Finanzierung:
Die Anhebung der
Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtliche tätige
Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht soll
durch Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Feuerwehren ab
2019 erfolgen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Rahmen der
Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen.
Sachdarstellung:
Mit Datum vom 01.01.2017 trat die Satzung über die Entschädigung für
Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger/-innen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht in Kraft.
Bis zum 31.12.2016 waren die Entschädigungen im Bereich der Feuerwehren
an die allgemeine Satzung über Aufwandsentschädigung der Gemeinde Edewecht
gebunden. Ab 2017 erfolgte dann die Umstellung auf eine eigenständige Satzung.
Eine Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte jedoch nicht.
Mit Schreiben vom 09.07.2018 beantragt der Kreisbrandmeister Andree
Hoffbuhr eine Anhebung der Entschädigungssätze bei den Feuerwehren im Landkreis
Ammerland aufgrund eines Beschlusses des Kreiskommandos. Der Antrag beinhaltet
auch eine Aufstellung über die
angedachten zukünftigen Monatspauschalen. Erstmals wird auch die Entschädigung
für Funktionsträger gefordert, für die bisher keine Entschädigung vorgesehen
war.
Der Antrag wurde auf einer Sitzung der HVB auf Kreisebene bereits
erörtert und positiv begleitet. Auch auf dem Treffen der
Feuerwehrsachbearbeiter Anfang November diesen Jahres war der Antrag Thema.
Alle Ammerlandgemeinden beabsichtigen dem Antrag zu folgen und diesen zum
01.01.2019 umsetzen.
Nach der bisherigen Satzung wurden im Dezember jeden Jahres
Aufwandsentschädigungen an die Funktionsträger in Höhe von ca. 10.500,00 €
gezahlt. Durch die Anpassung werden hier zukünftig Kosten in Höhe von 15.500,00
€ zu erwarten sein. Die Änderungen zur bisherigen Satzung sind in der Anlage
aufgeführt und ersichtlich.
Der Mehraufwand durch die Anhebung der Entschädigung für die Teilnahme an
Lehrgängen kann nicht genau beziffert werden, da diese Entschädigungen jedes
Jahr einen unterschiedlichen Umfang haben. Die Steigerungsrate liegt hier bei
ca. 13 % für den Besuch von Lehrgängen auf Landesebene bzw. 22 % bei Lehrgängen
auf Kreisebene.
In § 2 Abs. 5 der Satzung (zuvor § 2 Abs. 4) werden Regelungen zum
Verdienstausfall bei selbständig Tätigen im Einsatzfall getroffen. Der dort
bisher genannte Betrag von 20,00 € pro Stunde ist nicht zeitgemäß und reicht
bei weitem nicht aus um den Regelungen des NBrandSchG aus § 12 Abs. 1 gerecht
zu werden. Danach dürfen den Mitgliedern der Feuerwehr durch ihre ehrenamtliche
Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeitsverhältnis erwachsen.
Eine Anhebung des Stundensatzes auf 40,00 € ist nach Recherchen im
Internet geboten und bei vielen Gemeinden in Niedersachsen auch so in den
Satzungen geregelt. Die maximale Entschädigung pro Tag ist auf acht Stunden
festgelegt.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen zur bisherigen Satzung wird eine
komplette Neufassung der Satzung erforderlich.
Mit Beschluss der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die
Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehramtlich tätige Funktionsträger/-innen
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird die bisherige gültige
Satzung vom 19.12.2016 aufgehoben.
Beschlussvorschlag:
Die Neufassung
Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige
ehrenamtliche Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Edewecht wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Satzung tritt zum
01.01.2019 in Kraft.
Anlagen:
a)
Neufassung
der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige
ehrenamtlich Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde
Edewecht
b)
Gegenüberstellung
der Änderungen zur bisherigen Satzung
c)
Antrag
der Kreisbrandmeisters Andree Hoffbuhr