Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.,
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2018/FB II/2859
Aktenzeichen
FB II - 29.10.2018
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen für das Haushaltsjahr 2018 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca.6.000,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2018 gedeckt werden. Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2019 wären im Rahmen der Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 05.05.2018 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung beantragt.

 

Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet.

 

In diesem Jahr hat der Friedrichsfehner Waldkindergarten sein 20-jähriges Jubiläum gefeiert und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 12 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

In der Vergangenheit hat der Waldkindergarten jeweils eine prozentuale Anhebung pro Kind in Höhe des jeweils erzielten Tarifergebnisses im Bereich des TvöD beantragt und erhalten. Aufgrund eines Personalwechsels ist jetzt jedoch aufgefallen, dass die an die Erzieherinnen des Vereins gezahlten Vergütungen um ca. 25 % geringer sind, als die Vergütungen von Erzieherinnen der kommunalen und kirchlichen Kindergärten. Der Verein beantragt somit, die Vergütungen ihrer Erzieherinnen auf das TvöD-Niveau anzupassen.

 

Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 2.217,- €.

 

Um die Arbeit des Vereins dauerhaft gewährleisten zu können, ist es aufgrund des herrschenden Fachpersonalmangels notwendig, das Lohnniveau schrittweise auf das TvöD-Niveau anzupassen.

 

Bei einer Anhebung der Gehälter auf TvöD-Niveau steigen die Kosten des Waldkindergartens für das Kindergartenjahr 2018/19 auf insgesamt 92.765,- €.

 

Ohne Berücksichtigung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse erzielt der Verein neben geringen Vereinsbeiträgen Einnahmen aus der Finanzhilfe des Landes Niedersachsen.

 

Da die Finanzhilfe zum 01.08.2018 aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 % auf 55 % angehoben wurde, wird der Verein im laufenden Kindergartenjahr hier Einnahmen in Höhe von ca. 37.900,- € generieren können, sodass ohne Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse ein Defizit in Höhe von ca. 54.500,- €, also 3.634,- € pro Platz, entstehen wird. Im Haushaltsjahr 2017 wurde von der Gemeinde Edewecht für die kirchlichen und kommunalen Kindergärten ein Defizit in Höhe von 3.279,- € pro Kindergartenplatz getragen.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, auch dem Waldkindergarten Friedrichsfehn rückwirkend zum 01.08.2018 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.279,- € zu gewähren, um eine moderate Anhebung der Vergütungen der Erzieherinnen und somit den Fortbestand des Waldkindergartens gewährleisten zu können.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 3.279,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend zum 01.08.2018 gewährt.

 


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 05.05.2018