Finanzierung:
Für die Herstellung
der Erschließung wurde im Ergebnishaushalt 2019 kein Ansatz eingestellt, so dass die außerplanmäßigen
Aufwendungen gemäß § 117 NKomVG bereitzustellen sind.
Sachdarstellung:
Im Rahmen des Bauausschusses am 23.10.2018 sowie des
Verwaltungsausschusses (Beschlussvorlage Nr. 2018/FB III/2836) am
13.11.2018 wurde die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des
Bebauungsplanes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ beraten. Zur
Erschließung des Plangebietes ist eine Linksabbiegespur an der L828 notwendig.
Mit dem Land Niedersachsen ist hierzu eine Vereinbarung zu treffen.
Umfang dieser Vereinbarung ist die Erschließung des neuen Feuerwehrhauses
sowie des Gewerbegebietes an der Straße Jeddeloher Damm im Westen von
Friedrichsfehn, rund 170 m westlich des Kreisverkehrs zwischen Jeddeloher Damm,
dem Fuhrkenscher Grenzweg und der Friedrichsfehner Straße. Sowohl das
Feuerwehrhaus wie auch das bereits ansässige Fuhrunternehmen Hilgen sollen
erschlossen werden.
Die Ablöseberechnung umfasst die kapitalisierten Erneuerungskosten der
einzelnen Bauteile in Höhe von 80.788,25 € sowie die kapitalisierten
Erhaltungskosten in Höhe von 35.056,89 €. Darüber hinaus ist der Ablösebetrag
für den Winterdienst in Höhe von 7.459,38 € Gegenstand der Vereinbarung. In
Summe ergibt sich damit ein Ablösebetrag in Höhe von 123.304,51 € (gerundet:
123.400 €), der buchhalterisch über eine Nutzungsdauer von 25 Jahre abzuschreiben
ist.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt,
die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen für die Erschließung des
B-Plangebietes Nr. 195 „westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ mit einem
Ablösebetrag in Höhe von 123.400,00 € zu schließen. Die Aufwendungen werden
gemäß § 117 NKomVG außerplanmäßig bereitgestellt.
Anlagen:
Vereinbarung zwischen der Gemeinde Edewecht und dem Land Niedersachsen