Betreff
Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für Flächen im Quartier Bahnhofstraße/Grubenhof
Vorlage
2019/FB III/3018
Aktenzeichen
FB III To
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Seit langem verfolgtes Ziel der Gemeinde für den Ort Edewecht ist die Herausbildung und Stärkung eines zentralen Bereiches sowohl in Bezug auf Wohnen als auch Einzelhandel. Als eine der jüngeren Bemühungen zur Erreichung dieses Zieles kann z. B. die Städtebausanierungsmaßnahme „Edewecht-Ortsmitte“ mit der Neugestaltung des Marktplatzes, des Grubenhofes sowie der Bahnhofstraße gesehen werden. In der Folge sind z. B. durch den Neubau des Geschäftshauses auf dem ehemaligen Noss-Gelände sowie der anstehenden Neubauten auf den Flächen des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses Matthiesen Veränderungen im Ortskern angestoßen worden. Um die weiteren Entwicklungen im Sinne der Gemeinde steuern zu können, wurden durch die Gemeinde die zentral gelegenen Grundstücke Bahnhofstraße 8 und 10 erworben. Diese Grundstücke sollen möglichst einer gemischten Wohn-, Einzelhandels- und ggfs. gastronomischen Nutzung zugeführt werden. Über die Vorbereitungen zu einem entsprechenden Interessenbekundungsverfahren hat die Verwaltung bereits berichtet.

 

Ganz aktuell wird mit dem Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Edewecht ein weiterer Baustein zur Stärkung des Edewechter Zentrums auch in handelstechnischer Hinsicht erarbeitet.

 

Neben den oben beschriebenen Maßnahmen und den bereits vollzogenen und noch anstehenden Investitionen von privater Seite zeigt sich durch Gespräche mit den an der Bahnhofstraße und dem Grubenhof ansässigen Kaufleuten, dass aufgrund der dortigen konzentrierten und damit handelstechnisch attraktiven Lage des Einzelhandels weitere Erweiterungs- und Modernisierungsbestrebungen zu erwarten sind.

 

Um in städtebaulicher Hinsicht als Gemeinde in diesem zu erwartenden Prozess, in dem es auch zu Standortveränderungen einzelner Angebote bis hin zu Betreiberwechseln und Flächentauschen unter den dortigen Akteuren kommen könnte, gestaltend mitwirken zu können, könnte für dieses zentrale Quartier des Ortskerns von Edewecht der Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB sinnvoll sein.

 

Wie bereits für die Entwicklungsflächen aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept praktiziert, wäre für diesen Bereich ebenfalls der Erlass einer entsprechenden Satzung möglich, da die Gemeinde auch hier konkrete städtebauliche Maßnahmen mit der Absicht in Betracht zieht, diesen für den Ort Edewecht zentralen Bereich städtebaulich zu stärken.

 

Durch die Satzung wäre die Gemeinde in die Lage versetzt, auf einen etwaigen Neuzuschnitt der zentralen Flächen durch die privaten Akteure vor Ort Verlagerungen von Nutzungen, die in städtebaulicher Hinsicht nachteilig sein könnten, durch die Möglichkeit des Vorkaufsrechtes intensiver steuernd einzuwirken.

 

Ein Entwurf einer entsprechenden Satzung ist als Anlage beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für das „Quartier Bahnhofstraße/Grubenhof“, wie er sich aus der Anlage zur Beschlussvorlage 2019/FB III/3018 der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 30.04.2019 ergibt, wird zugestimmt. Der Entwurf wird als Satzung beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung durch Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen. Auf die Bekanntmachung ist in der Nordwest-Zeitung „Ammerländer“ nachrichtlich hinzuweisen.

 


Anlagen:

- Entwurf Satzung besonderes Vorkaufsrecht „Quartier Bahnhofstraße/Grubenhof

- Gebiet Hauptstraße - Grubenhof