Finanzierung:
Die Mehraufwendungen
für die Unterhaltungsmaßnahmen im Tiefbau sind überplanmäßige Ausgaben gemäß § 117 NKomVG, welche durch Mehreinnahmen im kommunalen
Finanzausgleich gedeckt werden können.
Sachdarstellung:
In Anbetracht der seit dem Herbst des vergangenen Jahres durchgängig
anhaltenden starken Niederschlägen bis in das späte Frühjahr hinein ist es
notwendig geworden, über das normale Maß hinaus Gräben aufzureinigen und
Sandwege herzurichten. Darüber hinaus sind nun aufgrund der langanhaltenden und
sehr trockenen Witterung im Verlauf dieses Jahres enorme Schäden und erhebliche
Beeinträchtigungen an zahlreichen Straßen und Wegen entstanden, die kurzfristig
auszuführende Arbeiten erforderten.
Folgende Maßnahmen sind für das laufende Haushaltsjahr 2018 noch
erforderlich:
1. Weitere Gefahrenstellenabwehr an diversen Straßen- und Wegen
2. Winterdienst (Vorhaltung) 2018
3. Baum- und Strauchrückschnitt an diversen Straßen- und Wegen
4. Weitere Unterhaltung der Sandwege
5. Aufreinigung von Gräben und Rückhaltebecken
Weitere hohe Aufwendungen sind durch die erheblichen Sturmschäden des
vorangegangenen Herbstes angefallen. Durch die bislang entstandenen Mehrkosten
und die noch anstehenden erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen für das laufende
Jahr 2018 ist ein Mehraufwand in Höhe von etwa 230.000,00 € zu erwarten.
Hierin sind dringend notwendige Straßenbaumaßnahmen im Setjeweg sowie im
Schafdamm enthalten. Diese Maßnahmen sind im Ergebnishaushalt 2018 eingeplant,
jedoch war es aufgrund oben genannter Umstände notwendig, diese eingeplanten
Haushaltsmittel zunächst für die o. a. Zwecke zu verwenden.
Beschlussvorschlag:
Um die notwendigen
Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Sanierungen auszuführen sollen im Jahr
2018Haushaltmittel in Höhe von bis zu 230.000,00 € überplanmäßig gemäß § 117
NKomVG bereitgestellt werden.