Finanzierung:
Aus der Anpassung der
Verwaltungskostensatzungsatzung resultieren keine nennenswerten finanziellen
Auswirkungen.
Sachdarstellung:
Die derzeitige Verwaltungskostensatzung datiert vom 06.05.1985 und wurde
zuletzt am 17.12.2001 durch die Euro-Anpassungssatzung der Gemeinde Edewecht
geändert. Aus diesem Grunde ist die Satzung insgesamt neugefasst und an das
Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und das aktuelle Abgabenrecht angepasst
worden.
Bei dieser Gelegenheit wurde zudem der Kostentarif überarbeitet und die
Gebührensätze den aktuellen Kosten angepasst.
Folgende Punkte des bislang geltenden Kostentarifs sind entweder aufgrund einer geänderten Rechtslage oder wegen fehlender praktischer Bedeutung nicht wieder aufgenommen worden:
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3.2
Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz
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10
Ersatzstücke für verlorengegangene Hundesteuermarken
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13
Nachforschung nach dem Verbleib einer Überweisung
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14
Abgabe von Verdingungsunterlagen bei öffentlichen Ausschreibungen
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18.1
Entwässerungsgenehmigungen bzw. Änderungsgenehmigungen mit besonderem Aufwand
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18.7
Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang bei der Wasserversorgung
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Bescheinigung
nach § 69a NBauO
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21
Archiv
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23
Statistik/Sonstiges.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde
Edewecht über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis
(Verwaltungskostensatzung) wird in der anliegenden Form beschlossen.
Anlagen:
Entwurf der Neufassung der Verwaltungskostensatzung