Betreff
Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 - 2022 sowie der Festsetzung der Steuerhebesätze
Vorlage
2018/FB I/2899
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Entwurf des Ergebnishaushalts sieht bei ordentlichen Erträgen von insgesamt 40.730.900,00 € und ordentlichen Aufwendungen von 40.634.800,00 € planmäßig für das Haushaltsjahr 2019 einen leichten Überschuss in Höhe von 96.100,00 € und damit rd. 500.000 € weniger als im Vorjahresplanansatz vor. Hierbei wurde von unveränderten Hebesätzen bei den Grundsteuern A und B (300 %) und bei der Gewerbesteuer (325 %) ausgegangen.

 

Für das kommende Haushaltsjahr werden Erträge aus Steuern und Abgaben in Höhe von 19,95 Mio. € erwartet. Der Vorjahresplanansatz wird damit um rd. 1,76 Mio. € überschritten. Deutliche Zuwächse sind beim Einkommensteueranteil zu veranschlagen, der erstmalig mit über 10 Mio. € eingeplant worden ist. Basis dieser optimistischen Annahme sind die Entwicklungen des lfd. Jahres sowie eine Ausschöpfung der Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2018 - 2022.

Die sehr erfreuliche Entwicklung der Gewerbesteuer im lfd. Jahr führt auch in der Planung 2019 zu einer zuversichtlichen Herangehensweise. Der Planansatz in Höhe von 5,5 Mio. € (2018: 5,0 Mio. €) liegt rd. 200.000 € über dem Vorauszahlungssoll. Auch in diesem Punkt ist von der letztjährigen Vorgehensweise bei der Planung nach oben abgewichen worden.

Für die Planung der Schlüsselzuweisungen wurde ein Grundbetrag von 1.100 € angesetzt. Die vorläufigen Berechnungsgrundlagen des Landesamtes für Statistik haben die auch in diesem Fall sehr optimistische Einschätzung bestätigt. Insgesamt beträgt der Planansatz 6,98 Mio. €, rd. 800 T€ über dem Vorjahresniveau. 

Weiterhin bemerkenswert ist die Verschiebung der Erträge für den Betrieb der Kindertagesstätten. Durch die Abschaffung der Gebühren verringern sich die Erträge bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten um rd. 400 T€. Die zur Kompensation durch das Land erhaltenen Gelder werden bei den Zuwendungen verbucht. Durch den Umstand, dass im lfd. Jahr die Sonderzahlung des Landkreises zu berücksichtigen war (rd. 620 T€) steigen die Erträge hier trotz der höheren Schlüsselzuweisungen und der Landeszuwendungen lediglich um rd. 580 T€.

 

Bis auf die leicht rückläufigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhen sich sämtliche Aufwandspositionen, z. T. sogar deutlich. Bei den Personalaufwendungen, die mit rd. 10,2 Mio. € ca. 600 T€ höher als im lfd. Haushaltsjahr veranschlagt wurden, schlagen insbesondere die Tarifsteigerung und die weiter steigenden Kosten für die Betreuung in den Kindergärten zu Buche. Letztere liegen mit insgesamt rd. 3,52 Mio. € ca. 470.000 € über dem Planansatz für das Haushaltsjahr 2018.

Bei den Sach- und Dienstleistungen (12,98 Mio. €) ist wie bereits im vergangenen Jahr ein nicht unerheblicher Betrag für Sanierungsmaßnahmen im Bereich Hoch- und Tiefbau veranschlagt worden (2,62 Mio. €). Die bereits im Rahmen der letzten Haushaltsplanung dargestellte Zielgröße von etwa 2,2 – 2,5 Mio. € konnte damit abermals realisiert werden.

Die erhöhten Aufwendungen für Abschreibungen sind auf das Fortschreiten bei der Aufholung der Jahresabschlüsse zurückzuführen. Nachdem die Anlagenbuchhaltung weitestgehend auf Stand ist, konnten die sich daraus ergebenden aktuellen Zahlen berücksichtigt werden.

Entsprechend der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ist auch bei der Kreisumlage ein deutlicher Anstieg auf nunmehr rd. 8,5 Mio. € zu verzeichnen. 

 

Finanzhaushalt

 

Die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes führen zu einem positiven Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1,69 Mio. €. Dadurch kann die ordentliche Tilgungsrate von 665 T€ aus dem lfd. „Betrieb“ erwirtschaftet werden. Allerdings gelingt es nicht mehr – wie zur letzten Planungsperiode – auch die Netto-Abschreibungen dadurch zu decken. Dies kann als ein Indiz für die sich trotz hoher Erträge verändernde wirtschaftliche Situation der Gemeinde Edewecht betrachtet werden.

Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit insgesamt rd. 10,5 Mio. € veranschlagt. Knapp die Hälfte der Mittel entfällt auf die Fertigstellung der bereits im lfd. Jahr oder in den Vorjahren begonnen großen Maßnahmen Rathaussanierung, Dach- und Fassadensanierung OBS Edewecht, Sportanlage Außenstelle Gymnasium und Neubau Feuerwehr Friedrichsfehn.

 

Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen trägt neben der guten Liquiditätslage und dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die Veräußerung von Baugrundstücken mit rd. 2,75 Mio. € bei. Somit können die Maßnahmen aus eigener Kraft und ohne Berücksichtigung von Kreditmitteln finanziert werden.

 

Haushaltsreste werden in der Regel nur in den Fällen gebildet, in denen bereits begonnene Maßnahme im lfd. Jahr nicht abgeschlossen werden konnten. In den anderen Fällen werden Beträge neu veranschlagt. Diese sind in der Investitionsübersicht besonders gekennzeichnet, weil ansonsten der Eindruck erweckt werden könnte, dass die Summe der dargestellten Beträge das Gesamtvolumen der Maßnahme ausmacht.

 

Fazit und Ausblick

 

Aufgrund der weiterhin unvergleichlich guten konjunkturellen Lage ist es wiederum gelungen einen mit einem leichten Überschuss ausgestatten Entwurf eines Haushaltes aufzustellen. Dabei ist sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite erstmalig die Grenze von 40 Mio. € überschritten worden. Bedenklich ist allerdings der sprunghafte Anstieg der Aufwendungen um mehr als 3 Mio. €. Auch wenn die mittelfristige Ergebnisplanung nach den derzeitigen konjunkturellen Rahmendaten von weiter steigenden Erträgen und steigenden Überschüssen ausgeht, mehren sich mittlerweile die Anzeichen, dass ein Ende der Hochkonjunkturphase erreicht ist. Damit einhergehend wird eine Stagnation der Erträge bzw. ein leichter Rückgang wahrscheinlicher. Inwieweit es gelingen kann, in einem gleichen Maße auch die Aufwandsseite zu steuern, bleibt abzuwarten. Sollte dies nicht gelingen, wäre auch in Edewecht in den kommenden Jahren eine Anhebung der Hebesätze nicht mehr auszuschließen.

 


Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 04.12.2018 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.