Finanzierung:
Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein Betrag in Höhe von 20.000 € zur Verfügung gestellt. Das Budget für die Folgejahre ist abhängig von der Nachfrage nach diesem Förderprogramm.
Sachdarstellung:
Eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Entwicklung des Unternehmensbestandes. Dabei kommt den Existenzgründungen ein besonderes Maß an Bedeutung zu.
Gleichzeitig soll der Gewerbeleerstand - insbesondere innerhalb der Ortsdurchfahrten - reduziert werden.
Aus diesem Grund wurde die in der
Anlage befindliche „Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der
Gemeinde Edewecht“ im Arbeitskreis Wirtschaft erarbeitet. Die Existenzgründer
und Existenzgründerinnen sollen in Form eines monatlichen Mietzuschusses
unterstützt werden.
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Gemeinde Edewecht beschließt die Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen
in der Gemeinde Edewecht. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.
2.
Im
Haushalt 2019 wird ein Betrag in Höhe von 20.000 € bereitgestellt. Über die
Höhe der Förderbeträge für die Folgejahre wird im Herbst 2019 beraten.
Anlagen:
- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde
Edewecht