Betreff
Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2018/FB III/2898
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für das Haushaltsjahr 2019 wird ein Betrag in Höhe von 20.000 € zur Verfügung ge­stellt. Das Budget für die Folgejahre ist abhängig von der Nachfrage nach diesem Förderprogramm.


Sachdarstellung:

Eine zentrale Aufgabe der Wirtschaftsförderung ist die Entwicklung des Unterneh­mensbestandes. Dabei kommt den Existenzgründungen ein besonderes Maß an Be­deutung zu.

Gleichzeitig soll der Gewerbeleerstand - insbesondere innerhalb der Ortsdurchfahr­ten - reduziert werden.

Aus diesem Grund wurde die in der Anlage befindliche „Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht“ im Arbeitskreis Wirtschaft erarbei­tet. Die Existenzgründer und Existenzgründerinnen sollen in Form eines monatlichen Mietzuschusses unterstützt werden.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Edewecht beschließt die Richtlinie zur Förderung von Existenz­gründungen in der Gemeinde Edewecht. Sie tritt am 01.01.2019 in Kraft.

2.    Im Haushalt 2019 wird ein Betrag in Höhe von 20.000 € bereitgestellt. Über die Höhe der Förderbeträge für die Folgejahre wird im Herbst 2019 beraten.

 


Anlagen:

- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen in der Gemeinde Edewecht