Betreff
Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2018/FB II/2908
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Anhebung der Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtliche tätige Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht soll durch Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Feuerwehren ab 2019 erfolgen. Die hierfür erforderlichen Finanzmittel sind im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2019 bereitzustellen.

 


Sachdarstellung:

Mit Datum vom 01.01.2017 trat die Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtlich tätige Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht in Kraft.

 

Bis zum 31.12.2016 waren die Entschädigungen im Bereich der Feuerwehren an die allgemeine Satzung über Aufwandsentschädigung der Gemeinde Edewecht gebunden. Ab 2017 erfolgte dann die Umstellung auf eine eigenständige Satzung. Eine Anpassung der Entschädigungssätze erfolgte jedoch nicht.

 

Mit Schreiben vom 09.07.2018 beantragt der Kreisbrandmeister Andree Hoffbuhr eine Anhebung der Entschädigungssätze bei den Feuerwehren im Landkreis Ammerland aufgrund eines Beschlusses des Kreiskommandos. Der Antrag beinhaltet auch eine Aufstellung über  die angedachten zukünftigen Monatspauschalen. Erstmals wird auch die Entschädigung für Funktionsträger gefordert, für die bisher keine Entschädigung vorgesehen war.

Der Antrag wurde auf einer Sitzung der HVB auf Kreisebene bereits erörtert und positiv begleitet. Auch auf dem Treffen der Feuerwehrsachbearbeiter Anfang November diesen Jahres war der Antrag Thema. Alle Ammerlandgemeinden beabsichtigen dem Antrag zu folgen und diesen zum 01.01.2019 umsetzen.

 

Nach der bisherigen Satzung wurden im Dezember jeden Jahres Aufwandsentschädigungen an die Funktionsträger in Höhe von ca. 10.500,00 € gezahlt. Durch die Anpassung werden hier zukünftig Kosten in Höhe von 15.500,00 € zu erwarten sein. Die Änderungen zur bisherigen Satzung sind in der Anlage aufgeführt und ersichtlich.

Der Mehraufwand durch die Anhebung der Entschädigung für die Teilnahme an Lehrgängen kann nicht genau beziffert werden, da diese Entschädigungen jedes Jahr einen unterschiedlichen Umfang haben. Die Steigerungsrate liegt hier bei ca. 13 % für den Besuch von Lehrgängen auf Landesebene bzw. 22 % bei Lehrgängen auf Kreisebene.

 

In § 2 Abs. 5 der Satzung (zuvor § 2 Abs. 4) werden Regelungen zum Verdienstausfall bei selbständig Tätigen im Einsatzfall getroffen. Der dort bisher genannte Betrag von 20,00 € pro Stunde ist nicht zeitgemäß und reicht bei weitem nicht aus um den Regelungen des NBrandSchG aus § 12 Abs. 1 gerecht zu werden. Danach dürfen den Mitgliedern der Feuerwehr durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeitsverhältnis erwachsen.

Eine Anhebung des Stundensatzes auf 40,00 € ist nach Recherchen im Internet geboten und bei vielen Gemeinden in Niedersachsen auch so in den Satzungen geregelt. Die maximale Entschädigung pro Tag ist auf acht Stunden festgelegt.

Aufgrund der umfangreichen Änderungen zur bisherigen Satzung wird eine komplette Neufassung der Satzung erforderlich.

Mit Beschluss der Neufassung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehramtlich tätige Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird die bisherige gültige Satzung vom 19.12.2016 aufgehoben.

 


Beschlussvorschlag:

Die Neufassung Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtliche Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.

 


Anlagen:

a)    Neufassung der Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte/-beamtinnen und sonstige ehrenamtlich Funktionsträger/-innen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Edewecht

 

b)    Gegenüberstellung der Änderungen zur bisherigen Satzung

 

c)    Antrag der Kreisbrandmeisters Andree Hoffbuhr