Verabschiedung des Entwurfes
Finanzierung:
Die Planung löst
Plankosten in Höhe von 3.467,36 € aus. Diese können aus dem entsprechenden
Ansatz des Jahres 2018 gedeckt werden.
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung vom 21.08.2018 hat der Verwaltungsausschuss die
Erarbeitung eines Lärmaktionsplanes im Sinne des § 47 d BImSchG, sowie die
Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf und die Einholung der Stellungnahmen der
fachlich berührten Stellen beschlossen (2018/B III/277).
Zu den Hintergründen der Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie in
nationales Recht wird auf die Beschlussvorlage 2018/B III/2777 verwiesen.
In der 3. Stufe war nunmehr ein Lärmaktionsplan zu entwerfen.
Derzeit findet noch die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der fachlich
berührten Stellen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes. Der Entwurf ist als Anlage
Nr. 1 beigefügt.
Die Beteiligungsfrist endet mit Ablauf des 15. Oktober 2018. Von privater
Seite sind bisher zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese sind als Anlage Nr.
2 beigefügt. Die Stellungnahmen können zur Kenntnis genommen werden.
Inhaltliche Auswirkungen auf den Lärmaktionsplan ergeben sich hieraus nicht.
Als fachlich berührte Stellen sind der Landkreis Ammerland – Amt für
Bauwesen und Kreisentwicklung zur Kenntnisnahme des Lärmaktionsplanes, sowie
die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zur Stellungnahme
aufgefordert worden.
Seitens der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde eine sehr
allgemeine Stellungnahme abgegeben, welche weder konkrete Anregungen noch
Hinweise enthält. Aufgrund der sehr allgemeinen Feststellungen wird in der
Sitzung noch näher auf diese Stellungnahme eingegangen.
Sollten noch weitere Stellungnahmen – von behördlicher oder privater
Seite – eingehen, so werden diese in der Sitzung vorgetragen.
Das Verfahren kann somit fristwahrend bis zum 15.11.2018 zum Abschluss
gebracht werden.
Es wird vorgeschlagen dem Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag
zu unterbreiten:
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (Stufe 3) wird zur Kenntnis genommen
und beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Lärmaktionsplan entsprechend
auszufertigen und dem Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
vorzulegen.
Anlagen:
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Entwurf
des Lärmaktionsplanes
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Stellungnahmen