Betreff
Grenzänderungsvertrag mit der Gemeinde Bad Zwischenahn
Vorlage
2019/FB I/2952
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Übertragung der Straßengrundstücke erfolgt unentgeltlich. Die Vermessung und die Eintragung des Eigentumswechsels der Straßengrundstücke werden von der Kommunalaufsicht veranlasst und sind ebenfalls unentgeltlich. Somit sind keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde zu erwarten.

 

 


Sachdarstellung:

Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.11.2018 berichtet (2018/FB I/2862), steht die Gemeinde Edewecht mit der Gemeinde Bad Zwischenahn in Verhandlungen, den Grenzverlauf zwischen beiden Gemeinden zu ändern. Hierzu soll ein Grenzänderungsvertrag mit der Gemeinde Bad Zwischenahn abgeschlossen werden (s. Anl. 1).

 

Die mögliche Grenzänderung betrifft lediglich Straßengrundstücke. Wie bekannt, verläuft die Grenze zur Gemeinde Bad Zwischenahn in Portsloge entlang der Straße Goldene Linie, wobei diese Straße gänzlich zur Gemeinde Bad Zwischenahn gehört. Im Weiteren verläuft sie dann in östlicher Richtung direkt mittig durch die Straßen Portsloger Straße und Portsloger Damm, d. h. der nördliche Teil der Straße gehört zur Gemeinde Bad Zwischenahn und der südliche Teil zur Gemeinde Edewecht. Dieser Grenzverlauf soll in diesem Bereich so geändert werden, dass der Teil der Goldenden Linie an die Gemeinde Edewecht übertragen werden soll, der auch von der Gemeinde Edewecht unterhalten wird. Dieses ist im südlichen Bereich der Straße ein Abschnitt von ca. 650 m Länge. Im Bereich der Portsloger Straße soll im Bereich zwischen der Einmündung der Goldenen Linie und der Alpenrosenstraße in Kleefeld der nördliche Teil der Straße auf die Gemeinde Edewecht übertragen werden. Im weiteren Verlauf der Straße, die ab dort Portsloger Damm heißt, wird der südliche Teil der Straße auf die Gemeinde Bad Zwischenahn übertragen. In dem anliegenden Lageplan (s. Anl. 2) sind die entsprechenden Fläche gekennzeichnet.

 

Insgesamt erhält die Gemeinde Edewecht von der Gemeinde Bad Zwischenahn eine Fläche von ca. 15.616 m², im Gegenzug wird eine Fläche von ca. 12.958 m² an die Gemeinde Bad Zwischenahn abgegeben. Somit beträgt der Zuwachs für die Gemeinde Edewecht insgesamt nur ca. 2.658 m².

 

Beide Gemeinden haben die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland mit einem gemeinsamen Schreiben (s. Anl. Nr. 3, ohne die dort genannten Anlagen) über ihre Absicht informiert, einen Grenzänderungsvertrag abschließen zu wollen. Ob und inwieweit die Kommunalaufsicht sich zu diesem Vorhaben bereits geäußert hat, wird in der Sitzung berichtet werden.

 

Ursprünglich war es auch vorgesehen, im Bereich der Wildenlohslinie in Friedrichsfehn und in Wildenloh eine Grenzänderung vorzunehmen (s. Anl. 4 und 5). Hiervon hat die Gemeinde Bad Zwischenahn mittlerweile Abstand genommen. Nach Ansicht der Gemeinde Bad Zwischenahn ist es ausreichend, jeweils dann Einzelvereinbarungen zu treffen, sollte es in diesem Bereich zu einer weiteren baulichen Entwicklung auf Seiten der Gemeinde Edewecht kommen. Jedoch wird von Seiten der Gemeindeverwaltung Edewecht auch weiterhin die Notwendigkeit gesehen, diesen Bereich ebenfalls in den Grenzänderungsvertrag mitaufzunehmen. Sollte es in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren baulichen Entwicklung kommen, könnte die Erschließung der betreffenden Bereiche allein über die Gemeindestraße der Gemeinde Edewecht erfolgen. Zu beachten ist außerdem, dass die Gemeinde Edewecht bereits größere Teile der Wildenlohslinie in diesen Bereichen auf ihre Kosten ausgebaut hat. Es wäre insofern nur folgerichtig, diese Teile der Straße auch auf die Gemeinde Edewecht zu übertragen. In den weiteren Gesprächen, an denen auch voraussichtlich die Kommunalaufsicht teilnehmen wird, müsste dieser Aspekt nochmals mit der Gemeinde Bad Zwischenahn erörtert werden.

 

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, den Einwohnerinnen und Einwohner beider Gemeinden in einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 25 Abs. 4 Satz 1 NKomVG). Hierzu soll eine gemeinsame Bekanntmachung beider Gemeinden in der Nordwest-Zeitung erfolgen. Als angemessener Zeitraum für diese Anhörung wird ein Monat angesehen. Die hier vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen in die weiteren Beratungen einfließen. Es ist geplant, dass diese Anhörung in der Zeit vom 18.03. bis zum 18.04.2019 durchgeführt werden soll. Deshalb sind die weiteren Beratungen in den Edewechter Gremien auch für die Zeit nach dieser Anhörung angesetzt.

 

Die Beratungen in den Gremien der Gemeinde Bad Zwischenahn sind für den 07.05.2019 (Straßen- und Verkehrsausschuss), 04.06.2019 (Verwaltungsausschuss) und 25.06.2019 (Gemeinderat) einberaumt.

 

Der von beiden Gemeinderäten beschlossene Gebietsänderungsvertrag ist von der Kommunalaufsicht zu genehmigen und anschließend wie eine Satzung öffentlich bekanntzumachen.

 

Die notwendigen Vermessungen für die Grundstücksübertragungen werden nach Abschluss des Gebietsänderungsvertrages von der Kommunalaufsicht in Auftrag gegeben und sind für beide Gemeinden kostenfrei. Ebenso werden die notwendigen Änderungen in den öffentlichen Büchern (Grundbuch etc.) durch die Kommunalaufsicht veranlasst und sind ebenfalls kostenfrei (§ 27 Abs. 1 und 2 NKomVG).

 

 


Beschlussvorschlag:

1.         Dem zur der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.03.2019 vorgelegten Entwurf eines Grenzänderungsvertrages mit der Gemeinde Bad Zwischenahn wird insoweit zugestimmt.

 

2.         In den weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn soll darauf hingewirkt werden, in dem abzuschließenden Grenzänderungsvertrag die in der Anlage Nr. 4 und 5 gekennzeichneten Bereiche der Wildenlohslinie in Friedrichsfehn und Wildenloh mit aufzunehmen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Zwischenahn und Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 

 


Anlagen:

Entwurf Gebietsänderungsvertrag

Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Portsloge

Schreiben an die Kommunalaufsicht

Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Friedrichsfehn

Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Wildenloh