Betreff
Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bad Zwischenahn zur Abwasserbeseitigung
Vorlage
2018/FB I/2842
Art
Beschlussvorlage

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn grenzen unmittelbar aneinander. In beiden Gemeinden werden zentrale öffentliche Einrichtungen der Schmutzwasser-beseitigung betrieben.

 

Insbesondere durch die Verlegung der Druckentwässerung in den Außenbereichen der Gemeinde Edewecht konnten auch Zwischenahner Grundstücke im Grenzbereich ein Anschluss an eine zentrale öffentliche Einrichtung der Schmutzwasserbeseitigung angeboten werden. Dieses Angebot wurde seinerzeit auch rege in Anspruch genommen und von dortiger Seite wurde sich an der Herstellung der Druckrohrleitungen in den jeweiligen Bereichen beteiligt.

 

Verwaltungsseitig wurde sich unbürokratisch darauf verständigt, dass diese in der Gemeinde Bad Zwischenahn gelegenen Grundstücke auch zu den Edewechter Abwassergebühren veranlagt werden können.

 

Da nicht mehr zu erwarten ist, dass weitere Bereiche entlang der gemeinsamen Gemeindegrenze auf diese Weise angeschlossen werden sollen, erscheint es sinnvoll, den bislang schon praktizierten wechselseitigen Umgang im Bereich der Abwasserbeseitigung durch den Abschluss einer sogenannten Zweckvereinbarung nach den Vorschriften des Nds. Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) rechtssicher festzuhalten.

 

Da die Abwasserbeseitigung eine eigenverantwortliche Aufgabe der Gemeinde ist, derer sich die Gemeinde nicht ohne weiteres entledigen kann, bedarf es einer Vereinbarung zwischen beiden Gemeinden über die Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf die jeweils andere Gemeinde in dem betreffenden Bereich. Diese Vereinbarung ist von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ammerland zu genehmigen und anschließend wie eine Satzung öffentlich bekannt zu machen.

 

Bereits im Vorfeld wurde der Entwurf der Zweckvereinbarung der EWE WASSER GmbH als Betreiberin der Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Edewecht zur Stellungnahme vorgelegt. Von dort wurden keine Bedenken erhoben, vielmehr wurde der Abschluss einer solchen Vereinbarung begrüßt. Ebenso wurde der Entwurf dem Landkreis Ammerland, Untere Wasserbehörde, zur Stellungnahme vorgelegt, die ebenfalls keine Bedenken erhoben hat.

 

Wesentlicher Kern der Zweckvereinbarung ist die Übernahme der Aufgabe der Abwasserbeseitigung mit allen Rechten und Pflichten durch die jeweilige Gemeinde für die sich aus den Geltungsbereichen ergebenen Grundstücke der anderen Gemeinde. Diese Rechte und Pflichten umfassen insbesondere das Recht Gebühren und Beiträge in Bezug auf die Abwasserbeseitigung zu erheben, als auch die Pflicht, das dort anfallende Abwasser zu transportieren und zu reinigen. Ebenso darf die übernehmende Gemeinde in dem Bereich der abgebenden Gemeinde gegebenenfalls auch den Anschluss- und Benutzungszwang ausüben. Die Aufgabe der Fäkalschlammentsorgung verbleibt allerdings bei der jeweiligen Gemeinde.

 

 


Beschlussvorschlag:

Dem mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft und Umweltschutz am 30.10.2018 übersandten Entwurf einer Zweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Bad Zwischenahn und der Gemeinde Edewecht über die Abwasserbeseitigung der in Grenzbereichen der beiden Gemeinden gelegenen Grundstücke wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln

 

 


Anlagen:

Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Bad Zwischenahn