Finanzierung:
Die Übertragung der
Straßengrundstücke erfolgt unentgeltlich. Die Vermessung und die Eintragung des
Eigentumswechsels der Straßengrundstücke werden von der Kommunalaufsicht
veranlasst und sind ebenfalls unentgeltlich. Somit sind keine finanziellen
Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde zu erwarten.
Sachdarstellung:
Wie bereits in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.11.2018
berichtet (2018/FB I/2862), steht die Gemeinde Edewecht mit der Gemeinde Bad
Zwischenahn in Verhandlungen, den Grenzverlauf zwischen beiden Gemeinden zu
ändern. Hierzu soll ein Grenzänderungsvertrag mit der Gemeinde Bad Zwischenahn
abgeschlossen werden (s. Anl. 1).
Die mögliche Grenzänderung betrifft lediglich Straßengrundstücke. Wie
bekannt, verläuft die Grenze zur Gemeinde Bad Zwischenahn in Portsloge entlang
der Straße Goldene Linie, wobei diese Straße gänzlich zur Gemeinde Bad
Zwischenahn gehört. Im Weiteren verläuft sie dann in östlicher Richtung direkt
mittig durch die Straßen Portsloger Straße und Portsloger Damm, d. h. der
nördliche Teil der Straße gehört zur Gemeinde Bad Zwischenahn und der südliche
Teil zur Gemeinde Edewecht. Dieser Grenzverlauf soll in diesem Bereich so
geändert werden, dass der Teil der Goldenden Linie an die Gemeinde Edewecht
übertragen werden soll, der auch von der Gemeinde Edewecht unterhalten wird.
Dieses ist im südlichen Bereich der Straße ein Abschnitt von ca. 650 m Länge.
Im Bereich der Portsloger Straße soll im Bereich zwischen der Einmündung der
Goldenen Linie und der Alpenrosenstraße in Kleefeld der nördliche Teil der
Straße auf die Gemeinde Edewecht übertragen werden. Im weiteren Verlauf der
Straße, die ab dort Portsloger Damm heißt, wird der südliche Teil der Straße
auf die Gemeinde Bad Zwischenahn übertragen. In dem anliegenden Lageplan (s.
Anl. 2) sind die entsprechenden Fläche gekennzeichnet.
Insgesamt erhält die Gemeinde Edewecht von der Gemeinde Bad Zwischenahn
eine Fläche von ca. 15.616 m², im Gegenzug wird eine Fläche von ca. 12.958 m²
an die Gemeinde Bad Zwischenahn abgegeben. Somit beträgt der Zuwachs für die
Gemeinde Edewecht insgesamt nur ca. 2.658 m².
Beide Gemeinden haben die Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland mit
einem gemeinsamen Schreiben (s. Anl. Nr. 3, ohne die dort genannten Anlagen)
über ihre Absicht informiert, einen Grenzänderungsvertrag abschließen zu wollen.
Ob und inwieweit die Kommunalaufsicht sich zu diesem Vorhaben bereits geäußert
hat, wird in der Sitzung berichtet werden.
Ursprünglich war es auch vorgesehen, im Bereich der Wildenlohslinie in
Friedrichsfehn und in Wildenloh eine Grenzänderung vorzunehmen (s. Anl. 4 und
5). Hiervon hat die Gemeinde Bad Zwischenahn mittlerweile Abstand genommen.
Nach Ansicht der Gemeinde Bad Zwischenahn ist es ausreichend, jeweils dann
Einzelvereinbarungen zu treffen, sollte es in diesem Bereich zu einer weiteren
baulichen Entwicklung auf Seiten der Gemeinde Edewecht kommen. Jedoch wird von
Seiten der Gemeindeverwaltung Edewecht auch weiterhin die Notwendigkeit
gesehen, diesen Bereich ebenfalls in den Grenzänderungsvertrag mitaufzunehmen.
Sollte es in diesem Bereich zu einem späteren Zeitpunkt zu einer weiteren
baulichen Entwicklung kommen, könnte die Erschließung der betreffenden Bereiche
allein über die Gemeindestraße der Gemeinde Edewecht erfolgen. Zu beachten ist
außerdem, dass die Gemeinde Edewecht bereits größere Teile der Wildenlohslinie
in diesen Bereichen auf ihre Kosten ausgebaut hat. Es wäre insofern nur
folgerichtig, diese Teile der Straße auch auf die Gemeinde Edewecht zu
übertragen. In den weiteren Gesprächen, an denen auch voraussichtlich die
Kommunalaufsicht teilnehmen wird, müsste dieser Aspekt nochmals mit der
Gemeinde Bad Zwischenahn erörtert werden.
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, den Einwohnerinnen und Einwohner beider
Gemeinden in einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 25 Abs. 4
Satz 1 NKomVG). Hierzu soll eine gemeinsame Bekanntmachung beider Gemeinden in
der Nordwest-Zeitung erfolgen. Als angemessener Zeitraum für diese Anhörung
wird ein Monat angesehen. Die hier vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollen
in die weiteren Beratungen einfließen. Es ist geplant, dass diese Anhörung in
der Zeit vom 18.03. bis zum 18.04.2019 durchgeführt werden soll. Deshalb sind
die weiteren Beratungen in den Edewechter Gremien auch für die Zeit nach dieser
Anhörung angesetzt.
Die Beratungen in den Gremien der Gemeinde Bad Zwischenahn sind für den
07.05.2019 (Straßen- und Verkehrsausschuss), 04.06.2019 (Verwaltungsausschuss)
und 25.06.2019 (Gemeinderat) einberaumt.
Der von beiden Gemeinderäten beschlossene Gebietsänderungsvertrag ist von
der Kommunalaufsicht zu genehmigen und anschließend wie eine Satzung öffentlich
bekanntzumachen.
Die notwendigen Vermessungen für die Grundstücksübertragungen werden nach
Abschluss des Gebietsänderungsvertrages von der Kommunalaufsicht in Auftrag
gegeben und sind für beide Gemeinden kostenfrei. Ebenso werden die notwendigen
Änderungen in den öffentlichen Büchern (Grundbuch etc.) durch die
Kommunalaufsicht veranlasst und sind ebenfalls kostenfrei (§ 27 Abs. 1 und 2
NKomVG).
Beschlussvorschlag:
1.
Dem
zur der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 05.03.2019 vorgelegten
Entwurf eines Grenzänderungsvertrages mit der Gemeinde Bad Zwischenahn wird
insoweit zugestimmt.
2.
In den
weiteren Verhandlungen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn soll darauf hingewirkt
werden, in dem abzuschließenden Grenzänderungsvertrag die in der Anlage Nr. 4
und 5 gekennzeichneten Bereiche der Wildenlohslinie in Friedrichsfehn und
Wildenloh mit aufzunehmen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bad Zwischenahn
und Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland, das weitere Verfahren
abzuwickeln.
Anlagen:
Entwurf Gebietsänderungsvertrag
Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Portsloge
Schreiben an die Kommunalaufsicht
Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Friedrichsfehn
Lageplan der Grenzänderungen im Bereich Wildenloh