Sachdarstellung:

Aufgrund der vom Land Niedersachsen zum 01.08.2018 eingeführten Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich ist es erforderlich, die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht sowie die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht anzupassen.

 

Zudem soll die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht angepasst werden, um die Krippengebühren sozial gerechter zu gestalten und damit Krippenplätze auch für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen finanziell attraktiver zu machen.

 

1. Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht:

 

In § 9 wird auf die Beitragsfreiheit bis zu einer täglichen Betreuungszeit von acht Stunden hingewiesen. Darüber hinaus werden nur einige redaktionelle Änderungen vorgenommen.

 

2. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht:

 

Durch die Einführung der Beitragsfreiheit in den Kindergärten ist der Besuch des Kindergartens für maximal acht Stunden täglich für die Eltern beitragsfrei. Durch den Wegfall der Elternbeiträge hat das Land Niedersachsen die Finanzhilfe für die Personalkosten der Erzieher/innen von bisher 20 % auf 55 % erhöht. Diese Finanzhilfe ist für die Gemeinde Edewecht nicht auskömmlich und erzeugt ein jährliches Defizit von zurzeit ca. 67.000 € pro Jahr.

 

Das Land Niedersachsen hat den Kommunen auch ausdrücklich das Recht eingeräumt, für Betreuungszeiten über acht Stunden am Tag Gebühren zu erheben. Außerdem wird die in den Sommerferien angebotene Ferienbetreuung nicht über die Finanzhilfe subventioniert, so dass die Verwaltung sich dafür ausspricht, ab dem 01.01.2019 für eine Betreuung über acht Stunden täglich sowie wie in der Vergangenheit auch für die Ferienbetreuung Gebühren zu erheben.

 

Der Gesetzgeber sieht vor, Gebühren sozial gestaffelt zu erheben. Bei der Berechnung der Gebühren wurden die bisher den Eltern durchschnittlich in Rechnung gestellten Gebühren berücksichtigt. Übersichten der Einkommensstufen und der Gebührenstaffelung sind als Anlagen beigefügt.

 

Für die Festsetzung der Kindergartengebühren wurde bisher das Bruttoeinkommen (abzgl. Kinderfreibeträge und Werbungskosten) aus dem vorletzten Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage verwendet. Dies stellt aber oft nicht die aktuelle finanzielle Situation der Familien dar, zudem haben z. B. Beamte dadurch einen Vorteil, da diesen bei gleichem Bruttoeinkommen ein höheres Nettoeinkommen zur Verfügung steht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen zukünftig das Nettoeinkommen des vergangenen Kalenderjahres als Berechnungsgrundlage zu Grunde zu legen. Vom Nettoeinkommen sollte für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt ein Freibetrag in Höhe von 5.000 € abgezogen werden. Zudem sollte das Nettoeinkommen um die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen bis max. 5.000 € pro minderjährigen Kind, welches nicht im Haushalt der Eltern lebt, bereinigt werden.

 

Die langjährige Praxis, die Gebühren jährlich um das jeweils im TVöD erzielte Tarifergebnis zu erhöhen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Somit wird gewährleistet, dass ein Teil der jährlich steigenden Kostenlast von den Eltern mitgetragen wird. 

 

3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht:

 

In der Vergangenheit haben Familien mit geringem Einkommen aufgrund der hohen Krippengebühren des Öfteren vom Besuch einer Krippe abgesehen. Aufgrund der gesetzlich verpflichtenden Vorhaltung von Krippenplätzen hat das Land Niedersachsen die Finanzhilfe in diesem Bereich kontinuierlich erhöht, so dass das Defizit pro Platz in den letzten Jahren stetig gesunken ist. Es wird daher vorgeschlagen, die Krippengebühren in den unteren Sozialstaffeln moderat zu senken.

 

Bisher erfolgt die Festsetzung der Krippengebühren in nur drei Einkommensstufen. Um eine sozial gerechtere Staffelung zu erhalten sollte die Festsetzung der Krippengebühren zukünftig in fünf Einkommensstufen erfolgen. Bei der Anpassung der Krippengebühren wurde darauf geachtet, dass die Krippengebühren nicht günstiger als die Beiträge für einen Tagespflegeplatz ausfallen, um den Tagesmüttern keine Konkurrenz zu machen.

 

Eine Übersicht der vorgeschlagenen Krippengebühren ist als Anlage beigefügt.

 

Das für die Berechnung der Krippengebühren maßgebliche Jahreseinkommen sollte genau wie die Kindergartengebühren anhand des Nettoeinkommens erfolgen.

 

Eine Geschwisterermäßigung sollte nur noch für Kinder erfolgen, die zeitgleich eine Krippe besuchen. Zurzeit wird noch eine Ermäßigung für Krippenkinder gewährt, die ältere Geschwisterkinder im Kindergarten haben. Aufgrund der eingeführten Beitragsfreiheit ist dies nicht mehr erforderlich.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.)  Der Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

2.) Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

3.) Der Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht in der vorgelegten Fassung wird zugestimmt.

 

 

 


Anlagen:

- Satzung der Gemeinde Edewecht über die Inanspruchnahme der Kindertagesstätten in der Gemeinde Edewecht

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

- Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Krippen in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht

- Berechnung der Gebühren für Sonderöffnungszeiten

- Berechnung der Ferienbetreuungsgebühren

- Kreisweiter Vergleich der Kindergartengebühren

- Übersicht der aktuellen Krippengebühren

- Übersicht der Krippengebühren nach der vorgeschlagenen Einkommensstaffel

- Auswertung Höhe der Elternbeiträge in den Krippen

- Kreisweiter Vergleich der Krippengebühren