Betreff
Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)
Vorlage
2019/FB I/2945
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Aus der Anpassung der Verwaltungskostensatzungsatzung resultieren keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen.

 


Sachdarstellung:

 

Die derzeitige Verwaltungskostensatzung datiert vom 06.05.1985 und wurde zuletzt am 17.12.2001 durch die Euro-Anpassungssatzung der Gemeinde Edewecht geändert. Aus diesem Grunde ist die Satzung insgesamt neugefasst und an das Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und das aktuelle Abgabenrecht angepasst worden.

 

Bei dieser Gelegenheit wurde zudem der Kostentarif überarbeitet und die Gebührensätze den aktuellen Kosten angepasst.

Folgende Punkte des bislang geltenden Kostentarifs sind entweder aufgrund einer geänderten Rechtslage oder wegen fehlender praktischer Bedeutung nicht wieder aufgenommen worden:

 

-          3.2 Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz

-          10 Ersatzstücke für verlorengegangene Hundesteuermarken

-          13 Nachforschung nach dem Verbleib einer Überweisung

-          14 Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen

-          18.1 Entwässerungsgenehmigungen bzw. Änderungsgenehmigungen mit besonderem Aufwand

-          18.7 Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung

-          Bescheinigung nach § 69a NBauO

-          21 Archiv

-          23 Statistik/Sonstiges.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) wird in der anliegenden Form beschlossen.

 


Anlagen:

 

Entwurf der Neufassung der Verwaltungskostensatzung