Sachdarstellung:
Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn grenzen unmittelbar
aneinander. In beiden Gemeinden werden zentrale öffentliche Einrichtungen der
Schmutzwasser-beseitigung betrieben.
Insbesondere durch die Verlegung der Druckentwässerung in den
Außenbereichen der Gemeinde Edewecht konnten auch Zwischenahner Grundstücke im
Grenzbereich ein Anschluss an eine zentrale öffentliche Einrichtung der
Schmutzwasserbeseitigung angeboten werden. Dieses Angebot wurde seinerzeit auch
rege in Anspruch genommen und von dortiger Seite wurde sich an der Herstellung
der Druckrohrleitungen in den jeweiligen Bereichen beteiligt.
Verwaltungsseitig wurde sich unbürokratisch darauf verständigt, dass
diese in der Gemeinde Bad Zwischenahn gelegenen Grundstücke auch zu den
Edewechter Abwassergebühren veranlagt werden können.
Da nicht mehr zu erwarten ist, dass weitere Bereiche entlang der
gemeinsamen Gemeindegrenze auf diese Weise angeschlossen werden sollen,
erscheint es sinnvoll, den bislang schon praktizierten wechselseitigen Umgang
im Bereich der Abwasserbeseitigung durch den Abschluss einer sogenannten
Zweckvereinbarung nach den Vorschriften des Nds. Gesetzes über die kommunale
Zusammenarbeit (NKomZG) rechtssicher festzuhalten.
Da die Abwasserbeseitigung eine eigenverantwortliche Aufgabe der Gemeinde
ist, derer sich die Gemeinde nicht ohne weiteres entledigen kann, bedarf es
einer Vereinbarung zwischen beiden Gemeinden über die Übertragung der Aufgabe
der Abwasserbeseitigung auf die jeweils andere Gemeinde in dem betreffenden
Bereich. Diese Vereinbarung ist von der Kommunalaufsicht des Landkreises
Ammerland zu genehmigen und anschließend wie eine Satzung öffentlich bekannt zu
machen.
Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung der EWE WASSER
GmbH als Betreiberin der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Edewecht zur
Stellungnahme vorgelegt. Von dort wurden keine Bedenken erhoben, vielmehr wurde
der Abschluss einer solchen Vereinbarung begrüßt. Ebenso wurde der Entwurf dem
Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, zur Stellungnahme vorgelegt, die
ebenfalls keine Bedenken erhoben hat.
Wesentlicher Kern der Zweckvereinbarung ist die Übernahme der Aufgabe der
Abwasserbeseitigung mit allen Rechten und Pflichten durch die jeweilige
Gemeinde für die sich aus den Geltungsbereichen ergebenen Grundstücke der
anderen Gemeinde. Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere das Recht
Gebühren und Beiträge in Bezug auf die Abwasserbeseitigung zu erheben, als auch
die Pflicht, das dort anfallende Abwasser zu transportieren und zu reinigen.
Ebenso darf die übernehmende Gemeinde in dem Bereich der abgebenden Gemeinde
gegebenenfalls auch den Anschluss- und Benutzungszwang ausüben. Die Aufgabe der
Fäkalschlammentsorgung verbleibt allerdings bei der jeweiligen Gemeinde.
Beschlussvorschlag:
Dem mit der Einladung zur
Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 30.10.2018
übersandten Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Bad
Zwischenahn und der Gemeinde Edewecht über die Abwasserbeseitigung der in
Grenzbereichen der beiden Gemeinden gelegenen Grundstücke wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
das weitere Verfahren abzuwickeln
Anlagen:
Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bad Zwischenahn