Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000,00 € wären
ggf. in der Planung für das
Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Anwohner des Wildenloh beklagen die Verkehrssituation beim Queren des
Wildenlohsdamm in Höhe der Wildenlohslinie. Insbesondere Schulkinder seien an
der schlecht ausgeleuchteten Einmündung gefährdet. In diesem Einmündungsbereich
müssen zudem Radfahrer, die den Gehweg befahren dürfen, die Straßenseite
wechseln.
Im Rahmen eines Ortstermines am 25.10.2017 wurde die verkehrliche
Situation gemeinsam mit dem Landkreis Ammerland und der Gemeinde Bad
Zwischenahn in Augenschein genommen.
Im morgendlichen Berufsverkehr zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr wurde der
Wildenlohsdamm insgesamt 79-mal von Radfahrern und Fußgängern gequert. Hierbei
handelte es sich überwiegend um Schulkinder. In diesem Zeitraum lag die
Verkehrsstärke auf dem Wildenlohsdamm bei 466 Fahrzeugen.
Zudem konnte festgehalten werden, dass der Einmündungsbereich insgesamt
schlecht ausgeleuchtet ist.
Für die Anordnung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage müssen die
verkehrlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei handelt es sich zum Einen
um die Querungszahlen (Anzahl der querenden Fußgänger pro Stunde) und zum
Anderen um die Verkehrsstärke (Anzahl der Fahrzeuge auf der zu querenden Straße
pro Stunde).
Der Schwellenwert der Querungszahlen wurde erreicht, die festgestellte
Verkehrsstärke bewegt sich allerdings nur am Rande des Schwellenwertes für eine
Empfehlung. Gemäß der Richtlinie für Fußgängerüberwege, sind Lichtsignalanlagen
erst bei Überschreitung einer Verkehrsstärke von über 750 Fahrzeugen als
erforderlich anzusehen.
Seitens der Gemeinde Edewecht wurde auch die Möglichkeit der Schaffung
eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) geprüft.
Der betreffende Einmündungsbereich liegt außerhalb geschlossener
Ortschaft. Die geschlossene Ortslage ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zur
Straßenverkehrsordnung allerdings Voraussetzung für die Schaffung eines solchen
Fußgängerüberweges.
Weiterhin wurde auch eine Querungshilfe, beispielsweise in Form einer
„Insel“ geprüft. Für die Schaffung einer solchen Querungshilfe reicht
allerdings die Breite des Straßenkörpers nicht aus.
Kostenträger einer zu errichtenden Verkehrseinrichtung – hier eine
Fußgänger-Lichtsignalanlage – ist der jeweilige Straßenbaulastträger.
Dies wäre nach Abschluss der Gespräche über die Übertragung von
Straßenflächen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn die Gemeinde Edewecht. Die
Kosten würden sich auf 36.000,00 € belaufen. Die konkrete Zusammenstellung
dieser Summe können Sie der Anlage Nr. 1 entnehmen.
Zudem entstehen Folgekosten Strom, Wartung und Instandhaltung.
Beschlussvorschlag:
- Die Beleuchtung im Bereich
der Straßen „Wildenlohsdamm“ und „Wildenlohslinie“ wird durch die
Ergänzung einer weiteren Straßenlaterne erweitert.
- Bei der Stadt Oldenburg
wird der Rückschnitt der Bäume und Sträucher vor den Verkehrszeichen
angestrebt.
- Die Querungszahlen und die
Verkehrsstärke sind weiter zu beobachten (weitere Verkehrszählungen werden
durchgeführt).
Anlagen:
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Kostenaufstellung
zur Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage
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Anträge
Wildenloh