Betreff
EU- Umgebungslärmrichtlinie - Lärmaktionsplan der Gemeinde Edewecht,
Verabschiedung des Entwurfes
Vorlage
2018/FB III/2840
Aktenzeichen
FB III - Beh
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

Die Planung löst Plankosten in Höhe von 3.467,36 € aus. Diese können aus dem entsprechenden Ansatz des Jahres 2018 gedeckt werden.

 


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung vom 21.08.2018 hat der Verwaltungsausschuss die Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes im Sinne des § 47 d BImSchG, sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf und die Einholung der Stellungnahmen der fachlich berührten Stellen beschlossen (2018/B III/277).

 

Zu den Hintergründen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in nationales Recht wird auf die Beschlussvorlage 2018/B III/2777 verwiesen.

In der 3. Stufe war nunmehr ein Lärmaktionsplan zu entwerfen.

 

Derzeit findet noch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der fachlich berührten Stellen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes. Der Entwurf ist als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

Die Beteiligungsfrist endet mit Ablauf des 15. Oktober 2018. Von privater Seite sind bisher zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese sind als Anlage Nr. 2 beigefügt. Die Stellungnahmen können zur Kenntnis genommen werden. Inhaltliche Auswirkungen auf den Lärmaktionsplan ergeben sich hieraus nicht.

 

Als fachlich berührte Stellen sind der Landkreis Ammerland – Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung zur Kenntnisnahme des Lärmaktionsplanes, sowie die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Stellungnahme aufgefordert worden.

Seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde eine sehr allgemeine Stellungnahme abgegeben, welche weder konkrete Anregungen noch Hinweise enthält. Aufgrund der sehr allgemeinen Feststellungen wird in der Sitzung noch näher auf diese Stellungnahme eingegangen. 

 

Sollten noch weitere Stellungnahmen – von behördlicher oder privater Seite – eingehen, so werden diese in der Sitzung vorgetragen.

 

Das Verfahren kann somit fristwahrend bis zum 15.11.2018 zum Abschluss gebracht werden.

 

Es wird vorgeschlagen dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 


Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) wird zur Kenntnis genommen und beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan entsprechend auszufertigen und dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz vorzulegen.

 

 


Anlagen:

-       Entwurf des Lärmaktionsplanes

-       Stellungnahmen