Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2019
Vorlage
2018/FB I/2888
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2019 ergibt sich aus der Anlage. Es errechnet sich ein kostendeckender Gebührensatz von 0,91 Euro je Meter Straßenfront. Dies entspricht dem bisherigen Gebührensatz.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2019 unverändert je Meter Straßenfront 0,91 €.

 

 


Anlagen:

Gebührenkalkulation