Betreff
Grundschule Jeddeloh
hier: Notwendige Sanierungen
Vorlage
2018/FB II/2846
Aktenzeichen
FB II - 22.10.2018
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Entsprechende Mittel werden über den Haushalt 2019 bereitgestellt.

 

 


Sachdarstellung:

 

Bei der Grundschule Jeddeloh handelt es sich um eine zweizügige verlässliche Halbtagsschule, an der zurzeit 160 Schüler/innen beschult werden.

 

1. zusätzlicher Raumbedarf

Im Erdgeschoss verfügt die Schule über acht AUR, einen Klassenraum für die Nachmittagsbetreuung, drei Gruppenräume, ein Lehrerzimmer, ein Büro, welches sich die Schulsekretärin und die Schulleiterin teilen, einen Sanitärraum sowie einen Abstellraum für den Hausmeister.

 

Im Obergeschoss sind außerdem drei FUR (Musik, Werken, PC-Raum) vorhanden.

 

Aufgrund der zunehmend umfangreicheren Anforderungen an den Schulunterricht sind die vorhandenen Räumlichkeiten äußerst knapp bemessen.

Neben dem eigentlichen Unterricht sind zusätzliche Räumlichkeiten für die inklusive Beschulung, für die Nachmittagsbetreuung, die Flüchtlingsarbeit, die Elternarbeit sowie für Kooperationsangebote mit dem Jugendamt und anderen außerschulischen Stellen bereitzustellen.

 

Für diese zusätzlichen Anforderungen stehen lediglich das Lehrerzimmer, der Sanitätsraum und teilweise das Büro zur Verfügung. Für notwendige Tür- und Angelgespräche mit Eltern verfügt der Lehrkörper über keine Rückzugsmöglichkeiten. Auch für die Schulleiterin sollte ein eigenes Büro zur Verfügung gestellt werden, damit gewährleistet ist, dass vertrauliche Gespräche geführt werden können.

 

Der Musikraum im Obergeschoss kann nur eingeschränkt für den Musikunterricht genutzt werden, da ein Teil dieses Raumes als Schülerbibliothek genutzt wird. Auch hier wäre es sehr wünschenswert eigene Räumlichkeiten für die Schülerbibliothek bereitzustellen, um im Musikraum auch mit größeren Instrumenten musizieren zu können.

 

Im Obergeschoss befindet sich angrenzend an den Musikraum eine Wohnung mit einer Gesamtgröße von ca. 86 qm. Hier stehen neben der Küche und dem Badezimmer insgesamt vier Räume zur Verfügung. Diese Wohnung wurde zuletzt zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und steht zurzeit frei.

 

Aus Sicht der Schulleitung und der Verwaltung wäre es sinnvoll, diesen freistehenden Wohnraum kurzfristig in die schulische Nutzung zu integrieren.

 

Hier könnte neben einer Teeküche für den Lehrkörper ein Büro für die Schulleitung, die Schülerbibliothek, ein zusätzlicher Besprechungsraum und ein Therapieraum entstehen.

 

Da diese Wohnung sich in einem schlechten Zustand befindet, ist hier eine grundlegende Sanierung notwendig. Eine Kostenschätzung des Fachbereichs III – Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung – hat ergeben, dass für die schulgerechte Sanierung der Wohnung insgesamt Mittel in Höhe von 40.000,- € aufgewendet werden müssen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, entsprechende Mittel im Haushaltsjahr 2019 einzuplanen, um dauerhaft einen zeitgemäßen und vielfältigen Unterrichtsalltag gewährleisten zu können.

 

2. Sanierung des Flur- und Pausenhallenbereichs

Die im Flur- und Pausenhallenbereich seinerzeit verbauten Fliesen sind aufgrund ihrer Oberfläche sehr aufwendig zu reinigen, sodass sich im Laufe der Jahre auf der Oberfläche ein dunkler Belag gebildet hat.

 

Bei einer Begehung der Schule wurde außerdem festgestellt, dass die Fliesen äußerst rutschig sind. Da die Schüler/innen regelmäßig auf dem Flur toben, ist der jetzige Bodenbelag aus Sicht der Verwaltung für einen Grundschulbetrieb nicht gut geeignet, sodass vorgeschlagen wird, den gesamten Flur- und Pausenhallenbereich mit einem pflegeleichten und rutschhemmenden Kautschukbelag zu versehen.

 

Außerdem wurde bei der Begehung deutlich, dass die Wände im gesamten Flur- und Pausenhallenbereich dringend renoviert werden müssen, da sich im Laufe der Jahre viele Verfärbungen und Risse gebildet haben. Hier wird vorgeschlagen, ähnlich wie bei der Renovierung anderer Schulen in den letzten Jahren, sämtliche Wände mit einer Beflockung und Versiegelung zu versehen. Neben der Langlebigkeit ist bei diesem Verfahren der große Vorteil, dass alte Risse und Unebenheiten komplett beseitigt werden.

 

Eine Kostenschätzung des Fachbereichs III hat ergeben, dass für die Sanierung der Wände und Fußböden im gesamten Flur- und Pausenhallenbereich insgesamt Mittel in Höhe von ca. 70.000,- € aufgewendet werden müssen.

 

Auch hier schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Mittel im Haushalt 2019 einzuplanen, um den Flur- und Pausenhallenbereich kurzfristig zu sanieren.

 

3. Austausch der Vorhänge im gesamten Schulbereich

Die im gesamten Schulbereich vorhandenen Verdunklungsvorhänge wurden bereits vor Jahrzehnten angeschafft.

 

Dier Schulleitung gibt zu bedenken, dass die Vorhänge seit Jahren nicht gereinigt wurden und aufgrund ihres Alters teilweise nicht mehr zu reinigen sind, sodass hier beantragt wurde, sämtliche Vorhänge auszutauschen.

 

Bei der Begehung wurde festgestellt, dass die Vorhänge zwar alt, aber zweckmäßig sind.

Es wird anerkannt, dass ein Austausch der alten Vorhänge gegen leichte Vorhänge in Lammellen- oder Plisseeform wünschenswert ist. Hier ist zwingend darauf zu achten, dass anzuschaffende Vorhänge aus brandunempfindlichem Material hergestellt sind.

 

Eine Kostenschätzung des Fachbereichs III hat ergeben, dass für den Austausch sämtlicher Vorhänge insgesamt Mittel in Höhe von ca. 40.000,- € aufgewendet werden müssen.

 

Die Verwaltung empfiehlt aufgrund der hohen Kostenlast daher, die  Prioritätenliste der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Edewecht für die kommenden Haushaltsjahre zu überarbeiten und die Anschaffung neuer Vorhänge für alle Räume der Grundschule Jeddeloh einzupflegen. Eine Einstufung in die Stufen I und II der Prioritätenliste ist aus Sicht der Gemeindeverwaltung nicht erforderlich, so dass eine Einstufung in die Stufe III – notwendige Maßnahmen – erfolgen sollte.

 

Die Verwaltung bittet um eine Empfehlung zur Einstufung der Maßnahme – Anschaffung neuer Vorhänge für alle Räumlichkeiten der Grundschule Jeddeloh - in die Prioritätenliste der Gemeinde Edewecht. Eine endgültige Empfehlung für die Einstufung durch den Rat kann allerdings erst nach einer Beratung im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss erfolgen, da dort über die Investitionsmaßnahmen aus allen Fachbereichen beraten wird.

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Oberwohnung im Gebäude der GS Jeddeloh soll im Haushaltsjahr 2019 schulgerecht saniert werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,- € einzuplanen.

 

2.  Die Fußböden und Wände im Flur- und Pausenhallenbereich sollen im Haushaltsjahr 2019 saniert werden. Hierfür sind Haushaltsmittel in Höhe von 70.000,- € einzuplanen.

 

3. Die Anschaffung von Vorhängen für alle Räumlichkeiten der Grundschule Jeddeloh mit einem Investitionsvolumen von 40.000,- € wird in die Stufe III der Prioritätenliste der Investitionsmaßnahmen der Gemeinde Edewecht für die kommenden Haushaltsjahre eingearbeitet.