Sachdarstellung:
Aufgrund der Empfehlungen aus der gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses
und des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses am 04.06.2019, den Neubau einer
weiteren Kindertagesstätte in Friedrichsfehn mit voraussichtlichen Gesamtkosten
von 2,8 Mio. € sowie die Erweiterung des Kindergartens Lüttje Hus um eine
Gruppe mit einem Investitionsbedarf von rd. 350.000 € auf den Weg zu bringen,
wird zur Finanzierung dieser Maßnahmen der Erlass einer
Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan erforderlich. Bei dieser
Gelegenheit werden auch eine Reihe weiterer haushaltswirksamer Veränderungen
berücksichtigt.
Ergebnishaushalt 2019
Entgegen der Ursprungsplanung werden die Erträge im Ergebnishaushalt um
1.120.000 € erhöht. Dieser Erhöhung liegen im Einzelnen folgende Änderungen
zugrunde:
|
UrsprungsHH |
Nachtrag |
Differenz |
Gewerbesteuer |
5.500.000
€ |
6.500.000
€ |
+1.000.000
€ |
Gem.-Ant. ESt. |
10.082.500
€ |
9.593.800
€ |
-488.700
€ |
Gem.-Ant. USt. |
1.082.400
€ |
1.224.100
€ |
+141.700
€ |
Schlüsselzuw. |
6.984.700
€ |
6.723.000
€ |
-261.700
€ |
Sonst. allg. Zuw. |
446.800
€ |
447.400
€ |
600 € |
Zuw. für lfd. Zwecke |
0,00 € |
728.100
€ |
728.100
€ |
|
|
Summe: |
+1.120.000 € |
Die Einplanung des Zuschusses vom Landkreis in Höhe von 728.100 € erfolgt
vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung durch den Kreistag des
Landkreises. Der Ansatz zur Gewerbesteuer wurde der unterjährigen Entwicklung
angepasst. Die übrigen Veränderungen resultieren aus der Berücksichtigung der
Zahlen aus der Steuerschätzung für den Monat Mai.
Auf der Aufwandsseite wurden korrelierend zur Veränderung der Erträge die
Gewerbesteuer- und Kreisumlage sowie die allgemeine Umlage an das Land
angepasst, daraus resultieren Minderaufwendungen in Höhe von insgesamt 19.100
€. Zudem wurde die bereits beschlossene außerplanmäßige Aufwendung im
Zusammenhang mit der Vereinbarung des Landes über die Linksabbiegespur zur
Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 195 in Friedrichsfehn
(kapitalisierte Erneuerungs- und Erhaltungskosten sowie Winterdienst) in Höhe
von 123.400 € berücksichtigt. Ferner wurde die Liquiditätshilfe an den
Immobilienbetrieb aus dem Finanz- in den Ergebnishauhalt übertragen. Daraus
resultieren Mehraufwendungen in Höhe von 433.400 €.
Die genannten Veränderungen führen insgesamt zu einer
Ergebnisverbesserung in Höhe von 705.700 €.
Finanzhaushalt 2019
Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht sich im gleichen Maße
und beträgt demnach 2.397.500 €.
Bei den Einzahlungen aus Investitionstätigkeiten wurden die Zuschüsse für
die Schaffung weiterer Krippenplätze in Friedrichsfehn (Anbau fünfte Gruppe)
und für die Erweiterung der Kita Lüttje Hus berücksichtigt. Dadurch erhöhen
sich die Einzahlungen um 302.000 € auf insgesamt 4.461.300 €. Bei den
Auszahlungen wurden die Ansätze für die bereits benannten Maßnahmen (Anbau
Lüttefehn: 460.000 € und Erweiterung Lüttje Hus 350.000 €) sowie weitere
600.000 € als erste Rate für die Schaffung einer weiteren Kindertagesstätte in
Friedrichsfehn veranschlagt. Insgesamt verschlechtert sich der Saldo aus
Investitionstätigkeit um 827.200 € auf -7.151.000 €. Unter weiterer
Berücksichtigung des Saldos aus Finanzierungstätigkeit ist von einem
Liquiditätsabfluss in Höhe von 5.418.900 € auszugehen. Der planmäßige
Kassenbestand zum 31.12.2019 beträgt unter weiterer Berücksichtigung von
Haushaltsresten und haushaltsunwirksamer Auszahlungen demnach 2.004.064 €.
Aufgrund der aktuellen Liquiditätsplanung wird es erforderlich, den
Höchstbetrag für die Aufnahme von Liquiditätskrediten um 1,0 Mio. € auf
insgesamt 3,5 Mio. € zu erhöhen.
Ergebnis- und
Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022
Im Ergebnisplanungszeitraum sind die Ergebnisse aus der
Mai-Steuerschätzung ebenfalls eingeflossen. Bei dem Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer sind demnach Mindererträge über den in Rede stehenden Zeitraum
in Höhe von 2.564.100 € einzuplanen. Ferner sind reduzierte
Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von voraussichtlich 308.600 € eingeplant.
Aufgrund der Entwicklung der vergangenen Jahre wurde die Erträge aus der
Gewerbesteuer - wie auch im laufenden Jahr - positiver eingeschätzt und der
Ansatz jeweils mit 6.500.000 € veranschlagt. Über den Gesamtzeitraum ergeben
sich daraus Mehrerträge in Höhe von 3.000.000 €. Im Ergebnisplanungszeitraum
wird weiterhin von positiven Jahresabschlüssen ausgegangen, die sich in der
Summe auf 6.471.500 € belaufen. Daraus resultiert ein kumulierter Saldo aus
laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 11.157.100 €. Unter Berücksichtigung
der kumulierten Salden aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit ergibt sich
ein Finanzmittelbedarf von 12.071.500 €, welcher nicht aus laufender
Verwaltungstätigkeit erwirtschaftet werden kann. Zu berücksichtigen ist hierbei,
dass insbesondere die Finanzplanung für 2022 im Hinblick auf die investiven
Auszahlungen und im Vergleich zu den Vorjahren nur sehr eingeschränkt beplant
ist.
Finanzierungsoptionen
Durch die Erhöhung des Ansatzes für die Gewerbesteuer auf 6,5 Mio. € im
laufenden Jahr und über den Ergebnisplanungszeitraum sind die Möglichkeiten
ausgeschöpft, ohne Anpassung der Hebesätze den Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit zur Mitfinanzierung investiver Maßnahmen weiter zu
erhöhen, weil tatsächliche Einsparungsmöglichkeiten ohne eine umfassende
Aufgabenkritik und die Aufgabe freiwilliger Leistungen nicht gegeben sind.
Um die derzeit bestehende Unterdeckung im Finanzhaushalt auszugleichen
bestehen mithin nur die nachfolgenden Möglichkeiten:
a) Aufnahme von Krediten in entsprechender Höhe für Investitionstätigkeit
b) Entfall oder Verschiebung investiver Maßnahmen
c) Erhöhung der Einzahlung aus Investitionstätigkeit durch weitere
Veräußer- ungserlöse
Verwaltungsseits wird vorgeschlagen, durch folgende Kombination von
Möglichkeiten aus den Buchstaben b) und c) die Finanzierung der investiven
Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum sicherzustellen:
-
Anpassung
der Ansätze zur Finanzierung der Erweiterung an der GOBS Friedrichsfehn an den
zu erwartenden tatsächlichen Mittelabfluss und Verschiebung der Schaffung der
Hol- und Bringzone in das Jahr 2021 (Im
Ansatz für die Maßnahme GOBS für das Jahr 2020 wird auch eine Teilsumme von ca.
50.000 € für erste Arbeiten zur Erstellung der Hol- und Bringzone
berücksichtigt)
-
Kürzung
des Ansatzes für energetische und sonstige Maßnahmen an Sportstätten um 350.000
€ in 2020 und Verschiebung des verbleibenden Ansatzes in das Jahr 2021
-
Verschiebung
der Maßnahme Erneuerung der Regenwasserkanalisation Süderesch/Roggenkamp auf
das Jahr 2022
-
Verschiebung
der Maßnahme Ausbau Breeweg von der Holljestraße bis zum Bachmannsweg auf den
Zeitraum 2021 und 2022
-
Streichung
der Maßnahme Ausbau Schoolstraat
-
Erhöhung
des Ansatzes für die Erschließung von Wohnbaugebieten auf 662.500 € in 2020
-
Erhöhung
des Ansatzes „Erlöse aus Grundstücksverkäufen“ auf 2.562.500 € in 2020 und auf
2.000.000 in 2021
-
Überarbeitung
des Fahrzeugkonzeptes der Feuerwehr und Streichung des Ansatzes für die
Anschaffung eines Gerätewagens für die Feuerwehr Husbäke
-
Erhöhung
des Ansatzes für den Breitbandausbau in 2020 auf 550.000 €, in 2021 auf 1,0
Mio. € unter gleichzeitiger Einplanung eines Zuschuss in selber Höhe sowie auf
500.000 € in 2022
-
Kürzung
des Ansatzes für die Anschaffung einer Konferenzanlage für das Rathaus um
25.000 €
-
Verschiebung
des Ansatzes für die Ersatzanschaffung von Spielgeräten um 100.000 € in 2020
unter entsprechender Erhöhung der Ansätze in 2021 und 2022 auf jeweils 200.000
€
-
Einplanung
eines Ansatzes für den Austausch der Schließanlage beim Haus der Begegnung in
2020 in Höhe von 20.000 €
Besondere Erläuterungen bedarf an dieser Stelle die Erhöhung des Ansatzes
zu den Erlösen aus Grundstücksverkäufen. Für das Jahr 2020 sind hier Bauplatzverkäufe
in Jeddeloh II, am Baumschulenweg in Edewecht und im Bereich Parkstraße/Zum
Stadion berücksichtigt. Die für 2021 veranschlagten Beträge berücksichtigen
insbesondere auch die Option, Grundstücke aus der Altimmobilie des Alten- und
Pflegeheimes nebst den drei Wohnhäusern zu veräußern. Nur unter
Berücksichtigung dieser Aspekte kann aus heutiger Sicht die Finanzierung der
geplanten investiven Maßnahmen sichergestellt werden.
Chancen und Risiken
Eines der größten Risiken liegt derzeit in der Bundesgesetzgebung zur
Grundsteuer. Sollte bis Endes des Jahres kein entsprechendes Gesetz
verabschiedet worden sein, würden die Erträge aus der Grundsteuer in Höhe von
derzeit rd. 3 Mio. entfallen.
Ein weiteres Risiko liegt in der Anhebung des Ansatzes für die
Gewerbesteuer. Ob es tatsächlich im laufenden Jahr und insbesondere über den
Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum gelingen wird, Erträge in Höhe von 6,5
Mio. € jährlich zu generieren, hängt sehr stark von der weiteren
konjunkturellen Entwicklung ab und ist von der Gemeinde Edewecht nur durch die
Ausweisung und Vermarktung zusätzlicher Gewerbegebiete und der damit
einhergehenden Ansiedlung weiterer Gewerbesteuerzahler zu beeinflussen.
Zudem besteht das Risiko der Verteuerung der eingeplanten investiven Maßnahmen.
Für den Finanzhaushalt ist es zudem elementar, dass die eingeplanten
Erlöse aus Grundstücksverkäufen auch tatsächlich vereinnahmt werden können.
Chancen können derzeit nur in der Hoffnung gesehen werden, dass ähnlich wie in den Vorjahren die unterjährige Entwicklung noch positiver verläuft als durch die bereits sehr optimistische Annahme prognostiziert.
Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung
und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des
Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 –
2022 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
-
Nachtragshaushaltssatzung
2019
-
Nachtragsgesamtergebnishaushalt
2019
-
Nachtragsgesamtfinanzhaushalt
2019
-
Investitionsprogramm
(Der vollständige Nachtragshaushaltsplan einschließlich Vorbericht und Anlagen wird zur Sitzung des Verwaltungsausschusses vorgelegt.)