Betreff
Digitalisierung der Schulen in der Gemeinde Edewecht
Antrag des Kooperationsverbundes der Schulen in der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2018/FB II/2844
Aktenzeichen
FB II - 22.10.2018
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Bereits in der Sitzung des Schulausschusses am 06.11.2017 wurde der vom Kooperationsverbund im Februar 2017 gestellte Antrag auf Überprüfung der Voraussetzungen für die Einrichtung von Breitbandzugängen an allen Edewechter Schulen sowie die Versorgung mit flächendeckendem WLAN in allen Klassenräumen vorgestellt (2017/FBII/2560).

 

Seinerzeit bestand Einigkeit, kurzfristig keine Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen, da sowohl Land als auch Bund diesbezüglich zeitnahe Fördergelder in Aussicht gestellt haben.

 

Zwischenzeitlich wurde der Antrag des Kooperationsverbundes erweitert. Neben der Schaffung der notwendigen Infrastruktur zur Digitalisierung der Schulen wird nun außerdem die Bereitstellung eines Systemadministrators für die Schulen beantragt, um zukünftig sicherstellen zu können, dass die vorhandenen digitalen Medien sinnvoll im Unterricht eingesetzt werden können.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten aller Ammerländer Gemeinden, der Stadt Westerstede und des Landkreises Ammerland haben sich im September darauf verständigt, dass der Landkreis Ammerland für die Anschlüsse aller Ammerländer Schulen ans Glasfasernetz sorgen wird, während die Gemeinden und die Stadt Westerstede die Kosten für die digitale Versorgung innerhalb der Schulen tragen werden.

 

Der Landkreis Ammerland beabsichtigt, dass für die Förderung des Glasfaserausbaus an Schulen notwendige Markterkundungsverfahren kurzfristig auf den Weg zu bringen. Dieses Verfahren wird sich über einen Zeitraum von ca. sechs Monaten erstrecken.

 

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein örtliches Unternehmen damit beauftragt, die Anzahl der erforderlichen Accesspoints an allen Edewechter Schulen zu ermitteln und zu prüfen, ob die in den Klassenräumen vorhandenen Lan-Anschlüsse funktionstüchtig sind. Die beauftragte Firma wird in der 42. Kalenderwoche die Überprüfungen abschließen und dann an die Verwaltung entsprechende Kostenvoranschläge übersenden.

 

Wenn ein tatsächlicher Ausbau des Glasfasernetzes erfolgen wird, kann frühestens nach Beendigung des Markterkundungsverfahrens eingeschätzt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, die Schulen unabhängig vom Glasfaseranschluss mit Verträgen mit hohen DSL-Raten auszustatten und die Schulen mit Accesspoints auszurüsten.

 

Sobald entsprechende Kostenvoranschläge vorliegen, wird die Verwaltung den Ausschuss informieren und eine entsprechende Vorlage für den Verwaltungsausschuss fertigen.

 

Abschließend wird die Verwaltung dafür Sorge tragen, dass eine erforderliche und ausreichende Systemadministration an den Schulen sichergestellt wird. Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, einen externen Dienstleister zu beauftragen, um sicherzustellen, dass auch im Krankheits- und Urlaubsfall eine ausreichende Betreuung gewährleistet ist.

 

Die Verwaltung wird kurzfristig ein Gespräch mit den Schulleitungen führen, um festzustellen, wie hoch der tatsächliche Bedarf sein wird und den Ausschuss hierüber informieren und entsprechende Mittel im Haushalt einplanen.

 

 


Anlagen:

Antrag des Kooperationsverbundes der Edewechter Schulen