Finanzierung:
Die Veränderung des
Stammkapitals und der Gesellschaftsvertraglichen Rücklage der Ammerländer Wohnungsbau-Gesellschaft mbH erfolgt ohne eine
Zahlungsverpflichtung der Gemeinde Edewecht. Ebenso führt die Veränderung des
Stammkapitals zu keiner Veränderung der entsprechenden Bilanzposition
(Beteiligungen) bei der Gemeinde Edewecht.
Sachdarstellung:
Die Gemeinde Edewecht ist mit einer Einlage in Höhe von 11.440,00 €
(2,24% des Stammkapitals von 511.500,00 €) an der Ammerländer
Wohnungsbau-Gesellschaft mbH (AWG) beteiligt. Im Rahmen der Beschlussfassung
über die Gewinnverwendung des Jahresergebnisses 2017 wurde im Aufsichtsrat der
AWG unter Beteiligung des örtlichen Rechnungsprüfungsamtes eine
Grundsatzdiskussion hinsichtlich der Rechtmäßigkeit einer
Dividendenausschüttung in Höhe von 100% auf das Stammkapital im Hinblick auf §
149 NKomVG geführt. Die kommunalrechtliche sowie gesellschaftsrechtliche
Prüfung hat keine Einschränkungen oder Bedenken in dieser Fragestellung
aufgezeigt. Gleichwohl wurde zur Vermeidung von zukünftigen Diskussionen sowie
zur rechtlichen und bilanztechnischen Klarstellung hierzu vom Aufsichtsrat
vorgeschlagen, das Stammkapital durch eine Umwandlung eines Teils der „Anderen
Gewinnrücklagen“ in „Gezeichnetes Kapital“ (=Stammkapital) zu erhöhen. Dadurch
werde bei der AWG die Kapitalbasis gestärkt und durch die Ausweisung als
Stammkapital werde eine höhere Bindung der Kapitalmittel an das Unternehmen
erreicht.
Mit Schreiben vom 12.12.2018 hat die Gesellschaft den Vorsitzenden des
Aufsichtsrates, Herrn Landrat Jörg Bensberg, über die geplante Umwandlung
informiert (s. Anlage 1) und eine Anpassung des Stammkapitals auf insgesamt
5.000.000,00 € vorgeschlagen. Die Erhöhung soll dabei unter Wahrung der
bisherigen Beteiligungsverhältnisse erfolgen, wodurch sich die neuen absoluten
Anteile am Stammkapital lt. Anlage 2 ergeben, mithin für die Gemeinde Edewecht
111.827,96 €. Für die Anteilseigner der AWG ergeben sich keine
Zahlungsverpflichtungen. Auch bilanztechnisch bzw. haushaltsmäßig wirkt sich
eine Stammkapitalveränderung bei den kommunalen Gesellschaftern nicht aus. Lediglich
im Beteiligungsbericht ist die (korrigierte) Stammeinlage auszuweisen. Da dem
Unternehmen faktisch kein neues Kapital zugeführt wird, bestehen grundsätzlich
auch keine weiteren materiellen Folgewirkungen. Insbesondere verändert sich
auch die Haftungsposition der Gesellschafter nicht, da zusätzliche
Nachschusspflichten nicht entstehen. Die Verfahrenskosten (Notar bzw.
Handelsregister) werden von der AWG getragen.
Das Registergericht hat mittlerweile signalisiert, dass die oben
dargestellte Stammkapitalerhöhung aus rechtlichen Gründen so nicht umgesetzt
werden kann, da der Erhöhungsbetrag je Anteil auf volle EURO lauten muss.
Deshalb hat die AWG mit Schreiben vom 22.05.2019 an die Gemeinde Edewecht
vorgeschlagen (s. Anlage 3), das Stammkapital nicht auf volle 5 Mio. € zu
erhöhen, sondern die jeweiligen Anteile zu verzehnfachen. Dieses würde
bedeuten, dass das Stammkapital insgesamt um 4.603.000 € auf dann 5.115.000 €
erhöht würde. Für den Anteil der Gemeinde Edewecht könnte daraus folglich eine
Erhöhung um 102.960 € auf dann 114.400 € resultieren.
Ferner wird in diesem Schreiben auch vorgeschlagen, die
„Gesellschaftsvertragliche Rücklage“ dementsprechend anzupassen. Die Rücklage
beträgt lt. Gesellschaftervertrag 50% des Stammkapitals; mithin dann 2.257.500
€.
Die Umwandlung hat zu einem festen Bilanzstichtag zu erfolgen, sie soll
zum 31.12.2018 erfolgen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es der AWG
gelingt, den Jahresabschluss 2018 bis zum 31.08.2019 fertig zu stellen und
beschließen zu lassen. Finanzwirtschaftlich ist die Umwandlung für die
Gesellschaft ohne Risiko umsetzbar. Es ist ein ausreichender Rücklagenbestand
in den „Anderen Gewinnrücklagen“ vorhanden, so dass die Umwandlungsfähigkeit
des Rücklagenbestandes auch gegeben ist. Hinsichtlich der Finanzdaten wird auf
die anliegende Darstellung der Anlage 4 verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Gemeinde
Edewecht in der Gesellschafterversammlung der Ammerländer
Wohnungsbau-Gesellschaft mbH wird angewiesen wie folgt zu beschließen:
„1. Der Umwandlung der „Anderen
Gewinnrücklage“ i. H. v. 4.603.500,00 € in „Gezeichnetes Kapital“ unter
Beibehaltung der bisherigen Beteiligungsverhältnisse wird zugestimmt.
2. Der Erhöhung der
„Gesellschaftsvertraglichen Rücklage“ um 2.257.500 € durch Umbuchung aus der
Position „Andere Gewinnrücklage“ wird zugestimmt.“
Anlagen:
1.
Schreiben
der AWG an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates
2.
Übersicht
Stammkapital AWG
3.
Schreiben
der AWG vom 22.05.2019
4.
Finanzdaten
AWG