der Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung („nördlicher
Erweiterungsbereich“ und „südwestlicher Erweiterungsbereich“), wie sie
sich aus der Anlage Nr. 2 zur Beschlussvorlage Nr. 2019/FB III/3086
des Verwaltungsausschusses am 27.08.2019 ergeben, wird zugestimmt. Die
Entwürfe werden als Satzung beschlossen.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen durch Veröffentlichung im
Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die
Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich
hinzuweisen.
Anlagen:
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Geltungsbereiche
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Satzungsentwürfe