Sachdarstellung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und Anlagen ist
dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushalts sieht bei ordentlichen Erträgen von
insgesamt 40.730.900,00 € und ordentlichen Aufwendungen von 40.634.800,00 €
planmäßig für das Haushaltsjahr 2019 einen leichten Überschuss in Höhe von
96.100,00 € und damit rd. 500.000 € weniger als im Vorjahresplanansatz vor.
Hierbei wurde von unveränderten Hebesätzen bei den Grundsteuern A und B (300 %)
und bei der Gewerbesteuer (325 %) ausgegangen.
Für das kommende Haushaltsjahr werden Erträge aus Steuern und Abgaben in
Höhe von 19,95 Mio. € erwartet. Der Vorjahresplanansatz wird damit um rd. 1,76
Mio. € überschritten. Deutliche Zuwächse sind beim Einkommensteueranteil zu
veranschlagen, der erstmalig mit über 10 Mio. € eingeplant worden ist. Basis
dieser optimistischen Annahme sind die Entwicklungen des lfd. Jahres sowie eine
Ausschöpfung der Orientierungsdaten für den Planungszeitraum 2018 - 2022.
Die sehr erfreuliche Entwicklung der Gewerbesteuer im lfd. Jahr führt
auch in der Planung 2019 zu einer zuversichtlichen Herangehensweise. Der
Planansatz in Höhe von 5,5 Mio. € (2018: 5,0 Mio. €) liegt rd. 200.000 € über
dem Vorauszahlungssoll. Auch in diesem Punkt ist von der letztjährigen
Vorgehensweise bei der Planung nach oben abgewichen worden.
Für die Planung der Schlüsselzuweisungen wurde ein Grundbetrag von 1.100
€ angesetzt. Die vorläufigen Berechnungsgrundlagen des Landesamtes für
Statistik haben die auch in diesem Fall sehr optimistische Einschätzung
bestätigt. Insgesamt beträgt der Planansatz 6,98 Mio. €, rd. 800 T€ über dem
Vorjahresniveau.
Weiterhin bemerkenswert ist die Verschiebung der Erträge für den Betrieb
der Kindertagesstätten. Durch die Abschaffung der Gebühren verringern sich die
Erträge bei den öffentlich-rechtlichen Entgelten um rd. 400 T€. Die zur
Kompensation durch das Land erhaltenen Gelder werden bei den Zuwendungen
verbucht. Durch den Umstand, dass im lfd. Jahr die Sonderzahlung des
Landkreises zu berücksichtigen war (rd. 620 T€) steigen die Erträge hier trotz
der höheren Schlüsselzuweisungen und der Landeszuwendungen lediglich um rd. 580
T€.
Bis auf die leicht rückläufigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen erhöhen
sich sämtliche Aufwandspositionen, z. T. sogar deutlich. Bei den
Personalaufwendungen, die mit rd. 10,2 Mio. € ca. 600 T€ höher als im lfd.
Haushaltsjahr veranschlagt wurden, schlagen insbesondere die Tarifsteigerung
und die weiter steigenden Kosten für die Betreuung in den Kindergärten zu
Buche. Letztere liegen mit insgesamt rd. 3,52 Mio. € ca. 470.000 € über dem
Planansatz für das Haushaltsjahr 2018.
Bei den Sach- und Dienstleistungen (12,98 Mio. €) ist wie bereits im
vergangenen Jahr ein nicht unerheblicher Betrag für Sanierungsmaßnahmen im
Bereich Hoch- und Tiefbau veranschlagt worden (2,62 Mio. €). Die bereits im
Rahmen der letzten Haushaltsplanung dargestellte Zielgröße von etwa 2,2 – 2,5
Mio. € konnte damit abermals realisiert werden.
Die erhöhten Aufwendungen für Abschreibungen sind auf das Fortschreiten
bei der Aufholung der Jahresabschlüsse zurückzuführen. Nachdem die
Anlagenbuchhaltung weitestgehend auf Stand ist, konnten die sich daraus
ergebenden aktuellen Zahlen berücksichtigt werden.
Entsprechend der Entwicklung der Schlüsselzuweisungen ist auch bei der
Kreisumlage ein deutlicher Anstieg auf nunmehr rd. 8,5 Mio. € zu
verzeichnen.
Finanzhaushalt
Die Ein- und Auszahlungen des Finanzhaushaltes führen zu einem positiven
Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in Höhe von 1,69 Mio. €. Dadurch kann die
ordentliche Tilgungsrate von 665 T€ aus dem lfd. „Betrieb“ erwirtschaftet
werden. Allerdings gelingt es nicht mehr – wie zur letzten Planungsperiode –
auch die Netto-Abschreibungen dadurch zu decken. Dies kann als ein Indiz für
die sich trotz hoher Erträge verändernde wirtschaftliche Situation der Gemeinde
Edewecht betrachtet werden.
Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit insgesamt rd. 10,5 Mio. € veranschlagt. Knapp die Hälfte der Mittel entfällt auf die Fertigstellung der bereits im lfd. Jahr oder in den Vorjahren begonnen großen Maßnahmen Rathaussanierung, Dach- und Fassadensanierung OBS Edewecht, Sportanlage Außenstelle Gymnasium und Neubau Feuerwehr Friedrichsfehn.
Zur Finanzierung der investiven Maßnahmen trägt neben der guten Liquiditätslage und dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit auch die Veräußerung von Baugrundstücken mit rd. 2,75 Mio. € bei. Somit können die Maßnahmen aus eigener Kraft und ohne Berücksichtigung von Kreditmitteln finanziert werden.
Haushaltsreste werden in der Regel nur in den Fällen gebildet, in denen bereits begonnene Maßnahme im lfd. Jahr nicht abgeschlossen werden konnten. In den anderen Fällen werden Beträge neu veranschlagt. Diese sind in der Investitionsübersicht besonders gekennzeichnet, weil ansonsten der Eindruck erweckt werden könnte, dass die Summe der dargestellten Beträge das Gesamtvolumen der Maßnahme ausmacht.
Fazit und Ausblick
Aufgrund der weiterhin unvergleichlich guten konjunkturellen Lage ist es wiederum gelungen einen mit einem leichten Überschuss ausgestatten Entwurf eines Haushaltes aufzustellen. Dabei ist sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite erstmalig die Grenze von 40 Mio. € überschritten worden. Bedenklich ist allerdings der sprunghafte Anstieg der Aufwendungen um mehr als 3 Mio. €. Auch wenn die mittelfristige Ergebnisplanung nach den derzeitigen konjunkturellen Rahmendaten von weiter steigenden Erträgen und steigenden Überschüssen ausgeht, mehren sich mittlerweile die Anzeichen, dass ein Ende der Hochkonjunkturphase erreicht ist. Damit einhergehend wird eine Stagnation der Erträge bzw. ein leichter Rückgang wahrscheinlicher. Inwieweit es gelingen kann, in einem gleichen Maße auch die Aufwandsseite zu steuern, bleibt abzuwarten. Sollte dies nicht gelingen, wäre auch in Edewecht in den kommenden Jahren eine Anhebung der Hebesätze nicht mehr auszuschließen.
Beschlussvorschlag:
Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und
Haushaltsausschusses am 04.12.2018 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung
und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 einschl. des
Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 – 2022
wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.