Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Finanzierung:
Die zusätzlichen für das
Haushaltsjahr 2018 benötigten Finanzmittel in Höhe von ca.6.000,- € können über
das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2018 gedeckt werden.
Die notwendigen Finanzmittel für das Haushaltsjahr 2019 wären im Rahmen der
Haushaltsplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Sachdarstellung:
Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom
05.05.2018 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung beantragt.
Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der
Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet.
In diesem Jahr hat der Friedrichsfehner Waldkindergarten sein
20-jähriges Jubiläum gefeiert und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs.
Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt.
Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 12 Kinder aus der Gemeinde
Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich
bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter
Kindertageseinrichtungen.
In der Vergangenheit hat der Waldkindergarten jeweils eine prozentuale
Anhebung pro Kind in Höhe des jeweils erzielten Tarifergebnisses im Bereich des
TvöD beantragt und erhalten. Aufgrund eines Personalwechsels ist jetzt jedoch
aufgefallen, dass die an die Erzieherinnen des Vereins gezahlten Vergütungen um
ca. 25 % geringer sind, als die Vergütungen von Erzieherinnen der kommunalen
und kirchlichen Kindergärten. Der Verein beantragt somit, die Vergütungen ihrer
Erzieherinnen auf das TvöD-Niveau anzupassen.
Der Verein trägt sich seit der Beitragsfreiheit aus den Landeszuschüssen
sowie den freiwilligen Zuschüssen der Kommunen. Zurzeit erhält der Verein einen
Zuschuss pro Kind und Jahr in Höhe von 2.217,- €.
Um die Arbeit des Vereins dauerhaft gewährleisten zu können, ist es
aufgrund des herrschenden Fachpersonalmangels notwendig, das Lohnniveau
schrittweise auf das TvöD-Niveau anzupassen.
Bei einer Anhebung der Gehälter auf TvöD-Niveau steigen die Kosten des
Waldkindergartens für das Kindergartenjahr 2018/19 auf insgesamt 92.765,- €.
Ohne Berücksichtigung der freiwilligen kommunalen Zuschüsse erzielt der
Verein neben geringen Vereinsbeiträgen Einnahmen aus der Finanzhilfe des Landes
Niedersachsen.
Da die Finanzhilfe zum 01.08.2018 aufgrund der Beitragsfreiheit von 20 %
auf 55 % angehoben wurde, wird der Verein im laufenden Kindergartenjahr hier
Einnahmen in Höhe von ca. 37.900,- € generieren können, sodass ohne
Berücksichtigung der kommunalen Zuschüsse ein Defizit in Höhe von ca. 54.500,-
€, also 3.634,- € pro Platz, entstehen wird. Im Haushaltsjahr 2017 wurde von
der Gemeinde Edewecht für die kirchlichen und kommunalen Kindergärten ein
Defizit in Höhe von 3.279,- € pro Kindergartenplatz getragen.
Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an
und spricht sich dafür aus, auch dem Waldkindergarten Friedrichsfehn
rückwirkend zum 01.08.2018 pro Kind aus der Gemeinde Edewecht einen
freiwilligen Zuschuss in Höhe von 3.279,- € zu gewähren, um eine moderate
Anhebung der Vergütungen der Erzieherinnen und somit den Fortbestand des
Waldkindergartens gewährleisten zu können.
Beschlussvorschlag:
Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss
in Höhe von jährlich 3.279,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht rückwirkend
zum 01.08.2018 gewährt.
Anlagen:
Antrag des Waldkindergartens
Friedrichsfehn e.V. vom 05.05.2018