Betreff
Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Wildenlohslinie/Wildenlohsdamm
Vorlage
2018/FB III/2874
Aktenzeichen
FB III - Beh
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel in Höhe von 36.000,00 € wären ggf. in der Planung für das Haushaltsjahr 2019 zu berücksichtigen.

 

 


Sachdarstellung:

Anwohner des Wildenloh beklagen die Verkehrssituation beim Queren des Wildenlohsdamm in Höhe der Wildenlohslinie. Insbesondere Schulkinder seien an der schlecht ausgeleuchteten Einmündung gefährdet. In diesem Einmündungsbereich müssen zudem Radfahrer, die den Gehweg befahren dürfen, die Straßenseite wechseln.

Im Rahmen eines Ortstermines am 25.10.2017 wurde die verkehrliche Situation gemeinsam mit dem Landkreis Ammerland und der Gemeinde Bad Zwischenahn in Augenschein genommen.

Im morgendlichen Berufsverkehr zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr wurde der Wildenlohsdamm insgesamt 79-mal von Radfahrern und Fußgängern gequert. Hierbei handelte es sich überwiegend um Schulkinder. In diesem Zeitraum lag die Verkehrsstärke auf dem Wildenlohsdamm bei 466 Fahrzeugen.

Zudem konnte festgehalten werden, dass der Einmündungsbereich insgesamt schlecht ausgeleuchtet ist.

Für die Anordnung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage müssen die verkehrlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei handelt es sich zum Einen um die Querungszahlen (Anzahl der querenden Fußgänger pro Stunde) und zum Anderen um die Verkehrsstärke (Anzahl der Fahrzeuge auf der zu querenden Straße pro Stunde).

Der Schwellenwert der Querungszahlen wurde erreicht, die festgestellte Verkehrsstärke bewegt sich allerdings nur am Rande des Schwellenwertes für eine Empfehlung. Gemäß der Richtlinie für Fußgängerüberwege, sind Lichtsignalanlagen erst bei Überschreitung einer Verkehrsstärke von über 750 Fahrzeugen als erforderlich anzusehen.

 

Seitens der Gemeinde Edewecht wurde auch die Möglichkeit der Schaffung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) geprüft.

Der betreffende Einmündungsbereich liegt außerhalb geschlossener Ortschaft. Die geschlossene Ortslage ist gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung allerdings Voraussetzung für die Schaffung eines solchen Fußgängerüberweges.

Weiterhin wurde auch eine Querungshilfe, beispielsweise in Form einer „Insel“ geprüft. Für die Schaffung einer solchen Querungshilfe reicht allerdings die Breite des Straßenkörpers nicht aus.

 

Kostenträger einer zu errichtenden Verkehrseinrichtung – hier eine Fußgänger-Lichtsignalanlage – ist der jeweilige Straßenbaulastträger.

Dies wäre nach Abschluss der Gespräche über die Übertragung von Straßenflächen mit der Gemeinde Bad Zwischenahn die Gemeinde Edewecht. Die Kosten würden sich auf 36.000,00 € belaufen. Die konkrete Zusammenstellung dieser Summe können Sie der Anlage Nr. 1 entnehmen.

Zudem entstehen Folgekosten Strom, Wartung und Instandhaltung.

 

 


Beschlussvorschlag:

  1. Die Beleuchtung im Bereich der Straßen „Wildenlohsdamm“ und „Wildenlohslinie“ wird durch die Ergänzung einer weiteren Straßenlaterne erweitert.
  2. Bei der Stadt Oldenburg wird der Rückschnitt der Bäume und Sträucher vor den Verkehrszeichen angestrebt.
  3. Die Querungszahlen und die Verkehrsstärke sind weiter zu beobachten (weitere Verkehrszählungen werden durchgeführt).

 

 


Anlagen:

-       Kostenaufstellung zur Errichtung einer Fußgänger-Lichtsignalanlage

-       Anträge Wildenloh