Betreff
Anträge des Hegering Edewecht der Jägerschaft des Landkreises Ammerland e.V. für einen Zuschuss aus Mitteln der Lokalen Agenda zur Beschaffung von Saatgut für a) die Anlegung von Blühstreifen und b) Bienenweiden in Privatgärten
Vorlage
2019/FB III/2968
Aktenzeichen
FB III - Beh
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushalt 2019 stehen für Zwecke der Lokalen Agenda 7.100 € zur Verfügung.

 

 


Sachdarstellung:

Auch in diesem Jahr setzt der Hegering Edewecht der Jägerschaft des Landkreises Ammerland e.V. sein Engagement für die Anlegung von Blühstreifen und Blühflächen in Privatgärten fort.

In den letzten Jahren konnten regelmäßig Blühflächen von über 40 ha angelegt werden.  Diese Aktivität leistet einen starken Beitrag zur Schaffung von Lebensräumen für Insekten und zur Sicherung von Rückzugsräumen für Wildtiere. Zudem wird durch die Blühweiden in Privatgärten ein Nahrungsangebot für Wild- und Honigbienen geschaffen.

 

Die Beschaffung des Saatgutes für die Blühstreifen wurde in den vergangenen fünf Jahren aus Mitteln der Lokalen Agenda bezuschusst.

In diesem Jahr beantragt der Hegering Edewecht für die Blühstreifen einen Zuschuss für das Saatgut in Höhe von 40 % der Gesamtkosten, jedoch höchstens 600,00 €.

Der Mehrbedarf im Gegensatz zu den Vorjahren, wo 35 % der Gesamtkosten, jedoch maximal 500  € beantragt und bewilligt wurden, wurde vom Hegering Edewecht damit begründet, dass die Kosten aufgrund der größeren Nachfrage gestiegen seien. Zudem reichere der Hegering das Saatgut durch Zugaben wie beispielsweise Sonnenblumen, Ringelblumen und Lupinen an.

 

Auch das Angebot des Hegering Edewecht für die Blühweiden in Privatgärten für Bienen erfreut sich großer Beliebtheit. Im Jahr 2016 nahmen 22 Gartenbesitzer an der Aktion teil. 2017 waren es bereits 50 und 2018 sogar insgesamt 123 Gartenbesitzer, die sich an dieser Aktion beteiligt haben.

Aufgrund der auch hier gestiegenen Nachfrage werden auch hier für dieses Jahr höhere Zuschüsse beantragt. Es werden weiterhin 50 % der Gesamtkosten beantragt, maximal jedoch 200,00 €. In den Vorjahren waren dies maximal 150,00 €. 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für die Herrichtung von Blühflächen ein Betrag in Höhe von 40 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 600,00 €, aus den Mitteln der Lokalen Agenda bewilligt.
  2. Dem Hegering Edewecht wird für die Beschaffung von Saatgut für Bienenweiden in Privatgärten ein Betrag in Höhe von 50 % der Gesamtkosten des Saatgutes, maximal jedoch 200,00 €, aus Mitteln der Lokalen Agenda bewilligt.

 

 


Anlagen:

Antrag des Hegering Edewecht vom 14. Februar 2019