Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht hat am 22.10.2018 den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2014 zusammengestellt und dem Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland zur Prüfung vorgelegt. Diese Prüfung wurde in dem Zeitraum vom 18.02.2019 bis 29.05.2019 mit Unterbrechungen durchgeführt. Das Ergebnis dieser Prüfung wurde in dem Entwurf des Prüfungsberichtes vom 31.05.2019 festgehalten. Der Jahresabschluss und der Entwurf des Prüfungsberichtes sind als Anlagen Nr. 1 und 2 beigefügt. Der endgültige Prüfungsbericht wird der Gemeinde allerdings erst nach Ablauf der Einladungsfrist vorliegen.
Das Rechnungsprüfungsamt kommt nach seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss den gesetzlichen Grundlagen entspricht und dass sich keine Anhaltspunkte ergeben haben, die gegen eine Entlastung der Bürgermeisterin sprechen.
Es wurden zwei Feststellungen in dem Prüfungsbericht aufgenommen. Die erste Feststellung betrifft eine Überzahlung bei einer Baumaßnahme, die zweite betrifft, wie auch beim Jahresabschluss 2013, die Höhe der dargestellten Haushaltsreste. Diese sind zu hoch dargestellt worden, da einige der dort enthaltenen Positionen bereits bei den Verbindlichkeiten berücksichtigt worden sind. Hierzu wird die Bürgermeisterin mit einem Schreiben Stellung nehmen, dass allerdings erst nach Vorlage des endgültigen Prüfungsberichtes erstellt werden kann. Diese Stellungnahme wird in der Sitzung als Tischvorlage verteilt werden.
Der Jahresabschluss 2014 und der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes werden in der Sitzung näher erläutert.
Im Haushaltsjahr 2014 sind über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Gesamthöhe von 480.290,81 € entstanden. Einen überwiegenden Teil (341.754,62 €) dieser insgesamt entstandenen Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten hat der Gemeinderat bereits in seinen Sitzungen am 31.03.2014 bzw. 30.06.2014 genehmigt. Diese sind in der als Anlage Nr. 3 zu dieser Beschlussvorlage beigefügten Übersicht unter dem Punkt A. aufgeführt. Unter dem Punkt B sind die Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten aufgeführt, die jeweils unter der in § 4 Abs. 2 der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenze von 10.000,00 € liegen und somit von der Bürgermeisterin genehmigt worden sind. Sie weisen einen Gesamtbetrag in Höhe von 78.938,59 € aus. Die unter dem Punkt C. aufgeführten Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten in Gesamthöhe von 59.597,60 € sind gem. § 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG vom Gemeinderat zu genehmigen. Insofern hat sich die Darstellung der Über- bzw. Außerplanmäßigkeiten in der Anlage 10 zum Anhang des Jahresabschlusses im Rahmen der Prüfung als fehlerhaft herausgestellt.
Das Jahresergebnis für das
Haushaltsjahr 2014 weist als ordentliches Ergebnis einen Betrag von 1.585.840,53 € und als außerordentliches
Ergebnis einen Betrag von 326.201,22 € aus; zusammen somit 1.912.041,75 €.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, diese Beträge den jeweiligen Rücklagen
aus Überschüssen des ordentlichen bzw. des außerordentlichen Ergebnisses
zuzuführen.
Nach § 58 Abs. 1 Nr. 10 NKomVG ist der Rat ausschließlich für den Beschluss über den Jahresabschluss, die Zuführung zu den Überschussrücklagen und die Entlastung der Bürgermeisterin zuständig.
Zusammen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Haushaltsjahres ergeben
sich für die Rücklagen folgende Stände:
|
Rücklage für Überschüsse des |
|
|
|
ordentlichen Ergebnisses |
außerordentlichen Ergebnisses |
Summe |
Stand 31.12.2012 |
7.068.106,35 € |
725.697,26 € |
7.793.803,63 € |
Ergebnis HHJ 2013 |
1.610.177,29 € |
148.442,10 € |
1.758.619,39 € |
Zwischenstand |
8.678.283,64 € |
874.139,38 € |
9.552.423,02 € |
Ergebnis HHJ 2014 |
1.585.840,53 € |
326.201,22 € |
1.912.041,75 € |
Stand zum 31.12.2014 |
10.264.124,17 € |
1.200.340,60 € |
11.464.464,77 € |
Beschlussvorschlag:
1. Die in der Anlage Nr. 3 zu
dieser Beschlussvorlage unter Punkt B. aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt
78.938,59 € werden gem. § 117 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen. Die
unter Punkt C. aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen des Haushaltsjahres 2014 in Höhe von insgesamt 59.597,60 € werden
gem. § 117 Abs. 1 Satz 1 NKomVG genehmigt.
2. Gem. § 129 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den Jahresabschluss des
Haushaltsjahres 2014 in der Fassung vom 22.10.2018.
3. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht, das Ergebnis des ordentlichen
Haushalts in Höhe von 1.585.840,53 € der Rücklage aus Überschüssen des
ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
4. Gem. § 123 Abs. 1 NKomVG
beschließt der Rat der Gemeinde Edewecht den das Ergebnis des außerordentlichen
Haushalts in Höhe von 326.201,22 € der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen
Ergebnisses zuzuführen.
5. Der Rat der Gemeinde
Edewecht erteilt der Bürgermeisterin gem. § 129 Abs. 1 NKomVG die Entlastung
für das Haushaltsjahr 2014.
Anlagen:
1. Jahresabschluss der Gemeinde Edewecht zum 31.12.2014 vom
22.10.2018
2. Entwurf des Prüfungsberichtes des Rechnungsprüfungsamt vom
31.05.2019
3. Übersicht über die im Haushaltsjahr 2014 entstandenen über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen